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Frankfurt, 17. März 2010

Hochsicherheitssaal für Prozess gegen Umweltaktivistin in Frankfurt

Am heutigen Mittwoch (17.3.) begann vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main der Prozess gegen die für ihr umweltpolitisches Engagement bekannte französische Kletteraktivistin Cécile Lecomte.

Vor Gericht muss sie sich wegen ihrer Beteiligung an Demonstrationen gegen den Flughafenausbau im ehemaligen Kelsterbacher Wald (Harvesterbesetzung und Baumbesetzung) sowie wegen einem luftigen Spaziergang auf dem Dach des Frankfurter Hauptbahnhofs verantworten. Der erste Verhandlungstag wurde von Kontrasten geprägt: Bunter Protest mit Transparenten vor Gericht versus massives Polizeiaufgebot; üblicherweise für schwere Gewaltverbrechen vorbehaltener Hochsicherheitsaal versus auf sehr dünnem Eis liegende Beweislage.

Vor dem Gebäude zeigten gut dreißig Menschen ihre Solidarität und Dankbarkeit für das umweltpolitische Anliegen der Angeklagten. In ihrer Einlassung kritisierte sie, man wolle an ihrem Fall ein Exempel statuieren, weshalb sie sich stellvertretend für den Widerstand gegen den Flughafenausbau angeklagt sehe. Weiter legte sie ihre Beweggründe ausführlich dar.

Der vom Vorsitzenden gewählte Hochsicherheitssaal mit Trennscheibe zwischen Publikum und Gericht vermittelte den Anwesenden den Eindruck, es gehe um eine schwerwiegende Kriminalsache, was die Angeklagte als Vorverurteilung und Kriminalisierung des gewaltfreien Widerstands wertete.

Mit dem Erscheinen des ersten Zeugen, der auch auf Antrag der Angeklagten seine Dienstwaffe nicht ablegen musste, fühlte sich diese nicht länger in der Lage in einem solchen Klima zu verhandeln. Sie stellte einen Befangenheitsantrag, den sie damit bekräftigte, dass der Richter das Stellen des Antrags zunächst untersagt hatte und mit Ordnungsgeld wegen „ungebührlichen Verhaltens“ drohte, als sie auf diesem beharrte. Eine Entscheidung darüber steht noch aus.

Aus der Beweisaufnahme ergaben sich dagegen keine Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung: So konnte beispielsweise nicht belegt werden, dass das Erklimmen der Dachkonstruktion des Hauptbahnhofs verboten sei. Der Vorwurf der Nötigung bei der Besetzung einer Rodungsmaschine fiel mangels eines erkennbaren Nötigungsopfers aus. Auch der angebliche Widerstand bei der Räumung aus dem Harvester konnte nicht belegt werden, viel mehr wurde die Missachtung von Höhenrettungssicherheitsvorschriften durch die Polizei zu Tage gefördert. Schließlich kam heraus, dass die Strafanträge der DB AG und Fraport AG womöglich Formfehler enthalten und deswegen ungültig sind. Auf eine Einstellung des Verfahrens ließ sich die Staatsanwaltschaft jedoch nicht ein, da sie offensichtlich eine Verurteilung um jeden Preis anstrebt.

Die Urteilsverkündung wird voraussichtlich am nächsten Verhandlungstag dem 31. März erfolgen.

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