|
Frankfurt, den 07. Januar 2005
A380-Werft ist auf dem Flughafen-Gelände
rechtzeitig realisierbar!
Die schärfste Kritik des BUND richtet
sich gegen die Fraport AG, weil diese sich einer ernsthaften Diskussion
über Alternativstandorte für die A380-Werft gänzlich
verweigert und ausschließlich die konsequente Realisierung
ihres Generalausbauplanes im Blick gehabt habe. Die wichtigste
Alternative zum nun genehmigten Werftstandort im Bannwald ist
für den BUND weiterhin das über 150 ha große Gelände
der Airbase, das der Fraport ab dem Jahresende 2005 vollständig
übergeben wird. Bereits heute stehen der Fraport ca. 10 ha
dieses Geländes in geeigneter Lage, d.h. land- und luftseitig
sofort erschließbar bzw. bereits erschlossen, zur Verfügung.
Selbst die mit 4 statt 2 A380-Wartungsplätzen überdimensioniert
geplante Halle benötigt aber nur 4,9 ha und ließe sich
auf dem mehr als zweimal so großen Gelände leicht realisieren.
Mit seiner Klage tritt der BUND gegen die rechtlich und politisch
unerträgliche Argumentation an, dass diese Flächen nicht
zur Verfügung stehen, weil die Airbase komplett für
den geplanten weiteren Flughafenausbau, insb. des Terminals 3,
benötigt würde. „Die Fraport AG hat zur Durchsetzung
ihrer Ziele ein Lügengebäude errichtet und der Wirtschaftsminister
hat dieses Gebäude mit dem Planfeststellungsbeschluss genehmigt“,
kritisiert BUND-Vorstandssprecherin Brigitte Martin.
Hierzu passt auch, dass mit der CCT-Flugzeugwerft,
die erst nach der A380-Werft beantragt, aber ein Jahr vor dieser
genehmigt wurde, ein weiterer möglicher Standort innerhalb
des Flughafenzauns derzeit regelrecht zugebaut wird. Statt der
zulässigen Höhe von über 40 m, bei deren Ausnutzung
die Halle ab Mitte 2005 zur Wartung des A380 zur Verfügung
gestanden hätte, wird dort auf dem Flughafengelände,
unmittelbar neben dem genehmigten Standort der A380-Werft im Bannwald,
derzeit eine Halle mit einer lichten Höhe von 23,30 m errichtet.
„Würde die Halle nur wenige Meter höher gebaut,
könnte der A380 in ihr Platz finden“, stellt die Rechtsanwältin
des BUND, Ursula Philipp-Gerlach, fest.
Erst durch diese bewusste und gewollte Steuerung
der A380-Werft in den Bannwald entsteht der seit über 2 Jahren
anhaltende Konflikt, der nun zu einer massiven Naturzerstörung
im Bannwald und im europarechtlich als Vogelschutzgebiet und Fauna-Flora-Habitat-Gebiet
(FFH-Gebiet) geschützten „Mark- und Gundwald“
führen wird. Die ökologischen Konflikte seiner Genehmigung
hat der Wirtschaftsminister z.T. nicht erkannt, z.T. auch nicht
erkennen wollen. Seine Darstellung in der Pressemitteilung vom
29.11.04, das Waldgebiet werde nur geringfügig in Anspruch
genommen, bezeichnet der BUND als „leicht durchschaubare
Propaganda“. Tatsächlich wird durch die A380-Werft
gleich dreifach das Zulassungsverbot der Europäischen FFH-Richtlinie
ausgelöst. „Erhebliche Beeinträchtigungen“
der Schutzgüter „Hirschkäfer“, „Bechsteinfledermaus“
und des FFH-Lebensraumtyps „Alte Eichen auf Sandboden“
gesteht nämlich auch der Wirtschaftsminister in seiner Planfeststellung
bei Anwendung der Rechtsmaßstäbe des Europäischen
Gerichtshofs ein.
In einer zentralen Naturschutzproblematik
ist die Strategie der Landesregierung und der Fraport gescheitert.
Beide hatten sich geweigert, die Vogelbestände im Bereich
der A380-Werft im Hinblick auf die Zugehörigkeit des Werftstandortes
zum ausgewiesenen EU-Vogelschutzgebiet im „Mark- und Gundwald“
zu prüfen. Wenige Tage vor Heiligabend erhielt der BUND jedoch
ein Gutachten des RP Darmstadt, das im Zusammenhang mit dem gemeldeten
FFH-Gebiet, das den vorgesehenen Werftstandort außerhalb
des Zauns einschließt, erstellt wurde. Das amtliche Gutachten
bestätigt die Feststellungen des BUND im Genehmigungsverfahren,
dass die maßgeblichen Vogelarten, zu denen u.a. der Mittelspecht,
der Schwarzspecht, der Grauspecht, der Gartenrotschwanz und der
Neuntöter gehören, eine Zuordnung des Planungsbereichs
zum ausgewiesenen Vogelschutzgebiet erzwingen.
Ob eine Fläche zum EU-Vogelschutzgebiet
gehört, entscheidet sich ausschließlich nach der Bestandesdichte
(Anzahl der Brutpaare je Hektar) europaweit gefährdeter Arten.
Die ausschließlich fachlich ornithologische Voraussetzung
wird vom Standort der A380-Werft erfüllt. Da das Werftgebiet
widerrechtlich und trotz der mehrfachen Hinweise des BUND nicht
dem EU-Vogelschutzgebiet zugerechnet wurde, kann der Planfeststellungsbeschluss
nach der wiederholten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
und des Bundesverwaltungsgerichts derzeit nicht umgesetzt werden.
Damit werden die Fraport AG und der hessische Wirtschaftsminister
derzeit zum „Opfer“ der eigenen Vorgehensweise. Insbesondere
der Flughafen weigerte sich bis zuletzt, das Genehmigungsverfahren
durch die notwendigen Bestandsaufnahmen zur Tierwelt innerhalb
des Werftbereiches zu unterlegen. Die von der Fraport AG beim
Forschungsinstitut Senckenberg veranlassten Untersuchungen haben
den Planungsbereich hinsichtlich der Tierwelt nicht umfasst.
Weitere Klagegründe des BUND richten
sich gegen die rechtsfehlerhafte Aufhebung des Bannwaldes. Der
Verband stützt sich dabei auf ein Gutachten, das im Auftrag
der sog. Mediationsgruppe vor einigen Jahren erstellt wurde. Danach
kann der Bannwaldcharakter nicht durch einen Planfeststellungsbeschluss
aufgehoben werden. Erforderlich ist hierfür ein eigenständiges
Verfahren unter Beteiligung der Kommunen.
Rückfragen
beantworten Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent
BUND Hessen
Telefon 069 – 67 73 76 14, Telefax: 069 - 67 73 76 20
Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
eMail: thomas.norgall@bund.net
www.bund-hessen.de
Übersicht
Presseinformationen BUND
|
|