14. September 2004
Bürgerinitiativen
aus dem Rhein-Main-Gebiet demonstrieren in Bonn für ein wirkungsvolles
Fluglärmgesetz
Gestern haben knapp 200 Vertreter von Bürgerinitiativen,
Lärmschutz- und Umweltverbänden wie der Bundesvereinigung
gegen Fluglärm (BVF), dem Verkehrsclub Deutschland (VCD)
und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
aus Anlass der Experten-Anhörung zum Fluglärmgesetz
vor dem Bundesumweltministerium in Bonn demonstriert.
Unter den Teilnehmern aus Köln-Bonn,
Düsseldorf, Hannover, Berlin, München und Bremen befanden
sich auch ca. 60 Demonstration, die das Bündnis der Bürgerinitiativen
(BBI)“ Kein Flughafenausbau – für ein Nachtflugverbot“
– trotz eines normalen Arbeitstages - aus dem Frankfurter
Raum mobilisiert hatte.
Von Hofheim am Taunus war am Morgen ein Bus mit BI-Mitgliedern
aus Wiesbaden, dem Vordertaunus, aus Frankfurt, Dietzenbach, Heusenstamm,
Mörfelden-Walldorf, der Main-Spitze, Rüsselsheim, Raunheim
und Hattersheim zur Demonstration nach Bonn gefahren. Weitere
Unterstützer aus dem Rhein-Main-Gebiet sind per Bahn und
PKW dorthin gekommen.
Die Demonstranten erreichten durch das lautstarke
Rufen ihrer Forderungen und einem kurzen Demonstrationszug vor
dem Gebäude, dass der für die Anhörung zuständige
Abteilungsleiter aus dem Umweltministerium Dr. Uwe Lahl herauskam
und mit den Demonstranten sprach. Es kam zu einem gegenseitigen
Austausch der Argumente und Dr. Lahl sicherte den Demonstranten
zu, dass er ihre Aktion als Unterstützung für ein neues
Fluglärmgesetz versteht.
Beim jetzigen Novellierungsverfahren handelt
es sich bereits um den dritten Versuch, dass aus dem Jahr 1971
stammende Fluglärmgesetz zu verbessern. Wiederum versucht
die Luftfahrtlobby (Flughäfen, Fluggesellschaften, Luftfahrtindustrie
und andere) durch Druck auf die Politiker zu verhindern, dass
niedrige Lärm-Grenzwerte verbindlich festgeschrieben werden
sollen.
Unter großen Beifall der Demonstranten
wurde die folgenden Forderungen an die Bundesregierung und die
Bundestagsfraktionen verlesen:
· Endlich die grundgesetzlich verankerte
Schutzpflicht, die der Gesetzgeber gegenüber seinen Bürger
hat, wahrzunehmen.
· Das nicht in Übereinstimmung mit den GG-Artikeln
1, 2, 14 und 20 befindliche Uralt-Fluglärmgesetz so zu ändern,
dass die Bürger vor übermäßigem Fluglärm
geschützt werden – erholsamer Schlaf ist kein Luxusgut,
sondern unabdingbare Voraussetzung für Gesundheit und Leistungsfähigkeit.
· Die ausschließlich auf Grund immenser Steuergeschenke
funktionierende, wirtschaftlich nicht zu rechtfertigende und ökologisch
höchst schädliche Bevorzugung der Flugwirtschaft schnellstens
zu beenden – es darf nicht sein, dass die Politik sich mit
der Schaffung von Arbeitsplätzen brüstet, welche durch
Steuergeschenke und auf Kosten der Gesundheit weiter Bevölkerungskreise
geschaffen werden.
Insbesondere die folgenden Forderungen sind
bei dem neuen Fluglärmschutzgesetz von besonderer Bedeutung:
· Gesetzliche Grundlagen für
ein Nachtflugverbot, welches der Bevölkerung im Umfeld von
Flughäfen acht Stunden Nachtruhe gewährt.
· Verbindliche Festlegung von Lärm-Grenzwerten auf
einem Niveau, welches den heutigen Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung
Rechnung trägt.
· Bewertung der Lärmbelastung aufgrund von Maximal-Lärm-Kriterien.
· Gleichbehandlung des Fluglärms mit anderen Verkehrsquellen
(Bundesimmissionsschutzgesetz).
· Deutlich niedrige Grenzwerte für den passiven Schallschutz.
Die vom Fluglärm des Frankfurter
Flughafens besonders betroffenen Städte und Gemeinden, Verbände
und Bürgerinitiativen werden in den kommenden Wochen sehr
genau mitverfolgen, ob ein neues Gesetz tatsächlich wirkungsvolle
Massnahmen zum Schutz vor Fluglärm bringen wird. Gesundheitsschutz
und Lebensqualität müssen in Zukunft endlich genau so
viel Bedeutung haben wie die Wirtschaftlichkeit und die Sicherheit
des Flugverkehrs.
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