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Frankfurt, den 28.06.2005
BUND wird Revision gegen
A380-Urteil prüfen
Wichtiger Naturschutzerfolg abseits des ersten Klageziels
Der Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) reagiert mit
Unverständnis auf den heute bekannt gemachten Urteilstenor
zur
A380-Werft. Die Rechtsanwältin des Verbandes, Ursula Philipp-Gerlach,
bezeichnete die Begründung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel
(VGH-Kassel) als "unvereinbar mit der Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes".
Als
wichtigen Erfolg bewertet der BUND die VGH-Entscheidung zum
Naturschutzausgleich. "Die Landesregierung wurde bei der
de facto Abschaffung des Naturschutzausgleichs gestoppt. Bereits
dieser Teilerfolg rechtfertigt die Verbandsklage", erklärt
BUND-Vorstandssprecherin Brigitte Martin.
Die Zulassung der A380-Werft hing offensichtlich
am "seidenen Faden".
Denn während die Landesregierung die rechtlich durchschlagende
"erhebliche Beeinträchtigung" des europäischen
Naturschutzgebietes Mark-
und Gundwald durch den Werftbau bestritt, schloss sich das Gericht
gleich zu den drei Schutzgegenständen Bechsteinfledermaus,
Hirschkäfer
und Waldtyp "Alte Eichen auf Sandboden" der gegenteiligen
Meinung des
BUND an. Das aus dieser Beurteilung resultierende Verbot kann
nach
Meinung des VGH-Kassel aber im Wege der Ausnahme übersprungen
werden, weil die Realisierung der Werft auf dem Alternativstandort
"Air Base" zu "unverhältnismäßigen"
Belastungen der Fraport AG führe. Diese
Urteilsbegründung liegt im Konflikt zur Rechtsprechung, weil
die
Fraport-Planung für die US-Air Base bis heute ein reines
Wunschgebilde
ohne rechtliche Absicherung darstellt. Das Gericht hielt es nicht
einmal
für nötig, dass das Genehmigungsverfahren sich mit der
Vereinbarkeit der
A380-Werft und dem geplanten neuen Terminal im Bereich der US-Air
Base
beschäftigen muss. Es soll bereits ausreichend sein, dass
die
Flughafenbetreiberin die Unvereinbarkeit unterstellt. "Wenn
bereits
Planungswunschzettel gesetzliche Verbote verdrängen, wird
unsere
Rechtsordnung weit über den Naturschutz ausgehöhlt",
kritisiert
Rechtsanwältin Philipp-Gerlach.
Auch hinsichtlich der Frage eines europäischen
Vogelschutzgebietes ist
der Urteilstenor für den BUND unverständlich. Der vom
VGH-Kassel
zuerkannte Entscheidungsspielraum bei der Grenzziehung eines
europäischen Vogelschutzgebietes steht im direkten Widerspruch
zum
"Lapple Bank-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs,
das die Orientierung
an rein ornithologischen Kriterien verlangt. Das Land Hessen hatte
diesen Grundsatz missachtet, weil es in Kenntnis der Ausbauplanung
des
Flughafens jahrelang die Durchführung der notwendigen Bestandsaufnahmen
im Bereich des südlichen Flughafenausbaus ignorierte. Als
Ende 2004 im
Zusammenhang mit der Grunddatenerhebung für das europäische
FFH-Schutzgebiet große Bestände schutzwürdiger
Vogelarten festgestellt
wurden, berief sich das Land nachträglich auf eine
Ermessensentscheidung. Diese Rechtfertigung wurde vom Gericht
akzeptiert, obwohl eine solche bewusste fachliche Entscheidung
nicht
getroffen wurde und die endgültige Schutzgebietsausweisung
bis heute
nicht abgeschlossen ist.
Gleichwohl sieht der BUND in dem Urteil auch
einen wichtigen
landespolitischen Erfolg für den Naturschutz. Das Gericht
hat nämlich
die Kompensationsplanung für die Naturschäden in wesentlichen
Punkten
für rechtsfehlerhaft erklärt. Statt einer realen Verbesserung
wollte das
Land Hessen durch die Fraport im NSG Mönchbruch lediglich
Maßnahmen
vornehmen lassen, die durch die Bestimmungen der Schutzgebietsverord-nung
bereits vorbestimmt waren. "Diesen Dammbruch haben wir erfolgreich
abgewehrt", freut sich BUND Vorstandssprecherin Brigitte
Martin.
Rückfragen beantworten Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent
BUND Hessen
Telefon 069 – 67 73 76 14, Telefax: 069 - 67 73 76 20
Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
eMail: thomas.norgall@bund.net
www.bund-hessen.de
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