Frankfurt, den 18. Mai 2004
Die Variantendiskussion
ist wieder offen!
Empfindliche Niederlage für
die Regierung von Ministerpräsident Koch
„Die Auseinandersetzung mit der EU-Kommission
endete mit einer empfindlichen Niederlage für die Landesregierung
und die Ausbauplanung“, fasst die Vorstandssprecherin Brigitte
Martin vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
das Ergebnis der bisherigen Auseinandersetzung um die Beachtung
der Seveso-II-Richtlinie im Zusammenhang mit dem Chemiewerk Ticona
zusammen.
Der Klageverzicht der EU-Kommission hat gravierende
rechtliche Konsequenzen:
1. Das Raumordnungsverfahren der Jahre 2001/2002
ist ab sofort wertlos. Die Variantendiskussion ist wieder offen.
Denn nur die völlige rechtliche Öffnung der Variantendiskussion
entspricht den Anforderungen der Seveso-II-Richtlinie. Hierzu
gehört auch die Nullvariante.
2. Das gesamte Rechtsverfahren startet mit dem Landesent-wicklungsplan
wieder bei Null. Die Standortfrage muss bei der Aufstellung des
Landesentwicklungsplans vom Grund auf neu diskutiert werden. Dabei
startet die Nordwest-Landebahn in diesem Verfahren mit dem Makel
der bekannten Risiken durch das Chemiewerk Ticona und den Vogelschlag.
3. Das Planfeststellungsverfahren kann erst beginnen, wenn der
Landesentwicklungsplan beschlossen wurde. Alles andere muss als
Vorfestlegung der Landespolitik im Genehmigungsverfahren gewertet
werden und wäre ein erneuter Verstoß gegen die Seveso-II-Richtlinie.
4. Die rechtliche Bedeutungslosigkeit des Raumordnungsver-fahrens
macht eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplanes erforderlich.
Ohne diese UVP würde eine Raumordnungsent-scheidung ohne
Prüfung der Umweltweltverträglichkeit entstehen.
Der BUND begrüßt die konsequente
Haltung der EU-Kommission bei der Durchsetzung der Sicherheitsanforderungen.
„Wir hätten uns wegen des Symbolgehaltes zwar eine
Klage der Kommission gegen die Landesregierung gewünscht.
In der Sache wurde dem Ausbauverfahren jedoch die unvermeidliche
Schwächung zugefügt“, zeigt sich die BUND-Vorstandssprecherin
Brigitte Martin zufrieden.
Der Umweltverband fordert Ministerpräsident
Koch auf, aus dem rechtlichen Sachverhalt auch politische Konsequenzen
zu ziehen und die Bevölkerung vollständig zu informieren.
Der aktuelle Widerspruch zwischen dem Neustart des Rechtsverfahrens
zur Genehmigung und dem Fortbestand der politischen Vorfest-legungen
ist unerträglich und fördert die Politikverdrossenheit
in der Bevölkerung.
Rückfragen beantwort Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent des Bund Hessen
BUND Hessen
Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
Telefon: 069 - 67 73 76 14 - Telefax: 069 - 67 73 76 20
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