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Als Reaktion auf die Platzverweise hat Jörg diverse offene Briefe inklusive einer Beschreibung des Geschehens an verschiedene Institutionen geschickt:

An
Innenminister Bouffier
Innenministerium Hessen, Wiesbaden

Mainz, 29.07.2009

Sehr geehrter Herr Innenminster von Hessen,

Ich wende mich an Sie, um einen Mißstand möglichst rasch aus der Welt zu schaffen.

Ungeachtet der etwaigen inhaltlichen Differenzen und ungeachtet der etwaigen Unterschiede im Politikverständnis, gehe ich davon aus, daß wir im Einvernehmen sind was die Bindung des Verwaltungshandelns an Gesetze anbelangt. Dies ist ein wichtiger Aspekt von Rechtstaatlichkeit.

Gleichzeitig wende ich mich an mehrere politisch-institutionalisierte Ebenen. Meines Erachtens liegt es im Interesse des Landes Hessen, daß die Landesverwaltung und im konkreten Fall die Polizei frei vom Verdacht wird, unverhältnismäßig vorzugehen sobald es um die Ausbaupläne des Flughafen Frankfurt/Main (FraportAG) geht.

Ich erwarte bisher vergeblich vom Polizeipräsidium Frankfurt die Nennung von einem Grund für die Erteilung eines unbefristeten Platzverweises für das Terminal und den Airportring (Kreisstrasse) am Flughafen Frankfurt/Main (FraportAG).

Ich bin von einer Serie von Platzverweisen betroffen. Ich sehe darin einen Akt polizeilicher Willkür und Amtsmißbrauchs da "unbefristete Platzverweise" meines Wissens im Polizeirecht nicht vorgesehen sind, sondern durch ein schriftlich begründetes Aufenthaltsverbot dieselbe Wirkung bezweckt werden könnte. Trotz eingelegter Widersprüche wurden mir bisher schriftlich keine Gründe benannt. Mein Verdacht: Das Instrument ist falsch gewählt. Und der Zweck der Maßnahme insgesamt ist unverhältnismäßig.

Es stehen meine Grundrechte der Freizügigkeit der Freien Meinungsäußerung in Frage. Meine Grundrechte sind akut bedroht, denn die jeweiligen Verwaltungsakte haben - ungeachtet meiner und im Nachgang einer richterlichen Bewertung - bis zu ihrer Aufhebung bestand.

Ich fordere Sie auf, auf dem kleinen Dienstweg unterstützend einzuwirken auf eine vollständige Aufklärung der Ereignisse.

Mit vorzüglichster Hochachtung

Jörg Lüsing
An den/die LandespolizeipräsidentIn (Hessen)
Wiesbaden

Mainz, 29.07.2009

Sehr geehrte Dame oder Herr LandespolizeipräsidentIn,

in Sachen einer Serie zweifelhafter Platzverweise in der Nähe des Flughafen Frankfurt/Main (FraportAG) wende ich mich an Sie.

Vom Polizeipräsidium Frankfurt erhielt ich bisher keine Antwort auf den jeweils eingelegten Widerspruch.

Ich fordere Sie auf, für eine vollständige Aufklärung der Vorgänge zu sorgen.

Ich wende mich an Sie, um einen Mißstand möglichst rasch aus der Welt zu schaffen. Gleichzeitig wende ich mich an mehrere politisch-institutionalisierte Ebenen. Meines Erachtens liegt es im Interesse des Landes Hessen, daß die Landesverwaltung und im konkreten Fall die Polizei frei vom Verdacht wird, unverhältnismäßig vorzugehen, sobald es um die Ausbaupläne des Flughafen Frankfurt/Main (FraportAG) geht.

Ich erwarte bisher vergeblich vom Polizeipräsidium Frankfurt die Nennung von einem Grund für die Erteilung eines unbefristeten Platzverweises für das Terminal und den Airportring (Kreisstrasse) am Flughafen Frankfurt/Main (FraportAG).

Ich bin von einer Serie von Platzverweisen betroffen. Ich sehe darin einen Akt polizeilicher Willkür und Amtsmißbrauchs, da "unbefristete Platzverweise" meines Wissens im Polizeirecht nicht vorgesehen sind, sondern allenfalls durch ein schriftlich begründetes Aufenthaltsverbot dieselbe Wirkung bezweckt werden könnte. Trotz eingelegter Widersprüche wurden mir bisher schriftlich keine Gründe benannt. Mein Verdacht: Das Instrument ist falsch gewählt. Und der Zweck der Maßnahme insgesamt ist unverhältnismäßig.

Es stehen meine Grundrechte der Freizügigkeit der Freien Meinungsäußerung in Frage. Meine Grundrechte sind akut bedroht, denn die jeweiligen Verwaltungsakte haben - ungeachtet meiner und im Nachgang einer richterlichen Bewertung - bis zu ihrer Aufhebung bestand.

Beim Faschingsumzug 2009 in Wiesbaden hätten Sie dem Hörensagen nach auf der Balkon des Rathauses gesessen/gestanden. Damals wurde eine Personalienkontrolle im Publikum des Faschingsumzuges auf der dem Rathaus gegenüberliegenden Seite durchgeführt. Da sich der Vorgang zeitlich in die Länge zog, könnte es sein Sie auf den Vorgang vor Ihren Augen aufmerksam wurden.

Ich fand damals nicht die Muße, mich brieflich an Sie zu wenden. Ein sofortiges, direktes Gespärch wurde von einem der Polizeimitarbeiter als unmöglich abgetan. Den Verdacht von politischer Zensur werde ich bis heute nicht los.

