04. Juni 2012, Frankfurter Flughafen, Terminal 1
Fünfundzwanzigste Montagsdemonstration im Terminal
Rede von Dirk Treber bei der 25. Montagsdemonstration am 4. Juni 2012
Anrede,
Minister Posch hat kurz vor seinem Ruhestand eine denkwürdige Abschiedsvorstellung im Hessischen Landtag gegeben. Monatelang hat er für eine rechtssichere Regelung zum Nachtflugverbot gestritten und ist dafür bis vor das Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig gezogen.
Vergangene Woche hat er ohne die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten, in einer Planklarstellungsverfügung, für die es keine Rechtsgrundlage gibt, ein Nachtflugverbot von 23.00 bis 5.00 Uhr festgeschrieben.
Zwischen 22.00 und 23.00 und zwischen 5.00 und 6.00 Uhr hat er 133 Flüge für zulässig erklärt. Ohne mit der Wimper zu zucken, setzt er sich über die Anweisung des Bundesverwaltungsgerichts, die Nacht nicht zu Tag zu machen, hinweg. Der Fluglärm soll bis 23.00 Uhr abschwellen und nach 5.00 Uhr allmählich anschwellen.
Verkehrsminister Posch ignoriert diesen Hinweis und verweigert allen Betroffenen, die Möglichkeit in einem Planergänzungsverfahren, ihre Bedenken und Einwände vorzutragen. Damit wird jedoch keine Rechtssicherheit hergestellt, sondern damit werden Klagen der Luftverkehrswirtschaft und der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen bewusst in Kauf genommen. Selbst Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat sich in einem Schreiben an Minister Posch von dieser Vorgehensweise distanziert.
Das Thema Nachflugregelungen am Frankfurter Flughafen wird die hessische Landespolitikdeshalb auch in Zukunft beschäftigen. Mit der Planklarstellung wird das Ziel, dieses Thema schnell vom Tisch zu bekommen und aus dem Landtagswahlkampf im nächsten Jahr herauszuhalten, nicht erreicht.
Die Menschen in der Rhein-Main-Region brauchen ein Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr. Für die Fluglärmbelastungen in der übrigen Zeit ist ein Grenzwert von 40 dB(A) festzulegen, wie dies die Weltgesundheitsorganisation seit über 5 Jahren fordert. Die Zahl der Flugbewegungen ist zu begrenzen und Flüge bis zu 1.000 km sind auf die Schiene zu verlagern. Notwendig ist eine Gesamtbelastungsstudie, eine Reduzierung der Luftbelastung durch Flugzeugabgase und die Beendigung der Subventionen für den Flugverkehr.
Nur so kann die Umwelt- und Lebensqualität in der Flughafenregion wieder hergestellt werden.“
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