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[14. Januar 2006]
Redebeitrag Julia Kümmel, Aktionsbündnis gegen Abschiebungen Rhein-Main

Knapp 3 Jahre ist es jetzt her, dass eine kleine Gruppe von Ab-schiebegegnerinnen versucht hat, am Schalter der Lufthansa mit der Crew oder dem Piloten eines Fliegers Kontakt aufzunehmen. Sie wollten bekannt machen, dass an Bord dieser Maschine ein Mensch gegen seinen Willen abgeschoben werden soll. Der Flug-hafensicherheitsdienst war schnell zur Stelle, desgleichen Beamte des Bundesgrenzschutzes und die kleine Gruppe wurde aus dem Terminal verwiesen. Postwendend bekamen alle eine Hausver-botsverfügung zugestellt, unter Androhung einer Strafanzeige, sollten sie noch einmal widerrechtlich am Flughafen angetroffen werden.

Hier in Frankfurt aber auch an anderen Flughäfen versuchen Anti-rassistinnen immer wieder Abschiebungen in letzter Sekunde zu verhindern, indem sie Fluggäste und Crew darüber informieren, dass ein Mensch gegen seinen Willen oder gewaltsam abge-schoben werden soll. Immer wieder wird versucht, gegen die an der Abschiebemaschinerie beteiligten und gutverdienenden Flug-gesellschaften zu protestieren und ihnen das Geschäft zu ver-miesen. Viele Jahre dauert auch der Protest nun schon gegen das auf dem Flughafen befindliche Internierungslager.

Einmischung ist nötig und in manchen Fällen auch erfolgreich. Piloten können sich weigern, die Abzuschiebenden mitzunehmen, Passagiere an Bord können gegen die brutale Behandlung oder Fesselung von Flüchtlingen protestieren.

Bekanntester Fall des letzten Jahres war die versuchte Ab-schiebung von Zahra Kameli in den Iran, wo ihr Steinigung drohte. Ein breites Bündnis hatte sich für sie eingesetzt und am Tag der Abschiebung waren mehr als 100 Menschen an den Flughafen gekommen, um ihre Abschiebung in letzter Sekunde zu ver-hindern. Der mutige Pilot weigerte sich schließlich, Zarah Kameli mitzunehmen. Zarah Kameli erhielt ein Bleiberecht. Die meisten Protestierenden verbrachten allerdings die Nacht in Polizeige-wahrsam.

Der Fraport Ag sind diese notwendigen Einmischungen ein Dorn im Auge. Sie denunziert die Proteste als Störung des Betriebsab-laufs, als Gefährdung der Sicherheit von Fluggästen und als Ver-letzung ihres Hausrechts. Mit der Verhängung von Hausverboten versucht sie, den Widerstand gegen Abschiebungen zu krimi-nalisieren.

Die Fraport sieht es als Störung ihres Betriebsablaufes an, wenn Abschiebegegnerinnen versuchen, mit Piloten oder der Crew eines Abschiebefliegers zu sprechen. Sie sieht es Gefährdung der Sicherheit von Passagieren, wenn im Teminal Flugblätter verteilt werden, die Fluggäste auf Abschiebungen aufmerksam machen sollen.

Flüchtlinge scheinen für die Fraport keine Passagiere zu sein, deren Sicherheit durch gewaltsame Abschiebungen gefährdet ist.
So sie sieht es auch nicht als Belästigung von Passagieren an, wenn diese gefesselt und geknebelt in Flugzeuge getragen werden.

Sie wertet es auch nicht als Betriebsstörung, wenn auf ihrem Gelände in den Gewahrsamszellen des BGS Flüchtlinge gefoltert werden.

Auch nicht, wenn in den Passagiermaschinen, die vom Frankfurter Flughafen aus starten, Flüchtlinge wie Kola Bankole und Aamir Ageeb zu Tode kommen.

Und es stört sie auch nicht weiter, dass sich Flüchtlinge im Internierungslager hier auf ihrem Gelände aus Verzweiflung selbst verstümmeln, dass mache versuchen, sich umzubringen oder wie Naimah Hadjar sich dort tatsächlich erhängen.

Die Fraport behauptet, mit all dem nichts zu tun zu haben, sie biete lediglich Raum für staatliche Einrichtungen und komme damit ihren staatsbürgerlichen Pflichten nach. Sie behauptet, als Aktiengesellschaft unterliege sie nicht der Grundrechtsbindung, brauche also auf ihrem Gelände keine Proteste gegen Menschen-rechtsverletzungen zu dulden, könne also einfach von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und den ihr unliebsamen Protest ausschliessen.

Unserer Meinung nach duldet und deckt die Fraport damit aber Menschenrechtsverletzungen auf ihrem Gelände und versucht durch die Verhängung von Hausverboten öffentliche Kritik un-möglich machen.

Mit diesen Hausverboten will die Fraport unseren notwendigen Protest kriminalisieren, uns einschüchtern und die Kosten für unsere Proteste in die Höhe treiben. Denn hat mensch erstmal ein Hausverbot, ist es nur noch ein kleiner Schritt bis zur Srafanzeige. Mittlerweile haben bestimmt nicht wenige von uns, die wir heute wieder einmal vor den Toren des Flughafens stehen, ein Haus-verbot am Frankfurter Flughafen. Mit ihren Strafanzeigen ist die Fraport allerdings bisher nicht sehr erfolgreich gewesen. Zum Beispiel wurden gegen 10 von uns nach einem Protest gegen die Charterabschiebungen der LTU im Terminal 2 Strafanzeigen ge-stellt, die dann aber wegen „fehlendem öffentlichen Verfolgungs-interesse“ eingestellt wurden.

Im hilflosen Versuch, unsere Proteste als notorische Unruhe-stiftung zu denunzieren, behauptet die Fraport AG, dass es uns gar nicht um Menschenrechtsverletzungen ginge. Sie behauptet wider besseres Wissen, unser Protest habe sich noch nie gegen die auf dem Gelände befindlichen Einrichtungen des Bundesamts oder des BGS gerichtet. Und überhaupt, wenn sie unsere Proteste dulde, müsse sie auch andere Proteste dulden, wie zum Beispiel Demonstrationen von AbschiebebefürworterInnen. Und das könne doch sicher nicht in unserem Interesse sein.

Es sind jedoch die Hausverbote der Fraport, die nicht in unserem Interesse liegen.

Als Aktionsbündnis haben wir dagegen Klage eingereicht. Bisher wurde vor dem Amts- und dem Landgericht Frankfurt verhandelt und leider bekam die Fraport von beiden Instanzen Recht.

Am 20. Januar, also in 6 Tagen, wird jetzt in einer weiteren Instanz verhandelt, und zwar vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Von vielen Organisationen und Einzelpersonen haben wir bisher Unterstützung erfahren, denn es geht ja nicht nur um einzelne Hausverbote, es geht um die Möglichkeit, sich der Abschiebe-maschnerie entgegenzustellen und es geht um die Umwandlung von öffentlichem in privaten Raum, in dem die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht mehr gelten sollen. Der Frankfurter Flughafen ist unserer Auffassung nach ein solcher öffentlicher Raum, egal ob als Institution mit Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand oder als Gesellschaft in der Hand von privaten Aktionären. Es geht letztendlich schlicht um das Recht, an den Orten an denen Menschenrechtsverletzungen begangen werden, auch zu protestieren.

Wir fordern von der Fraport nicht nur die Rücknahme der Haus-verbote und aller Strafanzeigen, die aufgrund unserer notwendigen Proteste anhängig sind, sondern auch, dass sie sich endlich ihrer Mitverantwortung bei Abschiebungen stellt, dass sie sich deutlich von gewaltsamen Abschiebungen distanziert und dass sie sich für eine Schließung des Internierungslagers auf ihrem Gelände einsetzt.

Das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ist höher zu bewerten als die trügerische Ruhe um das Abschiebe-geschäft, die sich die Fraport auf ihrem Gelände wünscht. Wir erwarten zwar, dass sich der Bundesgerichtshof unserer Auf-fassung anschließt, wir werden aber trotzdem wiederkommen.
Wir werden hier am Frankfurter Flughafen protestieren, solange es notwendig ist, auch wenn der BGH nicht unserer Meinung sein sollte.

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Bündnis der Bürgerinitiativen Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot
Verantwortlich: Winfried Heuser, Frankfurt/Main, Sprecher des Bündnisses