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13. Juni 2011

IAGL fordert vom HMWVL die Gewährleistung der Nachtruhe

41 rund um den Frankfurter Flughafen beheimatete Bürgerinnen und Bürger fordern durch Anwaltsschreiben vom 10.6.2011 den für den Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des Frankfurter Flughafens bzw. den zugehörigen Betriebsregelungen zuständigen Staatsminister Posch auf, das Recht auf Nachtruhe der Einwohnerschaft zu beachten und es mit geeigneten Mitteln zu sichern.

Diese 41 Personen werden von dem in Offenbach ansässigen Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V. (IAGL) unterstützt und betreut. Das IAGL wird getragen von rund 60 Bürgerinitiativen, die sich im Bündnis "Gegen den Flughafenausbau – Für ein Nachtflugverbot" zusammengeschlossen haben.

Die Rechtsstreitigkeiten über den Ausbau des Frankfurter Flughafens sind noch lange nicht abgeschlossen, da zumindest noch die Revisionsentscheidung gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel (VGH) durch das Bundesverwaltungsgericht aussteht. Dennoch soll Ende Oktober, gleichzeitig mit der Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest, das im Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 enthaltene Betriebskonzept umgesetzt werden. In diesem ist - trotz anderweitiger Vereinbarungen in der Mediation - enthalten, dass in der Nacht zwischen 23.00 und 05.00 Uhr 17 planmäßige Flüge stattfinden dürfen.

Der VGH sieht demgegenüber den Gestaltungsspielraum für planmäßige Nachtflüge in dieser Zeit als auf "annähernd Null eingeschränkt" an. Er hat auch gefordert, in den beiden Stunden davor und danach (also zwischen 22 und 23 und 5 und 6 Uhr) nur einen sehr eingeschränkten Flugbetrieb zu gestatten. Das Gericht hat das diesen Anforderungen widersprechende Betriebskonzept des Planfeststellungsbeschlusses als rechtswidrig bewertet, d.h. die Regelungen, die der Verpflichtung zur Gewährleistung der Nachtruhe entgegenstehen, aufgehoben und das Land Hessen zur Neubescheidung verpflichtet.

Daran hält sich der Minister Posch einfach nicht. Nach Auffassung des IAGL und der Antragsteller führt das Urteil des VGH als eine Entscheidung im sog. Hauptsacheverfahren dazu, dass das Hess. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) bereits von Amts wegen die Durchführung von planmäßigen Flügen in der Zeit zwischen 23.00 und 05.00 Uhr generell aussetzen muss, und zwar unabhängig davon, dass das Hauptsacheverfahren gegenwärtig noch in der Revision schwebt. "Alles andere wäre eine Missachtung der dritten Gewalt, der Judikative, und ein Verstoß gegen die Bindung des Ministeriums an Recht und Gesetz" führte Hartmut Wagner, der 1. Vorsitzende des IAGL, aus.

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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr