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Frankfurt, den 10. September 2004
Fraport AG fühlt sich
im Lärmschutz nicht an die Mediation gebunden
Bei der gestrigen Veranstaltung zur Novelle
des Fluglärmgesetzes in Hattersheim-Eddersheim stellte der
Leiter der Abteilung für Nachbarschaftsanfragen, Thomas Lurz,
klar, dass die Fraport AG sich hinsichtlich der Grenzwerte für
Schallschutzmaßnahmen nicht an das Ergebnis der sog. Mediation
gebunden fühlt. Zum Erstaunen der Teilnehmer sieht der auch
im Ausbauverfahren zuständige Fraport-Jurist in dieser Position
auch keinen Widerspruch zur Mediation. Für den Bund für
Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist es ein unglaublicher
Vorgang, dass die Fraport sich bei der Novelle des Fluglärmgesetzes
gegen Werte ausspricht, die die Mediationsrunde beschlossen hatte.
Es zeigt sich mit erschreckender Klarheit, dass die Fraport AG
auf die brutale Durchsetzung der eigenen Interessen setzt und
die Zweifel an dem angeblichen Konsensverfahrens berechtigt waren.
Brigitte Martin vom BUND Landesvorstand sieht nun die Politik
gefordert: „Da das Land Hessen, die Stadt Frankfurt und
die Bundesregierung die Mehrheitsaktionäre der Fraport sind,
muss der Fraport-Aufsichtsrat den Vorstand des Unternehmens unverzüglich
und scharf zur Ordnung rufen“.
Die Mediation vereinbarte mit Zustimmung
der Fraport zusammen mit dem Ausbau des Frankfurter Flughafens
einen Vorsorgewert von 60 dB(A) als Tages-Dauerschallpegel festzulegen,
oberhalb dessen Schallschutz-maßnahmen durchgeführt
werden müssen. Dabei ging die Mediationsrunde noch von der
geltenden Berechnungsgrundlage aus. Mit dem neuen Fluglärmgesetz,
zu dem Anfang der nächsten Woche eine Anhörung des Bundesumweltministeriums
stattfindet, soll eine neue Berechnungsgrundlage eingeführt
werden. Legt man diese neue Berechnungsart zugrunde, würde
der Wert der Mediation bei 57-58 dB(A) liegen. Im Gesetzgebungsverfahren
hat Fraport nun aber gänzlich andere Vorstellungen geäußert
und fordert einen Wert von 67 dB(A). Wegen der logarithmischen
Berechnung von Fluglärmpegeln entspräche diese Erhöhung
um 10 dB(A) mehr als achtfach höheren Schwelle, ab der Fraport
Schallschutzmaßnahmen finanzieren müsste. Die Bevölkerung,
die im Bereich zwischen dem Vorsorgewert der Mediation und dem
Fraport-Wunschwert wohnt, würde die notwendigen Schallschutzmaßnahmen
selbst bezahlen müssen, wenn Fraport sich bei der Novelle
des Gesetzes durchsetzt. Der BUND schätzt, dass dies für
mehrere zehntausend Menschen eine deutliche Verschlechterung gegenüber
dem Mediationsergebnis bedeuten würde. „Für diese
Menschen würde der Ausbau teuer, wenn sie ihre Gesundheit
schützen wollen“, kritisiert Brigitte Martin vom BUND.
Auch in einem weiteren Punkt bekämpft
die Fraport AG das neue Fluglärmgesetz, obwohl dieses eine
Vereinbarung der Mediation aufgreift. Hinsichtlich der grundsätzlichen
Berechnung des Fluglärms hatte man sich in der Mediation
auf die sog. 100:100-Regelung verständigt. Danach wird ein
Mittelungspegel über den tatsächlichen Lärm errechnet,
der über eine längere Zeit in den einzelnen Betriebsrichtungen
existiert. Fraport plädiert dagegen für eine Mittelwertsberechnung
über beide Betriebsrichtungen. Die Folge dieser Herangehensweise
wären deutlich kleinere Lärmschutzzonen und damit viel
geringere Kosten für passive Schallschutzmaßnahmen
für das Unternehmen. Benachteiligt würden vor allem
die Menschen, die unterhalb der West-Anflugroute und den östlichen
Abflugsrouten wohnen. In der Mediation hatte Fraport der 100:100-Regelung
für den Tag widersprochen, sie aber für die Nacht akzeptiert.
Mit dieser Einzelmeinung konnte sich der Flughafen aber gegenüber
den anderen Mediationsteilnehmern nicht durchsetzen. Nun will
Fraport offenbar nicht einmal mehr die Zustimmung zu dieser Berechnungsweise
für die Nacht akzeptieren.
Rückfragen beantworten Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent
BUND Hessen
Telefon 069 – 67 73 76 14, Telefax: 069 - 67 73 76 20
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