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07. März 2004
Planfeststellungsverfahren A380-Werft
Falls Argumente
noch gelten
Das Bündnis der Bürgerinitiativen sieht nach dem
Ende des Erörterungstermins zur geplanten A380-Werft mit Spannung
der Empfehlung des Regierungspräsidiums entgegen. „Falls
Argumente noch gelten, kann sie nur lauten, die Halle darf nicht
gebaut werden.“ so der Sprecher der Bürger- initiativen.
Das Regierungspräsidium Darmstadt erarbeitet aus den vorliegenden
41.000 schriftlichen Einwendungen und den im Erörterungstermin
zusätzlich gewonnenen Erkenntnissen eine Vorlage für den
Hessischen Verkehrs-minister, der den Planfeststellungsbeschluss
zu treffen hat. „Da Ministerpräsident Koch sich aber
bereits seit langem für den Ausbau in jeder Form entschieden
hat, wird sich erst in den nach dem Planfeststellungsbeschluss möglichen
Gerichtsverfahren zeigen, ob unser Rechtsstaat noch funktioniert
oder ob die Wirtschaft über ihre Verflechtungen mit der Politik
alles durchsetzen kann“.
In der seit Mitte Januar durchgeführten Erörterung war
jeden Tag deutlicher geworden, wie schwach die von Fraport vorgebrachten
Gründe für das Bauvorhaben sind. Fraport will, das war
nur eine der Überraschungen, gar nicht selbst bauen, kennt
die Pläne der Lufthansa angeblich nur grob und kann deshalb
auch keine Angaben zum Bau selbst machen. Lufthansa will aber auch
nicht selbst bauen, sondern das einer Bauträgergesellschaft
über-lassen. Fraport will nur die für einen riesigen Bau
und weitere Betriebsbereiche nötigen Flächen planfestgestellt,
also mit Bau-recht versehen, zur Verfügung stellen. Weder wurde
nachge-wiesen, dass die Halle so riesig werden müsste und schon
gar nicht, dass sie überhaupt in Frankfurt gebaut werden muss
oder dass dafür 20 Hektar Wald fallen müssen. Davon wären
17 Hektar Bannwald, der nur gerodet werden darf, wenn es dafür
ein über-ragendes öffentliches Interesse gibt. Das ist
für eine privatwirt-schaftlich betriebene Werkstatt nicht nachzuweisen,
auch wenn darin Flugzeuge gewartet werden sollen. Für ein firmeneigenes
Parkhaus, das mehrere Hundert Meter entfernt tief im Wald er-richtet
werden soll, ist offensichtlich, dass es nur um privatrecht-liche
Interessen geht.
Alternative Standorte zu prüfen, hat sich Fraport genau so
erspart, wie manch andere Unterlage, die eigentlich hätte vorgelegt
werden müssen. Die Vertreter der Fraport sehen ohne hin fast
alles ganz anders, als „normale“ Bürger. So haben
sie vorgetragen, der Verlust dieser großen Waldfläche
habe nur unerheblichen oder gar keinen Einfluss auf die zwei Naturschutzgebiete
von europä- ischem Rang oder die Erholungsfunktion. Deshalb
dürfe man ihn getrost beseitigen. Verständnis für
die Belange der Kommunen oder der Bürger hat zwar niemand erwartet,
der das Verhalten von Fraport zu „seinen Nachbarn“ seit
Jahren beobachtet. Aber die selbstherrliche Art und Weise, wie deren
Mitarbeiter bei der Erörterung auftraten, den Einwendern und
deren Anwälten über den Mund fuhren, hat noch einmal klar
gestellt, dass man noch immer sicher ist, die Politik werde schon
alles richten. In dieser widerlichen Arroganz begnügt man sich
mit unzureichenden Untersuchungen und zweifelhaften Gutachten. So
meint man beispielsweise, die Bürger und auch die Behörde
hätten sich damit zu begnügen, dass man nur zu acht Luftschadstoffen
ein paar Daten vorlegt. „Das genügt!“ Dabei ist
schon vor Jahren in einer von Fraport selbst durchgeführten
Fachtagung festgestellt worden, dass in den Abgasen der Flugzeuge
mehr als 70 Stoffe enthalten sind, die für die menschliche
Gesundheit schädlich sind.
So hat sich das Regierungspräsidium genötigt gesehen,
weitere umfangreiche Nachweise anzufordern. Das wird das Verfahren
in die Länge ziehen. Dabei hinkt die Terminplanung der Fraport
schon jetzt erheblich hinter den Plänen her. Schon 2006 soll
der erste A380-Riese fliegen und dann gewinnbringend auf Rhein-Main
gewartet werden. Überheblichkeit und Dilettantismus der Fraport
und die Masche der Lufthansa sich aus dem Verfahren völlig
heraus zu halten, haben ungewollt die Argumente der lärmge-plagten
Bürger und Kommunen gestärkt. Eine A380-Werft ist im dicht
besiedelten, mit Lärm und Schadstoffen überlasteten Rhein-Main-Gebiet
nicht genehmigungsfähig.
Die Erörterung ist „ein besonderer Service für die
Bürger“ hatte Verhandlungsleiter Bickel am ersten Tag
erklärt. Eine Aussage, von der schnell klar wurde, dass sie
nicht ernst gemeint war. Alle Verhandlungen fanden während
der Arbeitszeit der Bürger statt. Ihre Anträge, wenigstens
die für sie besonders wichtigen Themen Lärm, Wald oder
Verlust der Erholungsfunktion an einem Wochenende zu verhandeln,
wurden zurückgewiesen. Arbeit-nehmer konnten noch nicht einmal
extra Urlaub nehmen, weil sie ihn nicht planen konnten, denn einen
verbindlichen Zeitplan gab es nicht. Er wurde, obwohl nur eine grobe
und unverbindliche Zuordnung auf Tage erfolgte während des
Verfahrens zehn mal geändert. Auch sonst war der Umgang mit
den Bürgern von wenig Verständnis geprägt. Wenn sich
bei den verbalen Zumutungen der Fraport-Mitarbeiter Unmut im Saal
regte, wurde gleich mit Räumung gedroht. Bekräftigten
Einwender für sie besonders wichtige Forderungen durch Beifall,
wurde das meist sofort und in strengem Ton als unzulässig gerügt.
Großzügiger war man gegenüber der Antragstellerin
Fraport. Schon bei der Vorprüfung hatte das Regierungspräsidium
Mängel in den Unterlagen festgestellt, deren Beseitigung aber
nicht gefordert. Wurden die Begründungen im Termin so zwingend,
dass man auf bestimmte Fakten doch nicht verzichten konnte, wurde
Fraport zugestanden, dass sie nur bestimmte einzelne Einwender ergänzend
zu informieren brauche. „Nicht jeder Einwender muss alle Tatschen
kennen“, wurden die ob solcher Selektion erstaunten Einwender
beschieden. Der Feststellung der Anwälte am Schluss „Der
Rechtsstaat hat in dieser Veranstaltung erheblich gelitten!“
müssen die Bürger leider bestätigen..
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