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Hessischer Landtag

Schlossplatz 1 –3
65183 Wiesbaden

29. 9. 2011

Petition

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bündnis der Bürgerinitiativen „Kein Flughafenausbau –
Nachtflugverbot von 22 – 6 Uhr“, ein Zusammenschluss von ca. 60 Bürgerinitiativenim Rhein-Main-Gebiet, wendet sich an den Hessischen Landtag mit der Bitte,

den Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung aufzufordern

• den Flugbetrieb auf der Landebahn Nordwest des Frankfurter Flughafens solange zu untersagen, bis das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Planfeststellungsbeschluss vorliegt, bis alle anhängigen Klagen dagegen beschieden und die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen gegen Fluglärm durchgeführt sind,

• Auskunft darüber zu geben, warum die ICAO Vorschrift Doc 9643 von 2004 bei der Berechnung des Lärms nicht berücksichtigt und nicht in die Abwägung zum Planfeststellungsbeschluss eingegangen ist,

• die Landebahn nicht für den Verkehr freizugeben, bevor die Auflagen laut Planfeststellungsbeschluss zum Schutz vor Vogelschlag, insbesondere die
Funktionsfähigkeit
- des Vorhangs am Mönchwaldsee und
- des Systems „Mivotherm, das nun system- und installationsbedingt nur
dramatisch verkürzte Vorwarnzeit gestattet,
von der Fraport AG erfüllt sind,

• das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Hessen betreffend den Nachtbetrieb
des Frankfurter Flughafens unverzüglich umzusetzen und die Revision beim
Bundesverwaltungsgericht zurückzuziehen,

• die Verordnung zur Festsetzung der Lärmschutzbereiche unter Berücksichtigung der im Anhörungsverfahren vorgetragenen Anregungen so schnell wie möglich in Kraft zu setzen, darin den Lärmpegel für die Nachtschutzzone auf höchstens 50 dB(A) festzulegen und eine kurzfristige Umsetzung durchzusetzen.

Begründung:

Geplant ist, dass am 21.10.2011 voraussichtlich die neue Landebahn eröffnet wird und am 30.10. ihren Verkehrsbetrieb aufnimmt. Da der Planfeststellungsbeschluss zum Flughafen-ausbau vom Dezember 2007 bis zum letztinstanzlichen Urteil noch keine Rechtskraft besitzt, ist die Inbetriebnahme für die nur aufgrund des Sofortvollzugs gebaute Landebahn illegitim. Wann die Verordnung zur Festsetzung der Schutzzonen in Kraft gesetzt wird und Kläger vor Nachteilen und negativen Folgen des vermehrten Fluglärms geschützt sind, ist noch nicht abzusehen. Geht die neue Landebahn trotzdem in Betrieb, setzt sich Herr Minister Posch in Widerspruch zu Urteilen des Bundesverfassungs- und des Bundes-verwaltungsgerichts, wonach Schutzmaßnahmen gegen Fluglärm zu dem Zeitpunkt vorhanden sein müssen, in dem Einwirkungen, vor denen die Anwohner geschützt werden müssen, auftreten.

Die Einhaltung der o.g. Richtlinie ICAO 9643 hat zur Folge, dass niedrigere Anflüge als in das Datenerfassungssystem eingestellt, im Bereich etwa von Hanau- Offenbach und Rüsselsheim-Mainz durchgeführt werden müssen und dadurch erheblich höhere Lärmbelastungen auftreten als berechnet. Wir halten den Unterschied der Betroffenheit für so gravierend, dass sie die Abwägung des Planfeststellungsbeschlusses in Frage stellt. Das UVPG fordert die Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umwelt-
auswirkungen des Vorhabens unter Berücksichtigung des allgemeinen Kenntnisstandes und der allgemein anerkannten Prüfungsmethoden. Dies ist offenbar nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erfolgt.

Diese Richtlinie stammt von 2004, sie hätte also im Planfeststellungs-verfahren einen gravierenden Einfluss auf das Ergebnis der Abwägung haben müssen. Dies ist nachweis-lich nicht geschehen; Klagen aus Mainz, in denen u.a. gerichtliche Sachverständigen-gutachten zu Zwischenanflughöhen und den in dieser Flugphase auftretenden Immis-sionen gefordert werden, wurden bisher noch nicht einmal in erster Instanz verhandelt.

