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06. Mai 2011
Ausbaugegnerin vor Gericht Streit um „öffentliches Interesse“ an der Strafverfolgung  
Rüsselsheim/Kelsterbach - Über zwei Jahre nach Räumung des Widerstandsdorfes im Kelsterbacher Wald und Rodung von insgesamt etwa 350 Hektar Wald steht die Einweihung der vierten Rollbahn am Frankfurter Flughafen, der sogenannten Landebahn Nordwest bevor. Zeitgleich finden noch immer Prozesse gegen Aktivist_innen wie Franziska statt, der vorgeworfen wird im Frühjahr 2009 zweimal Bäume in der Nähe der Rodungsfläche besetzt zu haben und sich während der polizeilichen Räumung des Widerstandsdorfes im Kelsterbacher Wald in einem Baumhaus festgekettet zu haben. Am Dienstag, 10. Mai wird vor dem Amtsgericht Rüsselsheim (Saal 01) der Vorwurf des dreifachen Hausfriedensbruchs gegen die Ausbaugegnerin verhandelt.  

Aus Protest gegen die geplante Flughafenerweiterung war von Ende Mai 2008 bis Februar 2009 eine Fläche im Kelsterbacher Wald kontinuierlich von Aktivist_innen aus der Rhein-Main-Region und dem ganzen Bundesgebiet besetzt.   „Als ich mich 2008 entschied in das Widerstandsdorf im Kelsterbacher Wald zu ziehen, ging es mir um den Protest gegen ein lebensverachtendes Systems und seine Auswirkungen.“ so Franziska. „Ob das nun die Gefahr ist, die der Frankfurter Flughafen in Kombination mit Anlagen wie dem Atomkraftwerk in Biblis oder den Chemiewerken der Tikona darstellt oder der Fluglärm, der Lebensqualität und Gesundheit der Menschen im Rhein-Main-Gebiet massiv beeinträchtigt. Auch die Information, dass viele Menschen über den Frankfurter Flughafen abgeschoben werden, hat mich schockiert.“  

Der Fall von Franziska wurde bereits im Februar 2010 verhandelt. Doch schon nach einer Stunde vertagte das Gericht den Prozess wegen massiver Proteste des Publikums. Ende März hätte der Prozess nach über einem Jahr Pause erneut verhandelt werden sollen. Doch das Gericht lud die Angeklagte kurzfristig wegen „dienstlichen Gründen“ aus und setzte nun einen neuen Termin für Dienstag, den 10. Mai (09:00 Uhr) fest.   Der Vorwurf ist in allen drei Fällen Hausfriedensbruch und als Geschädigte wird in allen Fällen die FRAPORT AG angegeben. "Eine absurde Behauptung da der - inzwischen nicht mehr vorhandene - Wald damals der Stadt Kelsterbach gehörte und durch die Besitzeinweisung nicht das Hausrecht übertragen wurde.", findet die Angeklagte. Der angebliche Hausfriedensbruch hätte sich zudem in einem öffentlich zugänglichen Wald abgespielt, der wenige Monate zuvor noch als ein für das Gemeinwohl unersetzlicher Bannwald geschützt war, argumentieren Unterstützer_innen.  

Außerdem will sich die Angeklagte auf den "Rechtfertigenden Notstand" nach § 134 StGB berufen und darlegen, weshalb der Ausbau des Frankfurter Flughafens aus ökologischen und menschenrechlichen Gründen nicht toleriert werden durfte, so dass deshalb direkte Aktionen dagegen sinnvoll und notwendig waren. Zudem werden weitere Aspekte wie das Versammlungsrecht zur Sprache kommen, das durch das Verfassungsgerichts-Urteil vom Februar 2011 zum Demonstrationsrecht erneut gestärkt wurde.  

Am Abend des 10. Mai laden Ausbaugegner_innen zu einer Vorführung des Films „Runway“ im Infoladen Rüsselsheim (Hügelstr. 11) und mit anschließender Debatte zu den Perspektiven des Ausbauwiderstandes.  

Ein weiterer Vorwurf gegen zwei Aktivistinnen, die im Mai 2009 mit einer Kletteraktion gegen die feierliche Inszenierung des ersten Spatenstichs zum Bau der Landebahn protestierten, soll im August verhandelt werden – ebenfalls vor dem Amtsgericht Rüsselsheim. Im Aufhängen eines Transparentes an der Okrifteler Brücke sieht die Staatsanwaltschaft eine Nötigung. In einem anderen Verfahren in selber Sache konnte Anfang April vor dem Landgericht Mainz eine Einstellung erzielt werden.   Unterstützer_innen sind der Meinung, dass auch das Verfahren gegen Franziska längst hätte eingestellt werden müssen, und haben eine solidarische Faxaktion ins Leben gerufen. Sie halten das von den Gerichten nach wie vor vorgeschobene öffentliche Interesse für reine Makulatur. Wenn überhaupt, so einer der Ausbaugegner, gäbe es ein öffentliches Interesse an der Einstellung der Verfahren. Schließlich hätte Kreistag Groß Gerau im März 2010 an die FRAPORT AG appelliert, die Strafanzeigen zurückzunehmen. Zahlreiche Umwelt- und Verkehrsverbände hätten sich einem im April 2010 veröffentlichten offenen Brief ebenfalls für die Einstellung der Verfahren ausgesprochen.   Die Angeklagte: „In meinem Fall ist ähnlich wie im Fall der Kletteraktivistin Cécile letztes Jahr vor dem Amtsgericht Frankfurt einer Verurteilung im Namen der FRAPORT AG zu rechnen. Im Zweifelsfall muss ich wie sie bis vor das Verfassungsgericht gehen. Doch auch hier ist klar: jedes Gericht spricht Recht – nicht Gerechtigkeit.“

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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr