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Bericht vom zweiten Prozesstag gegen Cécile Lecomte, 31.03.2010

Im gesamten Prozessverlauf kam es zu diversen skandalösen Vorfällen.

So lädt die Staatsanwaltschaft einfach ihre Zeugen direkt, ohne einen Antrag zu stellen - und der Richter billigt dies auch noch. Normal wäre, dass die Staatsanwaltschaft, genauso wie die Verteidigung es tun muss, einen Beweisantrag stellt und das Gericht entscheidet dann, ob die Zeugen geladen werden. Das ist nicht geschehen. Die Staatsanwaltschaft hat direkt (oder via Polizei) die Zeugen geladen, die aber trotzdem  wie normalen Zeugen für ihr Kommen entschädigt werden. Sollte Cécile verurteilt werden müsste sie auch diese Kosten tragen. Es handelt sich um eine klare Ungleichbehandlung von Prozessbeteiligten und Einschränkung der Verteidigungsrechten. Allein das wäre ein Grund für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Der größte Skandal ist die während einer Prozessunterbrechung durch den Staatsanwalt angedrohte Inhaftnahme von Cécile.

Der Prozeß findet immer noch in einem Gerichtssaal mit Trennscheibe statt. Zwei Besucher wurden hinausgeworfen. Insgesamt wurden die BesucherInnen des Prozesses schikanös behandelt, zwei wurden gar hinausgeworfen, einer hinausgeschleift.

Anwesend waren außerdem mindestens sechs Staatsschutz-Lakeien (politische Polizei - Prozessbeobachter) im Publikumsbereich.

Staatsanwalt Martin Links forderte hysterisch und ohne Augenmass Einschränkungen der Öffentlichkeit und fiel allgemein durch seinen arroganten und beleidigenden Ton auf. Bisher hinterlässt der von der Abteilung organisierte Kriminalität abgestellte Staatsanwalt das Bild eines schlampigen und unprofessionell arbeitenden Staatsanwalts. Dies könnte mensch eigentlich positiv sehen, wenn da nicht die ideologisch erprobte Justiz-Chimäre Herici-Links wäre (gemeint Richter Henrici und Staatsanwalt Links). Der Richter und der Staatsanwalt liefern ein erschreckendes Bild bundesdeutscher Justiz – Voreingenommenheit und machtgeiler Karrierismus sind noch schwache Ausdrücke dafür.

Legitime, gewaltfreie Aktionen des zivilen Ungehorsams werden hier von staatlicher Seite aus so behandelt, als seien es schwerkriminelle Aktivitäten. Ganz klar wird hier versucht, bestimmte Teile von sozialen Bewegungen abzustrafen und zu diffamieren.

Die Anklage gegen Cécile bezieht sich auf 3 verschiedene Aktionen und umfasst Hausfriedensbruch im Kelsterbacher Wald und im Hauptbahnhof Frankfurt sowie Nötigung und Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten.

Im Laufe des ersten Prozesstages konnten weder die Nötigung noch der angebliche Widerstand vom Staatsanwaltschaft Martin Links und seinen vermeintlichen Zeugen nachgewiesen werden.

Grundlage für den Hausfriedensbruch sind Strafanträge der Fraport und der DB Station&Service AG.

In beiden Strafantragsfällen gibt es eklatante Widersprüche

Widerspruch 1 – Fraport –
Die StrafantragsstellerIn Fraport hat zur Zeit nur eine einschränkende vorzeitige Besitzeinweisung vom zuständigen (Mauschelpräsidium) Regierungspräsidium Darmstadt für die zurückliegende Rodung und für die zur Zeit stattfindenden Baumassnahmen erhalten (Die Rechtsgrundlage wie auch die Umsetzung durch das RP ist sowieso anzuzweifeln). Eigentümer bis zum endgültigen Verkauf ist die Stadt Kelsterbach. Das "Hausrecht" im Kelsterbacher Wald geht nicht automatisch mit der durch das RP Darmstadt veranlassten Besitzeinweisung an die Fraport über sondern muss eigens rechtlich festgelegt sein. Weder aus den Akten noch durch die Zeugen wurde diesbezüglich Klarheit geschaffen – sie wissen es nicht. Das bedeutet, dass die Strafanträge wahrscheinlich gar nicht von der Fraport gestellt werden konnten. Die Fraport AG hat sich in dieser Frage anscheinend eigenmächtig über die Zuständigkeit vom Kelsterbacher Bürgermeister Ockel gestellt.

Widerspruch 2 - DB Station&Service AG
Die Zeugenvernehmung ergab, dass auch hier die Strafantragsstellung einige Merkwürdigkeiten aufzeigt.

Zum einen ist nicht klar wer überhaupt das Hausrecht am Frankfurter Bahnhof ausübt, da die DB Station&Service AG anscheinend nur Mieter ist und eine vertragliche Regelung diesbezüglich nicht vorgelegt werden konnte.

Zweitens ist auch die interne Kompetenzregelung recht unklar. Weil dies so ist, hat die Staatsanwaltschaft nach dem Lesen der Beweisanträge der Verteidigung die Polizei im Vorfeld des zweiten Prozesstages beauftragt, telefonisch bei der DB Station&Service AG eine nachträglich veränderte schriftliche Vollmachtsregelung zu erwirken – damit alles seine Richtigkeit hat.

Das ist nichts anderes als Täuschung und Vortäuschung falscher Tatsachen (Beweismittel).

Weiter benennt der Zeuge auf Befragung vom Verteidiger einen verantwortlichen Schichtleiter als Strafantragssteller. Diesen will er unter anderem an der Unterschrift unter dem Strafantrag ausmachen. Später gibt er noch an, dass es auch eine interne Nach/Vorbesprechung gab, die ihn bei seinem Erinnerungsvermögen geholfen hat.

Allerdings, laut Polizeiprotokoll, was sich in den Akten befindet, war es wohl ein ganz anderer der den Strafbefehl unterschrieben haben will. Dieser Widerspruch konnte nicht aufgeklärt werden.

Das bedeutet, formal juristisch sind zum jetzigen Zeitpunkt alle Strafanträge ungültig!!

Fazit - allein juristisch müsste es einen Freispruch geben – politisch wollen sie aber eine Verurteilung.

Je mehr sich Brüchiges, Krisenhaftes und Unglaubwürdiges im System zeigt, je weniger die vermeintlichen Glückseligkeitsversprechungen Wirkung zeigen, desto mehr wird das Gesicht einer unmittelbaren Repression sichtbar.

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