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Wiesbaden, 18. Januar 2012

Stellungnahme des Bündnisses der Bürgerinitiativen gegen Flughafenerweiterung und für Nachtflugverbot (BBI) zur Einladung des hessischen Ministerpräsidenten zum Treffen am 18.01.2012

Der Ministerpräsident führt in der Einladung aus, dass er die Proteste gegen den Fluglärm nach Eröffnung der Landebahn Nordwest „sehr ernst“ nimmt und vor weiteren Gesprächen mit der Luftverkehrswirtschaft die Positionen und Anregungen der Bürgerinitiativen aufnehmen möchte.

Die im Bündnis der Bürgerinitiativen (BBI) zusammengeschlossenen BI's haben es abgelehnt, individuell an diesem Gespräch teilzunehmen und werden stattdessen durch eine Delegation des BBI vertreten.

Die Proteste der letzten Wochen haben erneut verdeutlicht, dass die Belastung der Region durch Fluglärm jedes tolerierbare Maß überschritten hat. Ohne ein grundlegendes Umdenken, das den Wachstumswahn der Luftverkehrswirtschaft bricht und die Lebensinteressen der Menschen der Region in den Mittelpunkt stellt, wird keine Verbesserung erreicht werden können.

Das BBI fordert daher

- ein absolutes Nachtflugverbot von 22 – 6 Uhr

Wie u.a. auch die zuständige Fachbehörde der Bundesregierung, das Umweltbundesamt, wiederholt, zuletzt im Gutachten zu den Flugrouten des Flughafens Berlin-Brandenburg International im Januar 2012, bestätigt hat, ist eine ungestörte Nachtruhe für die Gesundheit der Menschen unverzichtbar und im Umfeld von Flughäfen nur durch ein absolutes Nachtflugverbot zu erreichen.
Die Landesregierung muss daher die Revision gegen das vom VGH Kassel verlangte Nachtflugverbot am Flughafen Frankfurt unverzüglich zurücknehmen und dafür sorgen, dass das Verbot auf die gesetzliche Nacht von 22 – 6 Uhr ausgedehnt wird.
Zugleich muss sie im Bundesrat dafür eintreten, dass die im sog. „Flughafenpaket“ der EU vorgesehene Einspruchsmöglichkeit der EU-Kommission gegen nationale Regelungen zur Flugbetriebsbeschränkung zurückgewiesen wird. Es darf keine Reduzierung des Lärmschutzes auf den kleinsten gemeinsamen EU-Nenner geben, vielmehr müssen die fortschrittlichsten Regelungen auf EU-Ebene zum Vorbild gemacht werden.

- Reduzierung der Zahl der Flugbewegungen am Flughafen Frankfurt

Um die Belastung der BewohnerInnen der Region zu reduzieren, ist eine Verringerung der absoluten Zahl der Flugbewegungen unverzichtbar. Es genügt nicht, räumlich und zeitlich gemittelte Werte wie den Frankfurter Lärmindex herunterzurechnen. Nur weniger Lärmereignisse bringen eine erlebbare Verbesserung der Lärmsituation, nur durch weniger Flugbewegungen kann die Belastung durch Schadstoffe wirksam reduziert werden.

- Kein Ausbau: Stilllegung der Nordwestbahn, Verzicht auf Terminal 3

Praktische Konsequenz aus der Notwendigkeit, die Zahl der Flugbewegungen zu reduzieren, ist, die Maßnahmen zum weiteren Ausbau des Flughafens Frankfurt einzustellen bzw. rückgängig zu machen. Daher müssen alle Planungen für ein drittes Terminal sofort eingestellt werden. Die Landebahn Nordwest, der noch immer die endgültige rechtliche Grundlage fehlt und die u.a. wegen der Vogelschlaggefahr ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt, ist stillzulegen.

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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr