1. |
weil die Wartungshalle für das
zukünftige Riesenflugzeug A380 unmittelbar mit dem Gesamtausbauvorhaben
der Fraport AG zusammenhängt und damit nur in einem einheitlichen
Planfeststellungsverfahren zu behandeln ist. Die
Dimensionierung der Werfthalle sowie die geplante neue Toreinfahrt
sowie das Parkhaus machen nur Sinn, wenn es zu einer Kapazitätserweiterung
kommt. Ansonsten würde es zu einer Überdimensionierung
der Wartungseinrichtungen kommen und die neue Toreinfahrt
sowie das Parkhaus würden mitten im Wald liegen. Eine
isolierte Betrachtung ist daher nicht möglich. |
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2. |
weil ausreichende Standortalternativen innerhalb
des Flughafengeländes vorhanden sind. Die von
Fraport vorgelegte Planung trägt der Forderung nach einer
Optimierung auf dem bestehenden Flughafengelände keine
Rechnung. Vielmehr wird geplant, als ob unbegrenzt Platz zur
Verfügung stehen würde. Es ist nicht nachvollziehbar,
dass auf dem bestehenden Flughafengelände, welches ca.
2000 ha umfasst, kein geeigneter Standort für ca. 20
ha Wartungsfläche gefunden werden kann. |
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3. |
weil die Wartungshalle zu einer Erhöhung der
Lärmbe-lastung der Bevölkerung im Rhein-Main-Gebiet
führen wird. Die Fraport hat keinerlei Angaben
über die zukünftige Lärmentwicklung am Frankfurter
Flughafen vorgelegt, obwohl schon heute von einer unzumutbaren
Lärmbelastung für die Bevölkerung auszugehen
ist. Nicht zuletzt der Einsatz von größeren und
schwereren Flugzeugtypen trägt zu einer Erhöhung
der Lärmbelastung bei |
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4. |
weil die Aussage der Fraport, dass der Flugzeugtyp
A380 nicht lauter sei, als bisherige Flugzeuge, in Zweifel
zu ziehen ist. Festzuhalten bleibt, dass es dieses
Riesenflug-zeug noch gar nicht gibt, so dass verlässliche
Daten nicht herangezogen werden können. Aufgrund der
Schwere dieses Riesenflugzeugs wird es gerade aufgrund des
geringen Steig-verhaltens im unteren Luftraum zu einer erhöhten
Lärmbe-lastung der vom Start betroffenen Bevölkerung
kommen. |
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5. |
weil rund 50 ha Wald entweder unmittelbar durch
Rodung oder mittelbar durch Verinselung und Waldrandeffekte
zerstört wird. Eine weitere Zerstörung
von 50 ha Wald ist in der unterbewaldeten Rhein-Main-Region
nicht mehr hinnehm-bar. Die Schutzfunktionen des Waldes, wie
z.B. Schutz des Grundwasser, Klimaschutz und Schutz der angrenzenden
Bevölkerung vor Lärm werden in einem nicht hinnehmbaren
Maß beeinträchtigt. |
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6. |
weil ca. 20 ha Bannwald gerodet werden muss. Bannwald
darf nach der heutigen Rechtslage nur gerodet werden, wenn
überwiegende Gründe des Gemeinwohls dies erfordern.
Solche Gemeinwohlgründe liegen nicht vor. Auf dem bestehen-den
Flughafengelände sind ausreichend Wartungskapazitäten
vorhanden bzw. können solche geschaffen werden. Das rein
privatwirtschaftliche Interesse der Fraport an der Verpachtung
des Geländes an die Lufthansa-Technik AG kann einen Standort
für die A 380-Werft im Bannwald nicht rechtfertigen. |
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7. |
weil der Bannwald ausgewiesen
wurde, um eine räumliche Erweitung des Frankfurter Flughafens
zu verhindern. Es handelte sich um einen gesellschaftlichen
Konsens nach den Konflikten um den Bau der Startbahn-West,
dass eine Entwicklung am Frankfurter Flughafen nur noch innerhalb
des Flughafenzauns möglich sein soll. Dieser gesellschaftliche
Konsens war erzielt worden, obwohl man zum damaligen Zeitpunkt
schon wusste, dass es zu einem stetigen Wachsen des Flugverkehrs
kommen wird. Deshalb wird eine Erweitung des Flughafens über
den bestehenden Flughafenzaun abgelehnt. |
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8. |
weil die beantragte A380-Werft aus landes- und regional-planerischen
Gründen nicht genehmigt werden kann.
