15. August 2012
Offener Brief an Herrn Dr. Schulte: Nachtflugsubventionen sind nicht einklagbar!
An den Vorstandsvorsitzenden der Fraport AG
Herrn Dr. Stefan Schulte
60547 Frankfurt am Main
Sehr geehrter Herr Dr. Schulte,
Ihre Aufwendungen für passive Schallschutzmaßnahmen werden auf die Flughafennutzer umgelegt, wobei ein Verteilungsschlüssel zur Anwendung kommt, mit dem u.a. die Aufwendungen für den Nachtschutz auf alle Nutzer – also auch auf die Tagnutzer – umgelegt werden. Damit erfolgt jedoch eine Quersubventionierung des Nachtflugverkehrs durch den Tagflugverkehr.
Wir lehnen diese Quersubventionierung ab und fordern, die Aufwendungen für den Nachtschutz ausschließlich auf den Nachtflugverkehr umzulegen. Während der Diskussion bei der IHK-Veranstaltung am 14.8. „Wie viel Logistik braucht die Wirtschaft“ begründeten Sie Ihre Ablehnung dieser Forderung unsubstanziiert mit rechtlichen Problemen und damit, dass Fluggesellschaften dagegen klagen würden.
Vor dem Hintergrund des Diskriminierungsverbot der EU-Entgeltrichtlinie „Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Flughafenentgelte im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht keine Diskriminierung zwischen Flughafennutzern beinhalten. Dies steht einer Differenzierung der Flughafenentgelte bei Belangen von öffentlichem und allgemeinem Interesse, einschließlich des Umweltschutzes, jedoch nicht entgegen. Die für diese Differenzierung herangezogenen Kriterien müssen geeignet, objektiv und transparent sein.“ sehen wir keinerlei rechtliche Probleme, die Aufwendungen für den Nachtschutz auf den Nachtflugverkehr umzulegen. Vielmehr stellt die Umlage der Aufwendungen für den Nachtschutz auf alle Nutzer eine Diskriminierung der Fluggesellschaften dar, die den Flughafen nachts nicht nutzen.
Unabhängig von den Erfolgsaussichten einer Klage dürften sich Fluggesellschaften bewusst sein, dass der Versuch, Subventionen des Nachtflugs auf dem Gerichtsweg zu erstreiten, zu Protestreaktionen der Fluglärmbetroffenen führen würde.
In dieser Gemengelage legen wir es Ihnen nahe, den Konflikt mit den Fluggesellschaften nicht zu scheuen und eine Entgeltordnung zu erstellen, in der die spezifischen Kosten für den Nachtflug auch auf diesen umgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Berthold Fuld
Rückfragen an Berthold Fuld, Tel. 0178 2928928 od. 06172 928928
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