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Frankfurt, den 15. Oktober 2004
Der Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) fordert in einem Schreiben an die Oberbürgermeister
der Stadt Frankfurt a. M., dass sich die Stadt für ein besseres
Lärmschutzkonzept im Planfeststellungsverfahren zum Flughafenausbau
einsetzt. Der Verband sieht hier dringenden Handlungs-bedarf,
weil der Vorstand der Fraport AG von der sog. Mediation abweichen
will und die Einwendungsfrist zum Planfeststellungsverfahren für
die neue Landebahn bereits im Januar 2005 beginnen soll. „Der
drohende Rückschritt hinter die Mediations-Vereinbarungen
wäre ein Skandal. Die Stadt muss sich umgehend für ihre
Bürgerinnen und Bürger engagieren“, fordert BUND
Landesvorstandssprecherin Brigitte Martin.
Aus der Sicht des BUND muss die Oberbürgermeisterin
mit allen Mitteln mindestens auf die Einhaltung des Lärmschutzkonzeptes
dringen, das in der sog. Mediation vereinbart wurde. Andernfalls
müssten nämlich die Stadt und die Bevölkerung im
großen Umfang Schallschutzmaßnahmen bezahlen, die
nach dem Ergebnis der sog. Mediation vom Flughafen finanziert
werden sollen. Gegen die Mediationswerte wehrt sich die Fraport
nach Informationen des BUND auch im Regionalen Dialogforum (RDF)
heftig.
Da die Stadt eine bedeutende Anteilseignerin
der Fraport AG ist, sollte sie nach Meinung des BUND nicht nur
federführend aktiv werden, weil sie die größte
Stadt des Rhein-Main-Gebietes ist. Im Unterschied zu den anderen
Städten kann sie über den Aufsichtsrat auch mehr Einfluss
als andere auf den Fraport-Vorstand ausüben. Denn zusammen
mit dem Land Hessen verfügt die Stadt über die Akteinmehrheit
beim Flughafen und kann die Politik des Unternehmens direkt beeinflussen.
„Für uns ist nicht vorstellbar, dass die Landesregierung
und der Landtag die skandalöse Vorgehensweise des Fraport-Vorstandes
mittragen, wenn sich hiergegen aus Frankfurt ein parteiübergreifender
Protest erhebt“, heißt es am Ende des BUND Schreibens,
das außer der Oberbürgermeisterin auch die Fraktionsvorsitzenden
der Parteien im Frankfurter Römer erhielten.
Während in der sog. Mediation noch mit
Zustimmung der Fraport AG festgehalten wurde, dass der Flughafen
den Schallschutz ab einer Dauerschallbelastung von 62 dB(A) bezahlen
muss, will das Unternehmen von dieser Vereinbarung nun nichts
mehr wissen. Stattdessen soll die Grenze, ab der das Unternehmen
für den Schallschutz aufkommen muss, nun durch ein eigenes
Fraport-Gutachten hergeleitet werden. Da die Fraport im Zusammenhang
mit der Novelle des Fluglärmgesetzes für eine Finanzie-rungsgrenze
von 67 dB(A) Dauerschallbelastung am Tag eintritt, lässt
sich dieser Wert als das neue Ziel des Flughafen-Vorstands erahnen.
Der Unterschied von fünf Dezibel ist wegen der logarithmischen
Steigerung der Lärmwerte extrem hoch und würde wohl
mehr als 10.000 Gebäude betreffen.
Die Situation wird noch weiter verschärft,
weil das Unternehmen im Regionalen Dialogforum außerdem
angekündigt hat, dass es auch die „100 zu 100-Regel“
der Mediation zur Ermittlung der Lärmschutzzonen nicht akzeptiert.
Stattdessen sollen die Lärmschutzzonen über den Mittelwert
aus den beiden Betriebsrichtungen West und Ost berechnet werden.
Damit würde die Schallschutzzone deutlich kleiner. Obwohl
dieser Mittelwert für keine der beiden Betriebsrichtungen
die Lärmsituation treffend abbildet und deshalb zu unzureichenden
Maßstäben für den Schallschutz führt, soll
er aus Kosten-gründen durchgesetzt werden. „Am Ende
zahlt der Bürger dann die Zeche für den Schallschutz
überwiegend selbst“, befürchtet BUND Vorstandsmitglied
Brigitte Martin. Die von der Fraport bekämpfte „100
zu 100 Regel“ ist z. B. in München Standard und liegt
auch dem Bescheid des früheren Wirtschaftsministers Posch
2001 zum Schallschutzfensterprogramm zu Grunde.
Rückfragen beantworten Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent
BUND Hessen
Telefon 069 – 67 73 76 14, Telefax: 069 - 67 73 76 20
Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
eMail: thomas.norgall@bund.net
www.bund-hessen.de
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