Abs: Hess. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Projektgruppe Flughafen – RP Darmstadt Wilhelminenstr. 1 - 3 64283 Darmstadt Datum: Einwendungen im Planfeststellungsverfahren zum geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens Sehr geehrte Damen und Herren, Die nunmehr in ergänzter und erweiterter Form ausgelegten Planfeststellungsunterlagen enthalten eine neue Prognose für die zu erwartende Anzahl von Starts und Landungen; es wird von einer Steigerung auf über 700.000 jährliche Flugbewegungen ausgegangen. Die Kapazität des geplanten Systems erlaubt jedoch die Abwicklung mehr als 900.000 solcher Bewegungen pro Jahr. Diese Zahl und die dadurch entstehenden Belastungen hätten in den Planungsunterlagen aufgezeigt werden müssen, denn nach der Rechtsprechung dürfen die technisch möglichen Kapazitäten, so das Vorhaben einmal genehmigt ist, vom Betreiber auch ausgenutzt werden, selbst wenn die der Genehmigung zugrunde liegende Prognose von niedrigeren Werten ausgegangen war. Aber auch schon bei der Annahme von 700.000 jährlichen Flugbewegungen würde meine Betroffenheit nochmals gesteigert. Die Umweltbelastungen, insbesondere die durch Fluglärm und Luftverschmutzung, würden sich weiter erhöhen, ebenso die Gefahr von Flugzeugabstürzen. Die Zumutbarkeitsgrenze wäre eindeutig überschritten. Es ist auch aus den Planfeststellungsunterlagen nicht klar genug zu ersehen, wie ich an meinem Wohnort im einzelnen durch Fluglärm belastet würde, zumal Flugrouten jederzeit außerhalb eines Planfeststellungsverfahrens verändert werden können. Weiter wird nicht dargestellt, wie die mit einem Ausbau verbundenen Konflikte, vor allem im Bereich der Sicherheit und des Lärmschutzes, gelöst werden können. Das Ausmaß der Belastungen wird nicht ausreichend erfasst. Die Ergebnisse der neueren Lärmwirkungsforschung bleiben unbeachtet. Das versprochene Nachtflugverbot – das sich im übrigen nicht auf die gesetzliche Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr erstreckt - wird nicht gerichtsfest verankert und könnte ohne die Durchführung eines erneuten Planfeststellungsverfahrens aufgehoben oder noch weiter zurückgedrängt werden; es soll auch zahlreiche Ausnahmen erhalten. Die Form einer etwaigen Entschädigung bezieht sich lediglich auf den Einsatz von schalldämmenden Maßnahmen an Gebäuden und ist somit für die Nutzung von Freiflächen zu Erholungszwecken, auf die die Bürgerschaft dringend angewiesen ist, unbrauchbar. Die klimaschädliche Wirkung einer weiteren Zunahme des Flugverkehrs ist nicht bedacht. Die Vernichtung von Arbeitsplätzen durch den Ausbau wird verschwiegen, die Arbeitsplatzprognose der Antragstellerin ist grob fehlerhaft. Naturschutzgebiete würden zerstört, ein wirksamer Ausgleich ist nicht ersichtlich. Das zu erwartende geänderte Nutzerverhalten in Bezug auf den Flugverkehr durch Abkehr vom Hub- System und die Einwirkungen von "Billigfluglinien" auf die weitere Entwicklung werden vernachlässigt. Insgesamt befürchte ich gegenüber den ersten Planunterlagen eine noch weiter gesteigerte persönliche negative Betroffenheit und eine noch stärkere Verletzung meiner Grundrechte auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit sowie meines Eigentumsrechts. Ich fordere Sie auf, den Antrag der Fraport AG als unzumutbar abzulehnen, hilfsweise weitergehende Maßnahmen des aktiven und passiven Lärmschutzes anzuordnen. Mit freundlichem Gruß