BUND, 10. Oktober 2011
Landesregierung muss ihre Haltung überdenken
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel zum Verbot der planmäßigen Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr. Mit dem heutigen Beschluss wird die aufschiebende Wirkung einer Klage von zwei Anwohnern aus Offenbach wiederhergestellt. Mit Inbetriebnahme der neuen Landebahn am 21.10.2011 darf zwischen 23 und 5 Uhr kein planmäßiger Nachtflug mehr erfolgen.
BUND Vorstandsmitglied Brigitte Martin fordert die Landesregierung erneut auf ihre Haltung zum Nachtflugverbot grundsätzlich zu überdenken: „Die neuerliche Entscheidung des höchsten Hessischen Verwaltungsgerichts sollte für die Landesregierung Anlass sein, sich wieder zum Ergebnis der so genannten Mediation und damit nicht nur zum Ausbau, sondern auch dem Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr zu bekennen.“
Rückfragen beantwortet Ihnen:
Thomas Norgall, Naturschutzreferent des BUND Hessen 0170 2277238 oder 069 67737614
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