Der Landesentwicklungsplan ist durch die Klagen einiger Kommunen
an der entscheidenden Stelle für nichtig erklärt
worden. Das Änderungsverfahren ist aufgrund von erheblichen
planerischen Konflikten bis heute noch nicht eingeleitet worden.
Die Ziele der Raumordnung (Grundwassersicherungsbereich, Bestand
Wald und Regionaler Grünzug) aus dem Regionalplan Südhessen
2000 stehen dem Vorhaben A380-Werft entgegen. Ein Abweichungsverfahren
ist nicht zulässig. |
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9. |
weil die Planunterlagen bezüglich der Bestandsaufnahme
der Tierarten völlig unzulänglich sind.
Als Grundlage für die Bewertung der Natureingriffe wird
die vom Institut Senckenberg durchgeführte Bestandsaufnahme
herangezogen. Dies ist deswegen unzulänglich, weil für
relevante Tiergruppen (z.B. Fledermäuse) keine Bestandsaufnahme
auf dem Gelände des geplanten Vorhabens durchgeführt
worden waren. |
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10. |
weil die Auswirkungen auf die angrenzenden Wälder
und der darin lebenden Tier- und Pflanzenarten verharmlost
dargestellt und falsch bewertet worden sind. Die
Fraport kommt zu dem Ergebnis, dass keinerlei erhebliche Beein-trächtigungen
zu befürchten seien, obwohl der Lebensraum der Fledermäuse
und Hirschkäfer unmittelbar in Anspruch genommen wird.
Weiterhin wird verkannt, dass die zusätzliche Verlärmung
durch die Verlegung der Okriftlerstraße zu einer qualitativen
Verschlechterung der Lebensbedingungen, insbesondere einiger
Vogelarten (wie z.B. der Mittelspecht) führen wird. |
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11. |
weil erhebliche Auswirkungen auf ein potentielles
FFH- und ein faktisches Vogelschutzgebiet von dem Vorhaben
ausgehen. Dieses wird von Fraport in den vorgelegten
Unterlagen völlig verkannt. Da bislang noch keine endgültige
Ausweisung des Vogelschutzgebietes vorgenommen worden ist,
gilt ein absolutes Verschlechterungsverbot. Das Vorhaben muss
daher an zwingenden europäischen Naturschutzrecht scheitern.
Die zu schützenden Vogelarten, wie z.B. der Mittelspecht,
der Grauspecht und der Schwarzspecht, sowie der Neuntöter
und zahlreiche andere europäische geschützte Vogelarten
werden von der Planung erheblich beeinträchtigt. Dies
vor allem durch die räumliche Verkleinerung der Lebens-räume,
aber auch mittelbar durch die zunehmende Verlärm-ung,
insbesondere durch die Verlegung der Okriftlerstraße
sowie der vermehrten Starts auf der Startbahn-West. Aber auch
die in diesem Bereich vorkommenden durch europa-rechtliche
Normen geschützten Fledermausarten und der Hirschkäfer
und Heldbock werden von der Planung in Mitleiden-schaft gezogen.
Diese Beeinträchtigungen sind nicht hinnehmbar. |
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12. |
weil das von Fraport vorgelegte Ausgleichs- und
Kompensationskonzept völlig unzureichend ist. Für
die Ersatzaufforstungen wurden keine Umweltverträglichkeits-prüfungen
vorgenommen, obwohl dies vom Regierungs-präsidium Darmstadt
gefordert worden war. Die vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
können nur im Rahmen der Gesamtausbauplanung und der
darin vorgesehenen Kompensation beurteilt werden. |