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[Frankfurt, 08. September 2005]
Baustopp-Ablehnung
des Bundesverwaltungsgerichts unverständlich
Mit Enttäuschung und Unverständnis hat der Bund für
Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die heutige Entscheidung
des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) aufgenommen. Aus der Sicht
des (BUND) erlaubt die Pressemitteilung des BVerwG noch keine rechtliche
Bewertung der Entscheidungsgründe. Denn fehlerhaft wird dort
angegeben, dass der BUND vom Gericht die Vorlage der Rechtsfrage
an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefordert habe. Tatsächlich
sind die entscheidenden Rechtsfragen aber bereits Gegenstand einer
beim EuGH anhängigen Prüfung. Diese Entscheidung des EuGH
über die sich auch im vorliegenden Fall stellenden, grundlegenden
Fragen des Europarechts zur FFH-Richtlinie abzuwarten, hatte der
BUND gefordert. BUND-Vorstandssprecherin Brigitte Martin: "Der
Inhalt der Pressemitteilung widerspricht dem Sachverhalt und dem
Inhalt unserer Klageschrift. Es ist unglaublich, dass nun mit der
Abholzung des wertvollen Waldes Fakten geschaffen werden, während
am EuGH noch geklärt wird, welchen Schutz vor einer Inanspruchnahme
ein solch wertvolles Gebiet zukommt."
Der BUND hatte vorgetragen, dass die maßgebliche
Rechtsfrage - unterliegt ein gemeldetes FFH-Gebiet bis zu seiner
förmlichen Anerkennung als europäisches Schutzgebiet
durch die Aufnahme in die so genannte Gemeinschaftsliste der EU-Kommission
einem absoluten Verschlechterungsverbot - offen sei, weil diese
Frage dem Europäischen Gerichtshofshof (EuGH) durch den Beschluss
des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) München vom 19.04.05 zur
"Inntalautobahn" bereits vorgelegt wurde.
Die Rechtsfrage muss deshalb nicht erst durch
das BVerwG "vorgelegt werden", wie das Gericht nun schreibt.
Sie wurde dem EuGH bereits durch das OVG München vorgelegt
und muss nun zwingend durch das europäische Gericht entschieden
werden.
Mit der heutigen Entscheidung des BVerwG
kann die missliche Situation entstehen, dass die Rechtsposition
des BUND, die im übrigen auch der des Oberverwaltungsgerichts
Schleswig vom 18.07.05 (Baustoppanordnung für Flughafenausbau
Lübeck) entspricht, zu einem späteren Zeitpunkt bestätigt
wird. Dann wäre der eigentlich geschützte Wald für
die Errichtung der A380-Werft bereits gefallen.
Der BUND hatte immer wieder darauf hingewiesen,
dass die Werft für den A380 auch ohne Naturzerstörung
auf dem bestehenden Flughafengelände errichtet werden kann.
Rückfragen beantworten Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent
BUND Hessen
Telefon 069 – 67 73 76 14, Telefax: 069 - 67 73 76 20
Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
eMail: thomas.norgall@bund.net
www.bund-hessen.de
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