Ich fordere in beiden Fällen eine Überprüfung der Vorgehensweise der Polizei. Ich fordere zunächst eine interne Überprüfung welche Anweisungen, welche Verdachtsmomente usw. den Streifenpolizisten vorgegeben werden. Irgendwo muss meiner Meinung nach nämlich das Mißverständnis seinen Ursprung nehmen. Es darf nicht sein, daß Grundrechte in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt werden.

Mit vorzüglichster Hochachtung

Jörg Lüsing

An
OB Jens Beutel
Stadtverwaltung Mainz
Mainz

Anlage: Kurze Chronologie der Platzverweise
Mainz, 29.07.2009

Sehr geehrter Bürgermeister,

ich bitte Sie alle Instrumente der Stadtverwaltung und ihrer Kooperationspartner in Gang zu setzen, um mir die Wahrnehmung meiner Bürgerrechte auch außerhalb vom Stadtgebiet Mainz zu ermöglichen.

Die EinwohnerInnenund Besucher derStadt Mainz wären nach Umsetzung der Pläne zu einem Flughafenausbau Frankfurt/Main (Betreiberin: Fraport AG) von einer Verdoppelung des Fluglärms gegenüber dem IST-Zustand betroffen. Die Stadt Mainz ist Klägerin gegen den Planfeststellungsbeschluss. Im Stadtbild ist diese Verteidigung der Lebensqualität ihrer EinwohnerInnen nahezu unsichtbar. Da es in Kelsterbach tatsächlich regelmäßig artikulierten Protest gegen die ungeheuerlichen Vorgänge im Vorhinein und zu Beginn der Bauarbeiten gibt, begebe ich mich wiederholt nach Hessen.

Dort bin ich der hessischen Polizei ausgeliefert. Im aktuellen Fall sind durch einen unverhältnismäßigen und mißbräuchlichen Platzverweis (unbefristet) meine Bürgerrechte in nichthinzunehmendem Maße deformiert worden. Meine Meinungsfreiheit ist empfindlich eingeschränkt. Und meine Freizügigkeit wurde eingeschränkt.

Ich bitte Sie auf kurzem Dienstweg zu intervenieren soweit dies über Landesgrenzen möglich ist.

Ich sehe in der verfaßten Stadtverwaltung eine Garantin für meine Bürgerrechte. Gebürtig aus Karlsruhe, wo ich die Bürgerrechte mit der Volljährigkeit erhielt, bin ich zwischenzeitlich Bürger von Mainz. Im Rahmen des zwischenstädtischen Kontaktes beispielsweise auf Ebene des Städtetages stehen Sie in Kontakt mit der Stadt Frankfurt, deren Polizeipräsidium für die fragwürdigen Amtshandlungen und die vollstreckenden Beamten zuständig ist.

Derzeit erwarte ich bisher vergeblich auf eine Antwort auf den Widerspruch gegen die jeweiligen Platzverweise. Die Wahrnehmung meiner Rechte wird dadurch zeitlich verzögert. Bereits die Beantwortung meiner Widersprüche und eine schriftliche Nennung irgendwelcher Gründe durch das Polizeipräsidium Frankfurt/Main, würden einen Fortschritt in meiner Sache bedeuten.

Ich vertraue auf Ihre Unterstützung, da die Gegnerschaft gegen die Ausbaupläne der FraportAG außer vor Gericht auch in einem Einwirken auf die Öffentliche Meinung ihren Niederschlag finden können muss, um in der Verhinderung der zu befürchtenden Verschlechterung der Lebensqualität im Rhein-Main-Gebiet und in Mainz erfolgreich zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Lüsing
An den StädtetagAn den Gemeinde- und Städtebund RLP und GStB Hessen

Mainz, 29.07.2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Ausdruck der Kommunalen Selbstverwaltung stellt der Gemeinde- und Städtebund einen wichtigen Bestandteil der demokratischen Strukturen in der Bundesrepublik Deutschland dar.

Der Städtetag artikuliert gemeinsame Interessen der Städte.

Als Bürger der Stadt Mainz bin ich Opfer der Polizei Frankfurt geworden.

Ich wende mich als mainzer Bürger an Sie mit der Bitte im kleinen Dienstweg klärend einzuwirken auf Fragen von unverhälnismäßigen Grundrechteeinschränkungen.

Ich bin von einer Serie von Platzverweisen betroffen. Ich sehe darin einen Akt polizeilicher Willkür und Amtsmißbrauchs, da "unbefristete Platzverweise" meines Wissens im Polizeirecht nicht vorgesehen sind, sondern durch ein schriftlich begründetes Aufenthaltsverbot dieselbe Wirkung bezweckt werden könnte. Trotz eingelegter Widersprüche wurden mir bisher schriftlich keine Gründe benannt. Mein Verdacht: Das Instrument ist falsch gewählt. Und der Zweck der Maßnahme insgesamt ist unverhältnismäßig.

In den Institutionen Gemeinde- und Städtebund bezieungsweise Städtetag sehe ich insofern geeignete Ansprechpartner, da das Grundrecht der Freizügigkeit das Grundrecht der Freien Meinungsäußerung nur dann in seinem jeweiligen Bestand gesichert ist, wenn jede Stadt es unterläßt, willkürliche Interpretationen für das je eigene Verwaltungshandeln in die Welt zu setzen.

Meine Grundrechte sind akut bedroht, denn die jeweiligen Verwaltungsakte haben -ungeachtet meiner und im Nachgang einer richterlichen Bewertung - bis zu ihrer Aufhebung bestand.

Ich bitte um Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

Jörg Lüsing

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