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Frankfurt, den 25. März 2004
Keine aufschiebende
Wirkung für die CCT-Werft
Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH-Kassel) hat einen
Antrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND),
mit dem dieser eine aufschiebende Wirkung für die Plangenehmigung
der CCT-Werft am Frankfurter Flughafen erreichen wollte, gestern
abgelehnt. Der BUND wird die Rechtmäßigkeit der Genehmigung
nun durch die Europäische Kommission prüfen lassen.
Der VGH teilte dem Verband seine Entscheidung per Telefax und ohne
Begründung mit. Sollte der BUND in der Hauptsache Erfolg haben,
müsste das Genehmigungsverfahren neu beginnen. Der nun mögliche
Baubeginn der Wartungsanlage ist deshalb immer noch mit dem Risiko
des späteren Rückbaus behaftet.
Bei der Klage handelte es sich wegen der unzureichenden und nur
schwer verständlichen Ausgestaltung des Verbandsklagerechts
nicht um eine eigentliche Verbandsklage. Gestritten wird vielmehr
um die Frage, ob der BUND im Genehmigungsverfahren zu beteiligen
gewesen wäre. Einen Beschluss über die Rechtmäßigkeit
der Genehmigung selbst - unabhängig von der Verfahrensart -
können die Richter in dem weiter anhängigen Rechtstreit
nicht treffen.
Der BUND leitet die Pflicht zu seiner Beteiligung aus der Notwendigkeit
zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ab, die zwangsläufig
zur Verbands-beteiligung geführt hätte. Der Verband wirft
dem Hessischen Wirtschafts-minister vor, dass dieser mit der Plangenehmigung
das falsche Verfahren gewählt und den BUND damit rechtswidrig
vom Genehmigungsverfahren ausgeschlossen habe. Die UVP-Pflicht für
das ca. 7 ha große Vorhaben leitet der BUND aus der EU-Richtlinie
zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und ihrer Umsetzung
in das deutsche UVP-Gesetz ab. Danach ist ein Vorhaben UVP–pflichtig,
wenn Beeinträchtigungen von FFH- oder Vogelschutzgebieten oder
sonstige besondere Umweltbeeinträchtigungen auftreten können.
Die Planung sieht vor, dass die CCT-Werft in unmittelbarer Nachbarschaft
zum Bannwald, der zugleich europäisches Schutzgebiet nach der
FFH- und Vogelschutzrichtlinie ist, errichtet wird.
Rückfragen beantwort Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent des Bund Hessen
BUND Hessen
Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
Telefon: 069 - 67 73 76 14 - Telefax: 069 - 67 73 76 20
eMail: thomas.norgall@bund.net
www.bund-hessen.de
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