04. April 2012
Betreff: Presseerklärung der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) zum Nachtflugverbot am Frankfurrter Flughafen
Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr am Flughafen Frankfurt bestätigt. – dies hat Vorbildfunktion für andere deutsche Flughäfen!
Das Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr wurde heute vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. „Dies ist eine schwere Schlappe für die Hessische Landesregierung“, sagte Dirk Treber, Pressesprecher der Bundesvereinigung zur Bekämpfung des Fluglärms (BVF). „Die Regierung wollte mit ihrem Gang nach Leipzig Rechtssicherheit erreichen und wurde vom Vorsitzenden Richter Ruppelt mehrfach für ihre fehlerhaften Verwaltungsakte gerückt. Auch in den sogenannten Tagesrandzeiten von 22 bis 23 Uhr und von 5 bis 6 Uhr muss die Zahl der ursprünglichen Flugbewegungen von 150 auf 133 reduziert und zeitlich entzerrt werden.“ Dies ist eine gute Nachricht für die lärmgeplagten Flughafenanwohner nicht nur am Frankfurter Flughafen sondern hat auch Vorbildfunktion für viele andere deutsche Flughäfen.“
Bedauerlich ist, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der neuen Landebahn ansonsten uneingeschränkt bestätigt wurde. Themen wie Reduzierung der Lärmbelastungen am Tag, Tiefflugrisiko, Schadstoffbelastung für Boden und Luft, Raumunverträglichkeit, Flächenversieglung, Verlust von Bannwald, Vogelschlagrisiko, Wirbelschleppen- und Blue-ICE-Vorfälle, Wertverluste von Immobilien und vieles andere mehr wurden nicht berücksichtigt.
Dirk Treber erinnert daran, dass die Forderung nach einem Nachtflugverbot seit mittlerweile seit 34 Jahren erhoben wird. Als im Herbst 1978 im Vorfeld des Baus der Startbahn-18-West in Mörfelden-Walldorf die erste Bürgerinitiative gegen die Flughafenerweiterung in Frankfurt Rhein-Main gegründet wurde, waren die beiden zentralen Forderungen: „ Keine Startbahn 18 West und Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr!“ Auch im Forderungskatalog der BVF zur Reduzierung der Fluglärmbelastungen ist diese Maßnahme des aktiven Schallschutzes immer wieder gegenüber der Politik und Wirtschaft erhoben worden.
Heute haben die Flughafenausbaugegner und Fluglärmbetroffenen in der Rhein-Main-Region, Mainz und Rheinhessen einen Etappensieg errungen, stellt Dirk Treber abschließend fest. Die Auseinandersetzungen um Flughafenausbauten in ganz Deutschland und die damit verbundenen Fluglärmbelastungen werden auch in Zukunft weitergehen, deshalb fordert die BVF:
· Drastische Fluglärmreduzierung am Tag auf Grundlage des WHO-Grenzwerts von 40 dB(A).
· Für ein absolutes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr.
· Für die deutliche Begrenzung und Verringerung der Flugbewegungen.
· Für rechtlich einklagbare Lärmobergrenzen.
· Die Stilllegung der Landebahn Nord am Frankfurter Flughafen.
· Kein weiterer Ausbau der Flughäfen in Rhein-Main-Gebiet und anderswo.
· Vorlage einer Gesamtbelastungsstudie und drastische Reduzierungen von Schad- und Giftstoffen durch den Flugbetrieb.
· Aufhebung aller Luftverkehrssubventionen.
Dirk Treber; Pressesprecher der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF)
Tel: 06105 – 707 98 89
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