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Frankfurt, den 04. Dezember 2004
CCT-Flugzeugwerften am
Frankfurter Flughafen
Wirtschaftsminister Riehl (CDU) verschleppt das Klageverfahren!
Der Zusammenhang zwischen den beiden Flugzeugwerften
ergibt sich in der Sache aus ihrer unmittelbaren Nachbarschaft und
formal aus dem Europäischen Umweltrecht, das bei den Genehmigungsverfahren
die „Salamitaktik“ verhindern will. Nach Meinung des
BUND sollte im vergangenen Jahr mit dem nichtöffentlichen Plangenehmigungsverfahren
für die CCT-Werft, dass parallel zum laufenden öffentlichen
Genehmigungsverfahren zur A380-Werft durchgeführt wurde, gezielt
und bewusst ein möglicher Standort für die A380-Werft
innerhalb des Flughafenzauns zugebaut werden. Statt einer Minimierung
des Flächen- und Waldverbrauchs hat der Wirtschaftsminister
mit seiner Behandlung der Fraport-Anträge eine Maximierung
der Umweltzerstörung zugelassen. Würde das Bundesverwaltungsgericht
dem Revisionsantrag des BUND in den nächsten Wochen tatsächlich
stattgeben, würde hiervon ein Signal für die Eilverfahren
gegen die A 380-Werft ausgehen.
Der BUND hatte seine Klage an das Bundesverwaltungsgericht am 21.06.04
erhoben und am 09.08.04 begründet. Das Gericht hatte dem Land
Hessen zu diesem Schriftsatz eine Frist zur Stellungnahme bis zum
18.10.04 eingeräumt. Diese Frist hatte das Gericht auf Wunsch
der Beigeladenen, u.a. der Fraport AG, bis zum 18.11.04 verlängert.
Doch auch diese Frist von nun über drei Monaten ließ
das Ministerium nach Auskunft der Geschäftsstelle des Bundesverwaltungsgerichts
vom 01.12.04 verstreichen. Die Verzögerungstaktik des Wirtschaftsministers
widerspricht eklatant den eigenen politischen Forderungen der Landesregierung
nach zügigen Genehmigungs- und Gerichtsverfahren. Sie belastet
außerdem unnötig das Bundesverwaltungsgericht.
Rückfragen beantworten Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent
BUND Hessen
Telefon 069 – 67 73 76 14, Telefax: 069 - 67 73 76 20
Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
eMail: thomas.norgall@bund.net
www.bund-hessen.de
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