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Frankfurt, den 30. November 2005
Kommunales Lärmschutzkonzept
muss der Planung zugrunde gelegt werden
Fraport weicht gravierend von der Mediation ab
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat
das gestern im Erörterungstermin durch Rechtsanwalt Bernhard
Schmitz vorgestellte Lärmschutzkonzept des kommunalen Zusammenschlusses
"Zukunft Rhein-Main (ZRM)" begrüßt. "Würden
die Fluglärmauswirkungen, nach den Lärmwerten des Kommunalen
Lärmschutzkonzeptes abgebildet, würde das gesamte Ausmaß
der Gesundheitsgefäh-rdungen und erheblichen Belästigungen
durch Fluglärm realistischer abgebildet", so die Rechtsanwältin
des BUND und zahlreicher Fluglärmbetroffener Ursula Philipp-Gerlach.
Die Vorstellungen der Fraport AG entsprechen dagegen weder den Zusagen
aus der so genannten Mediation noch dem Stand von Wissenschaft und
Forschung. Insbesondere hat der Flughafen, anders als zugesagt,
bei der Berechnung der Lärmkonturen nicht einmal für die
Nacht die 100:100 Regel angewendet. Die von der Fraport verwendeten
Rechnungen führen zu einer Unterdimensionierung des Schallschutzes
und viel zu kleinen Lärmschutzzonen. Statt der realen Lautstärken
der Flugzeuge wird ein Dauerschallpegel verwendet, der aus einem
Lärm-Mittelwert der beiden Betriebsrichtungen errechnet wurde.
Dies hat vor allem für alle Orte, die vom Ostbetrieb stärker
betroffen sind - Landen über Raunheim, Starten über Neu-Isenburg
und Frankfurt - gravierende Auswirkungen.
Das von den Gutachtern und Rechtsanwälten der ZRM entwickelte
Lärmschutzkonzept kann den Fluglärm zwar auch nicht verhindern
und setzt deshalb vor allem auf passiven Schallschutz. Allerdings
begründet es den aktuellen Stand der Lärmwirkungsforschung
und verbindet ihn mit den rechtlichen Konsequenzen.
Die Gutachter der ZRM konnten die wissenschaftlichen Annahmen des
von Fraport vorgelegten "Schutzkonzeptes" in vielen Punkten
regelrecht widerlegen. Die entsprechenden Planfeststellungsunterlagen
müssen, so die Forderung des BUND, neu erstellt werden. "Denn
anhand der ausgelegten Planfeststellungsunterlagen, die derzeit
in Offenbach erörtert werden, sind die wahren Fluglärmauswirkungen
nicht erkennbar", so die Landesvorstandssprecherin Brigitte
Martin.
Rückfragen beantworten
Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent
BUND Hessen
Telefon 069 – 67 73 76 14, Telefax: 069 - 67 73 76 20
Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
eMail: thomas.norgall@bund.net
www.bund-hessen.de
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