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5. August 2003
Planfeststellungsverfahren
für den A380
Das Bündnis der Bürgerinitiativen
"Kein Flughafenausbau – Für ein Nachtflugverbot",
(BBI), in dem sich über 60 Bürgerinitiativen aus dem
Rhein-Main-Gebiet zusammengeschlossen haben, wertet es als einen
Schlag ins Gesicht der Ausbaulobby, dass 31.000 Einwendungen im
Planfeststellungsverfahren für den A380-gerechten Ausbau
des Flughafens beim Regierungs-präsidium in Darmstadt eingegangen
sind. "Wir erinnern uns noch deutlich daran, dass ein Fraport-Sprecher
ausgeführt hatte, dass er mit überhaupt keinen Einwendungen
rechne, denn gegen den Bau einer Wartungshalle könne doch
niemand etwas haben. Die Bürgerinnen und Bürger haben
sich jedoch nicht hinters Licht führen lassen – sie
haben erkannt, dass dieses Planfeststellungsverfahren den ersten
Ausbauschritt, und somit den Ausbau durch die Hintertür,
darstellt" führte Winfried Heuser, einer der Sprecher
des BBI, aus.
So denkt Fraport gar nicht daran, die Wartungshalle
auf freien Flächen "innerhalb des Zauns" entstehen
zu lassen, sondern will, um später ihre gigantomanischen
Ausbaupläne ungehemmt weiter betreiben zu können, 20
Hektar sauerstoffproduzierenden Bann-wald abholzen und somit Erholungsflächen
vernichten und Wassergewinnungsschutzgebiete beeinträchtigen.
Durch die Stationierung des A 380 wird (ein so großes Flugzeug
muss auch mit Passagieren gefüllt werden) weiterer Flugverkehr
durch Zubringerverkehr hinzu kommen, was dann später als
weiteres Ausbauargument herhalten soll. Die Behauptung, es handele
sich um ein gar nicht so lautes Flugzeug, wird von keinerlei nachprüf-baren
Angaben zur seiner Lärmentwicklung im Flug belegt, sondern
widerspricht vielmehr den Gesetzen der Physik. Dass Wartungsflüge
und –turbinenläufe in der Nachtzeit stattfinden werden
(tagsüber sollen die teuren Flugzeuge ja schließlich
zur Beförderung benutzt werden), wird von Lufthansa als zusätzliches
Argument gegen die Einführung selbst eines Mini-Nachtflugverbots
verwendet werden. Auch die Turbinenprobeläufe des A 380 sollen
im Freien ausgeführt werden, das so etwas überhaupt
noch zulässig ist, ist ein Skandal. Eine nicht akzeptable
Zumutung, dieser Lärm ist u.a. bis in den Taunus zu hören!
"Der Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens betrifft
somit die gesamte Region Es ist daher auch unverständlich
und widerrechtlich, dass die Unterlagen auf Veranlassung des Regierungspräsidenten
nur in fünf Städten ausgelegt wurden. Die Bürgerinnen
und Bürger haben sich dadurch jedoch nicht blenden lassen;
Einwendungen sind vielmehr aus allen Teilen des Rhein-Main-Gebiets
eingegangen" ergänzte Winfried Heuser.
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