Sehr geehrter Herr....,
ich bedanke mich für Ihr Informationsschreiben vom 11. Mai 2009. Darin kündigen Sie an, dass rund 300 Personen an der mündlichen Verhandlung am 2. Juni 2009 als Zuhörer teilnehmen möchten. Das wird leider nicht möglich sein.
Die Sitzungen sind öffentlich, aber die Kapazität des Raumes wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen, um allen Interessenten Platz zu bieten. Die Kapazität des Raumes reicht für maximal 200 Personen. Ein erheblicher Teil dieses Kontingents wird durch die unmittelbar Beteiligten, ihre Anwälte und die große Zahl ihrer Beistände sowie Vertreter der Presse aufgebraucht werden. Genaue Zahlen können noch nicht genannt werden, weil die Beteiligten noch nicht ihre Beistände benannt haben.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wird einen Teil der Plätze in einer Art Reservierungsverfahren vergeben, um Interessenten möglichst eine vergebliche Fahrt nach Kassel zu ersparen. Ein weiteres Kontingent von ca. 50 Plätzen wird für diejenigen Interessenten freigehalten, die sich zuerst einfinden. Die Einzelheiten werden zu gegebener Zeit auf der Internetseite des Hess. VGH www.vgh-kassel.justiz.hessen.de bekannt gegeben. Auf diese Möglichkeit der Information wird in einer noch herauszugebenden Presseerklärung aufmerksam gemacht werden.
Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass in dem Gebäude keine Gegenstände wie Plakatträger, Spruchbänder, Lautsprecher, Megaphone oder ähnliche Geräte mitgeführt werden dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
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