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Pressemitteilung vom 11. Mai 2011
Rüsselsheim: Strafprozess um den Flughafenausbau
Verfahren eingestellt
Öffentlicher Druck: Fraport zieht Strafantrag zurück

Rüsselsheim/Kelsterbach – Am heutigen Dienstag fand vor dem Amtsgericht Rüsselsheim ein Prozess gegen die Flughafenausbaugegnerin Franziska statt, der – unter anderem aufgrund von Baumbesetzungen im damaligen Kelsterbacher Wald während der Rodungen im Frühjahr 2009 – vorgeworfen wurden. Das Verfahren aufgrund des Vorwurfs des dreifachen Hausfriedensbruchs wurde im Verhandlungsverlauf eingestellt nachdem die Fraport AG die Strafanzeigen zurückzog.

Die Aktionen, die Franziska zur Last gelegt wurden, fanden im Rahmen des Protest gegen Bau der Landebahn Nordwest und konkret anlässlich der damit zusammenhängenden Rodung von 250 ha Wald im Frühjahr 2009 statt. „Ich lebte damals dort im Widerstandsdorf. Als dann im Frühjahr 2009 die Rodungsarbeiten begannen, fand ich: Wir können doch nicht ohne Widerstand zulassen, dass der Flughafen und immer weiter ausgebaut wird. Es grenzte meiner Meinung nach an Wahnsinn zusätzliche Flugbewegungen zu ermöglichen, obwohl die katastrophalen Auswirkungen des Klimawandels weltweit längst bekannt sind und gleichzeitig der zunehmende Fluglärm für die
Anwohner_innen immer belastender wird.“, so Franziska.

Der heutige Prozess sollte um 9:00 Uhr beginnen. Bereits im Vorfeld bewachte Polizei mit Hundestaffeln das Gerichtsgebäude. Auch vor dem Eingang und im Saal hatten sich Beamt_innen postiert. Aufwendige Eingangskontrollen, bei denen die Zuhörer_innen auf Lebensmittel, „gefährliche Gegenstände“ und potentielle Wurfgeschosse durchsucht wurden, verzögerten den Beginn der Verhandlung.

Unverzüglich nach dem Aufruf zur Sache stellte die Angeklagte einen Befangenheitsantrag gegen Richterin Andrea Besold. Als Grund gab sie an, Frau Besold sei Teil desselben Systems, dass den Flughafenausbau gegen allen Protest und Widerstand vorantreibe. In einer 16-seitigen Begründung
legte Franziska dar, wie der Flughafenausbau viele Menschen und die Natur weltweit und insbesondere auch im Rhein-Main-Gebiet schädige – allerdings wurde das Verlesen dieser nach kürzester Zeit durch das Gericht unterbunden. Das Gericht würde den Antrag sowieso erst kurz vor Ende der Beweisaufnahme entscheiden und die Öffentlichkeit müsse die Antragsbegründung nicht vollständig kennen, so Richterin Andrea Besold.

Es folgten weitere Anträge, in denen es vor allem um die sitzungspolizeiliche Verfügung ging, die das Gericht im Vorfeld der Verhandlung erlassen hatte. So kritisierte die Angeklagte unter anderem, dass das Verbot vom politischen Parolen auf der Kleidung die Meinungsfreiheit einschränke und auch darüber hinaus in die Rechte der Zuhörer_innen eingreife, da sich in der Wahl der Kleidung auch die Persönlichkeit eines Menschen ausdrücke.

Nach der Ablehnung der Zulassung eines Laienverteidigers aus dem Publikum mit der Begründung, die Angeklagte wisse sich offensichtlich selbst gut genug zu verteidigen, wurde – noch vor der Einlassung zur Sache – Horst Amman, der zuständige Leiter des Flughafenausbaus in den Saal
gerufen. Er gab bekannt, die Fraport AG würde ihre Strafanträge zurückziehen. Diese Zurücknahme bliebe aber auf den Einzelfall beschränkt und es solle kein Präzedenzfall geschaffen werden.
Daraufhin stellte das Gericht das Verfahren nach § 206a ein, da Hausfriedensbruch nur auf Antrag verfolgt werden darf.

Dem vorausgegangen waren offensichtlich Gespräche zwischen dem Gericht und Herrn Amman in den Sitzungspausen sowie mehrere Telefonate mit Entscheidungsträger_innen der Fraport. Zuvor hatten mehrere Menschen außerhalb des Saales bei als Zeug_innen geladenen Angestellten der
Fraport AG kritisch nachgefragt, weshalb denn überhaupt noch verhandelt werde. Es läge doch bereits seit April 2010 ein öffentliches Schreiben der Fraport AG an den Kreistag des Landkreises Groß-Gerau vor, in dem die Fraport AG erklärte, die Verfahren würden nur noch aufgrund eines
öffentlichen Interesses, das die Staatsanwaltschaft sehe, verfolgt.
Der genannten Brief war unter anderem Thomas Vitzthum unterzeichnet worden – also von einem der beiden Fraport-Prokuristen, die auch die Strafträge gegen Franziska unterzeichnet hatten.

„In der Zurücknahme der Strafanträge ist kein freundliches Entgegenkommen der Fraport zu sehen, sondern diese ist auf politischen Druck hin geschehen.“, so ein Unterstützer, „Der Konzern befand sich in Erklärungsnot, als nun bekannt wurde, dass die Fraport immer noch Ausbaugegner_innen
verfolgen lässt, obwohl nach außen propagiert wurde die Flughafenbetreiber AG hätte damit längst nichts mehr zu tun.“

Heute Abend planen Ausbaugegner_innen eine Filmvorführung mit anschließender Diskussion über die Perspektiven des Widerstandes.
„Gerade jetzt müssen wir am Thema dran bleiben.“, findet Franziska, „Im Juni plant die Fraport unter dem Namen Happy-Landings ein riesiges Einweihungsfest auf der neuen Landebahn Nordwest und im Oktober sollen mit Beginn des Winterflugplanes 2011/2012 die ersten Flugzeuge
dort landen. Die Fraport AG plant währenddessen bereits längst die nächste Flughafenerweiterung.
Unser Protest und Widerstand bleibt also notwendig!“

Für Rückfragen stehen wir gerne unter folgendem Kontakt zur Verfügung:
Telefon: 0176 21727132

eMail: waldbesetzung@riseup.net
http://waldbesetzung.blogsport.de

Bilder zu Ihrer Verfügung:
http://tinyurl.com/Fotos-Ruesselsheim
Weitere Bilder auf Anfrage.

Hintergrund – Dokumente:
Befangenheitsantrag gegen Richterin Andrea Besold:
http://tinyurl.com/Befangenheitsantrag-16S

Sitzungspolizeiliche Verfügung:
http://tinyurl.com/sitzungspolizeiliche-Verfuegun

Brief der Fraport an den Kreistag Groß-Gerau:
http://tinyurl.com/Brief-der-Fraport

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