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05. Oktober 2007
CCT-Klageverfahren
erfolgreich abgeschlossen
BUND Hessen gründet eine Naturschutzstiftung - Handfeste
Konsequenz aus einem Erfolg im Rechtsstreit mit der Fraport AG vor
dem Bundesverwaltungsgericht - Bundesweite Stärkung des Umweltschutzes
gegen das übermächtige Luftverkehrsrecht erkämpft
Der Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND Hessen) hat in seiner Vorstandssitzung am 04.10.07
die Gründung einer Naturschutzstiftung beschlossen. "Das
Stiftungs-kapital in Höhe von 400.000,00 € ist die handfeste
Konsequenz unserer Beharrlichkeit im Rechtsstreit mit der Fraport
AG", erläutert Vorstandssprecher Jörg Nitsch. Zugleich
hat der Vor-stand seinen festen Willen, gegen den Ausbau des Frankfurter
Flughafens zu klagen, bekräftigt und den unverhohlenen Wortbruch
des Ministerpräsidenten zum Nachtflugverbot kritisiert. "Gerade
weil wir wissen, dass die Regierung ihre Zusagen in Sachen Flughafenausbau
nicht einhält, werden wir unsere harte Kritik an den seit
Monaten erkennbaren Rechtsfehlern vor Gericht konsequent fortsetzen",
bekräftigte Jörg Nitsch.
Hintergrund der Fraport-Zahlung ist ein Vergleich
des BUND zur Rechtmäßigkeit der Genehmigung der CCT-Flugzeugwerft
vom 14.11.2003 mit den Prozessbeteiligten, zu denen außer
der Fraport AG auch das Land Hessen und die Jasen Grundstücks-gesellschaft
mbH & Co. KG gehörten. Die Werft hat einen Umfang von
7,2 Hektar. Kernstück ist eine gewaltige Wartungshalle mit
den Abmessungen 175 Metern Länge, 79,5 Metern Breite und
23,30 Metern Höhe. Der BUND Hessen hatte die Genehmigung
beklagt, weil die Werft ohne Umweltverträglichkeitsprüfung
und ohne Öffentlichkeits- und Verbandsbeteiligung genehmigt
wurde. Zugleich wollte der BUND erreichen, dass die Planungen
zur CCT- und zur A380-Werft verknüpft würden, damit
die Möglich-keiten der Flächenersparnis und ein verbesserter
Schutz des Bannwaldes Eingang in die Genehmigungsverfahren finden
könnten. Mit diesem strategischen Ziel ist der BUND gescheitert.
Die CCT-Werft wurde errichtet. Da ihr Bestand und ihr Betrieb
durch eine Baugenehmigung gesichert ist, ging es in der weiteren
Auseinandersetzung ausschließlich um abstrakte Rechtsfragen.
Diese Rechtsfragen hat das Bundesverwaltungsgericht in der zweiten
Instanz zu Gunsten der Umwelt und der Flughafen-nachbarschaft
entschieden. Da der BUND keinen Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit
der CCT-Werft hat, wäre es in der so notwendigen Wiederholung
der Verhandlung vor dem VGH-Kassel nicht um die Beseitigung der
Halle und die Schadensbeseitigung in der Natur, sondern ausschließlich
um die Frage gegangen, ob das Genehmigungsverfahren als Planfeststellungsverfahren
wiederholt werden müsse. Auf diesen Rechtstreit ohne erkennbare
Vorteile für Natur und Umwelt hat der BUND nun durch den
Vergleich verzichtet.
Mit der beschlossenen Stiftung sollen entsprechend
der gerichtlichen Verfügung Maßnahmen des Naturschutzes
verfolgt werden. "Wir wollen so aus einer einmaligen Naturzerstörung
eine dauerhafte Hilfsquelle für die Natur etablieren",
erklärt Jörg Nitsch. "Mit den Stiftungserträgen
können wir künftig zahlreiche Maß- nahmen unserer
Orts- und Kreisverbände in ganz Hessen unter-stützen."
Durch die Werbung um Zuspenden soll das Stiftungs-kapital konsequent
erhöht werden, um so die Handlungsfähigkeit zu erhöhen.
"Die Stiftung wird uns dabei helfen, der politisch unabhängige
Anwalt für die Natur zu bleiben.
Durchgesetzt hatte sich der BUND am 07.12.2006
vor dem Bundesverwaltungsgericht mit der Rechtsauffassung, dass
Zubauten auf einem genehmigten Flughafen, wie die Flugzeug-wartungshalle
"CCT-Werft", nicht prinzipiell ohne Verträglichkeits-prüfung
genehmigt werden dürfen. Anders als der Verwaltungs-gerichtshof
in Kassel hatte das Bundesverwaltungsgericht das Recht zur Verbandsbeteiligung
gestärkt und klargestellt, dass ein Verband, der rechtsfehlerhaft
nicht beteiligt wurde, dieses Recht ganz unabhängig von etwaigen
Rechtsfehlern in der Entscheidung erfolgreich beklagen kann.
Damit hat das Gericht die Hoffnung all derjenigen zerstört,
die meinten, dass eine rechtswidrige Umgehung Beteiligungsrecht
der Naturschutzverbände folgenlos bliebe, weil der Verband
nur das Ergebnis der Entscheidung, nicht aber sein Beteiligungsrecht
allein durchsetzen könne. Beide Aspekte des Urteils sichern
die Position der Naturschutzverbände in Genehmigungs- und
Klageverfahren: "Wir treten auf Augenhöhe an und sind
auch nicht Kläger zweiter Klasse.", fasste Thomas Norgall,
der Naturschutz-referent des BUND Hessen, das generelle Ergebnis
zusammen.
Praktische Vorteile zugunsten von Flughafenanwohnerinnen
und -anwohnern bietet der BUND Erfolg durch die Klärung im
Zusammenwirken von Luftverkehrsrecht und Umweltverträglich-keitsprüfung
(UVP). Sie erhalten nun bessere Informations- und Beteiligungsrechte,
wenn ihr lärmender Nachbar mal wieder wachsen will. Während
die ältere Rechtsauffassung meinte, dass eine UVP nur nötig
würde, wenn ein Flughafen seine Fläche erweitern würde,
hat der BUND nun erkämpft, dass die Not-wendigkeit der UVP
vorrangig vom Umfang der Auswirkungen auf die Umwelt und nicht
von seiner Lage innerhalb oder außerhalb des Flughafengeländes
abhängt.
Rückfragen
beantworten Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent des BUND Hessen
Telefon 069 – 67 73 76 14, Telefax: 069 - 67 73 76 20,
Handy 0170 - 2277238
Triftstr. 47, 60528 Frankfurt/M. - Niederrad
eMail: thomas.norgall@bund.net
www.bund-hessen.de
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