Ab dem 23. März 2007 werden die Planfeststellungsunterlagen zum Ausbau des Frankfurter Flughafens einen Monat lang erneut ausgelegt. Allein dies ist schon ein großer Erfolg der Ausbaugegner, die in ihren über 127.000 Einwendungen anlässlich der ersten Offenlegung deutlich machen konnten, dass der Ausbauplan unsinnig ist und den Interessen der Bürgerinnen und Bürger, der Natur- und Landschaftserhaltung, aber auch den wohlverstandenen wirtschaftlichen Erfordernissen der Region widerspricht. Die vom IAGL (Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V.) unterstützten MustereinwenderInnen haben diese Argumentation während des mehrwöchigen Erörterungstermins in der Offenbacher Stadthalle noch vertiefen und ergänzen können. Sie wurden dabei von der Rechtsanwältin des IAGL, Frau Ursula Philipp-Gerlach, sowie von den von dieser Institution engagierten Gutachtern tatkräftig, kompetent und engagiert unterstützt. Zahlreiche Bürger und Bürgerinnen, Bürgerinitiativen, der BUND Hessen sowie Städte und Gemeinden haben ebenso aufgezeigt, dass die Planfeststellungsunterlagen lücken- und fehlerhaft waren und auf gar keinen Fall den beantragten Ausbau rechtfertigen konnten. Das zuständige Hess. Ministerium konnte sich diesen Bedenken nicht verschließen und hat deswegen der Fraport AG aufgegeben, die Unterlagen zu überarbeiten und neu auszulegen. Diese erneute Offenlegung findet in den Städten und Gemeinden statt, in den bereits "im ersten Durchgang" ausgelegt wurde, aber darüber hinaus noch in Bickenbach, Dieburg, Mühltal und Seeheim-Jugenheim (Darmstadt-Dieburg) sowie in Bad Vilbel in der Wetterau und Niederdorfelden. Während der am 23.3.2007 beginnenden Offenlegung und noch 2 Wochen darüber hinaus, also konkret bis zum 7.5.2007, haben die Bürgerinnen und Bürger erneut Gelegenheit, ihre Argumente gegen den Ausbau darzulegen. Wenn auch die alten Einwendungen weiter gültig bleiben, fordern wir nachdrücklich dazu auf, diese zu ergänzen, also wiederum eine Einwendung zu schreiben. Die veränderten Planunterlagen haben nämlich keine Verbesserung gebracht, sondern im Gegenteil wird eine noch größere Belastung dargestellt. In den alten Ordnern war von etwa 660.000 zu erwartenden Flugbewegungen pro Jahr die Rede, jetzt wird von über 700.000 ausgegangen. Es ist jedoch allgemein bekannt, dass bei dem Bau der neuen Landebahn auf dem dann entstehenden System über 900.000 jährliche Flugbewegungen abwickelbar wären. Genau diese Zahl und die aus ihr resultierende Belastung hätte dargestellt werden müssen, auch die neuen Unterlagen sind also Augenwischerei und verhehlen, dass ein Ausbau schlicht und ergreifend nur als Unsinn bezeichnet werden kann. Eine erneute Einwendung würde wiederum Druck auf die Hess. Landesregierung ausüben, möglicherweise eine weitere mündliche Verhandlung, also einen Erörterungstermin, erzwingen und stellt nicht zuletzt ein politisches Signal dar. Wenn Sie bislang noch keine Einwendung erhoben haben, so können Sie angesichts der gesteigerten Betroffenheit auch jetzt erstmals entsprechend tätig werden. Eine Einwendung ist zwingende Voraussetzung zur Erhaltung eines Klagerechts gegen einen etwaigen Planfeststellungsbeschluß ("der Baugenehmigung") für den Flughafenausbau. Und so geht's: - Sie müssen selbst tätig werden. Kommunen können das nicht für Sie erledigen (natürlich begrüßen wir deren Engagement, aber rechtlich ist es erforderlich, dass Sie auch selbst eine Einwendung verfassen) - Jedes Familienmitglied muss eine eigene Einwendung erheben, für minderjährige Kinder unterschreiben (ggfs. beide) Erziehungsberechtigte - Die Einwendung muss bis spätestens 7.5.2007 beim Regierungspräsidenten in Darmstadt eingegangen sein. IAGL übernimmt gerne für Sie den Transport, dann aber sollte das Schriftstück bis spätestens 2.5.2007 beim IAGL (Edith-Stein-Str. 11, 63075 Offenbach) eingegangen sein. Von dort wird dann für einen gesicherten Zugang bei der Einwendungsbehörde gesorgt - Adress- und Datumsangabe sind erforderlich, ebenso eigenhändige Unterschrift. Wir bieten Ihnen unsere Hilfe an: Sie finden auf dem nachfolgenden Link eine Mustereinwendung, die Sie herunterladen und verwenden können. Sie können sie aber auch noch verändern und ergänzen – Fehler durch eine solche Maßnahme brauchen Sie nicht zu befürchten. Diese Mustereinwendung wurde uns vom IAGL – Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V., kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei dem IAGL handelt es sich um den "Klageunterstützungsverein" des Bündnisses der über 60 Bürgerinitiativen im Rhein-Main-Gebiet, die sich alle gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens wenden. Insofern haben wir noch eine Bitte an Sie: wenn auch der Vorstand des IAGL ehrenamtlich und unentgeltlich tätig sind, so kostet der Kampf gegen den Flughafenausbau dennoch viel Geld; der Verein braucht fachanwaltliche und gutachterliche Hilfe, und wenn es zu dem Planfeststellungsbeschluß kommt, so werden die beim IAGL vorhandenen Musterkläger das zuständige Gericht anrufen, um seine Aufhebung zu erreichen. Den Musterklägern kann das finanzielle Risiko eines Gerichtsverfahrens nicht zugemutet, sondern sie müssen davon freigestellt werden. Deswegen ist nicht nur Ihr ideelles Engagement gefordert, sondern wir bitten auch um Ihre finanzielle Unterstützung (einmalig oder im Wege regelmäßiger Zahlung). IAGL: Konto Nr. 40150 bei der VVB Maingau (BLZ 505 613 15) - oder Sie können auch dem BBI selbst einen Betrag zukommen lassen: Konto Nr. 8 038 648 300 bei der GLS-Gemeinschaftsbank (BLZ 430 609 67). Besuchen Sie auch die Internetseite des IAGL www.iagl.de. Dort finden Sie weitere Informationen.