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Stuttgart Hauptbahnhof, 5. März 2011 - Aktionstag gegen Stuttgart 21:
*Aufklärung über Grundrechte  im Stuttgart Hauptbahnhof*
Einige Aktivistinnen aus der Bewegung gegen S-21 verteilten am
vergangenen Samstag 5. März das neue Faltblatt "Ihr Reiseplan" vor den
Eingängen und auf den Bahnsteigen des Stuttgarter Hauptbahnhofs.

Nach einer halbstündigen Verteilaktion wurden die Verteilerinnen vom
Bahn-Sicherheitsservice aufgefordert, den Bahnhofsinnenbereich zu
verlassen und die Reisepläne außerhalb zu verteilen. Verwiesen wurde auf
die DB-Hausordnung. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 22.
Februar 2011 (Versammlungsfreiheit gilt auch im Frankfurter Flughafen)
nehme ausschließlich Bezug auf Flughafengelände der Fraport, so die
Mitarbeiter des DB-Sicherheits-Services. Die Aktivistinnen übergeben die
Pressemitteilung des BVG-Urteils an die Mitarbeiter des
Bahnsicherheitsdienstes. Sich auf keine Diskussion einlassend verweisen
die DB-Sicherheitsleute auf die Weiterleitung an ihre Rechtsabteilung
und Anwälte und bestehen auf die Einhaltung der Hausordnung, die das
Verteilen von Flugblättern und ähnlichem untersagt.

Nach kurzzeitiger Verteilung der Reisepläne vor den Eingängen des
Bahnhofs wird die Verteil-Aktion im Bahnhof wiederholt. Die
DB-Sicherheit unterbricht die Aktion wiederholt unter Androhung die
zuständige Bundespolizei herbei zu holen. Dies wurde von den
Aktivistinnen ausdrücklich begrüßt, um der grundlegenden Aufklärung
eines jüngst vom Bundesverfassungsgericht beschlossenen Urteils in die
Realität umzusetzen. Folge war, nach einer kurzen Aufklärung zur
geltenden Rechtslage: Das Verteilen von Flugblättern, hier die neuen
Reisepläne, können auch im Bahnhof und auf den Bahnsteigen erfolgen.

Die Verteil-Aktion wurde, ohne weiterer Unterbrechung, von der
Stuttgarter Kampagnen-Gruppe "Kein Stuttgart 21 - Bahn für Alle"
fortgesetzt und führte mit Erfolg zur Umsetzung unmittelbarer
Grundrechte, an die sich auch die Deutsche Bahn zu halten hat.

Bericht: Attac Regional-Gruppe Schorndorf

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