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[01. Dezember 2004]
Flughafen Egelsbach
Keine Überraschung
Die Entscheidung des VGH-Kassel zugunsten des Landes Hessen ist
für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
keine Überraschung. BUNDvorstandssprecherin Brigitte Martin:
„Das Ergebnis zeichnete sich bereits in der mündlichen
Verhandlung ab.“ Die vom BUND prognostizierte Vernichtung
des geschützten Fischbestandes ist zwischenzeitlich eingetreten,
denn die Richter hatten die Baumaßnahme bereits vor längerer
Zeit zugelassen. Sie hatten auf das Schutzkonzept der Natur-schutzbehörde
vertraut.
Mit seiner Klage gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn
des Landeplatzes Egelsbach wollte der BUND und eine Bürger-initiative
insbesondere die Erhaltung eines Bachlaufs und der geschützten
Fischart „Groppe“ durchsetzen. Durch die Bau-maßnahmen
wurde das Vorkommen bereits zerstört.
Der VGH-Kassel hatte zuvor einen Baustopp-Antrag des BUND abgelehnt.
Die Richter hatten auf den Planfeststellungsbeschluss vertraut,
in dem die Umsetzung der geschützten Fische festge-schrieben
war. Doch wie vom BUND vorhergesagt, trocknete der Bachlauf infolge
der Baumaßnahmen aus. Die Umsetzung miss-lang. Damit wurde
das einzige Vorkommen der Groppe im Natur-raum zerstört. Die
vom Land zuvor zugesicherte in Schutznahme nach der FFH-Richtlinie
der Europäischen Union ist nicht mehr möglich.
Rückfragen beantworten Ihnen
Dirk Teßmer, Vorstandssprecher des BUND 069/232071
BUND Hessen
Telefon 069 – 67 73 76 14, Telefax: 069 - 67 73 76 20
Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
eMail: thomas.norgall@bund.net
www.bund-hessen.de
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