Das von der Vorhabensträgerin Fraport zum Schutz gegen Vogelschlag im Planfest-stellungsverfahren angegebene System „Mivotherm“ hatte bis dahin seine Funktions-fähigkeit noch nicht zu beweisen. Auch der VGH setzte in seinem Urteil vom August 2007 die Funktionsfähigkeit einfach voraus, machte sie aber spätestens für den Betrieb der neuen Landebahn unverzichtbar zur Voraussetzung. Wie gutachterlich festgestellt, hat die Fraport AG dieses im Planfeststellungsbeschluss beschriebene Konzept von sich aus baulich wesentlich verändert. Nun liegt seit August 2011 eine gutachterliche Analyse vor, welche die aktuelle Funktionstüchtigkeit des bisher in der zivilen Luftfahrt einmaligen Systems gegen Vogelschlag ernsthaft bezweifelt. Die Kernfrage lautet, ob die system- und installationsbedingt dramatisch verkürzte Vorwarnzeit der Piloten durch die DFS noch ausreichend ist.

Zwölf elementare Fragen zur Wirksamkeit wurden aufgrund des HessHUIG über das RP Darmstadt am 6. September 2011 dem HMWVL vorgelegt, welches sich innerhalb der gesetzlichen Frist bislang nicht dazu geäußert hat. Somit fehlt bis heute der dringend erforderliche Nachweis der Eignung des Systems „Mivotherm“ für den Zweck der Sicherung des Flugverkehrs vor Flugunfällen durch Vogelschlag. Geht die neue Landebahn ohne diesen wissenschaftlich gesicherten Nachweis in Betrieb, gefährdet die Genehmigungsbehörde fahrlässig die Sicherheit von Flugzeugpassagieren, die einer großen Industrieanlage (Tanklager) sowie Leben und Gesundheit vieler Anwohner durch ein hohes Absturzrisiko.

Der Vorhang am EU-Vogelschutzgebiet Mönchwaldsee soll verhindern, dass Wind aus südlicher Richtung die Rastbestände der Wasservögel zu einem Start gegen den Wind in Richtung der NW-Landebahn veranlasst. Dieses Ziel kann nicht mehr erreicht werden, weil der Wald im Anschluss an den Vorhang ebenfalls gerodet wurde und der Wind nun doch aus südlicher Richtung über den See streichen kann.

Im Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zum Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens wird die vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung geplante Nachtflugregelung verworfen. Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert, in einem ergänzenden Verfahren eine neue Planung vorzulegen, die den Erfordernissen des § 29 b Luftverkehrsgesetz entspricht. Dieser Aufforderung ist die Hessische Landesregierung nicht nachgekommen. Vielmehr hat sie gegen diesen Teil des Urteils Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.
Der jetzt stattfindende Nachtbetrieb am Frankfurter Flughafen beruht großenteils auf Ausnahmegenehmigungen und stellt eine außerordentliche Belastung und Gesundheits-gefährdung dar. Dies ist der Landesbehörde bekannt. Sie verletzt damit fahrlässig die ihr obliegende Fürsorgepflicht der Bevölkerung gegenüber. Aus den Ausnahmegenehmigungen soll ein quantitativ jederzeit ausdehnbarer Rechtsanspruch gemacht werden.

Der Planfeststellungsbeschluss vom Dezember 2007 zum Bau der Landebahn Nordwest enthielt Berechnungen der Lärmschutzbereiche nach AzB 99. Da diese Verordnung nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprach, mussten die Berechnungen auf den Stand von 2007 hin aktualisiert werden. Diese neuen Daten sind der Öffentlichkeit nicht bekannt gemacht worden. Zur Vorstellung des PfB im Dezember 2007 konnte keiner der Kläger seine Betroffenheit und seinen möglichen Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für passiven Schallschutz erkennen. Die Verordnung mit der Bekanntgabe der Tag- und Nachtschutzzonen hätte zeitlich dem PfB unmittelbar folgen müssen. Mit der Verzögerung von bisher vier Jahren, begeht das Wirtschaftsministerium einen bewussten Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz vor Fluglärm von 2007 und missachtet die gerichtliche Vorgabe, dass der Schutz zu dem Zeitpunkt vorhanden sein muss, zu dem die Einwirkungen auftreten. Der vom Fluglärmschutzgesetz gegebene Rechtsanspruch auf passiven Schallschutz ist damit untergraben worden. Schlimmer noch ist die Situation derer, die laut o.g. Gesetz erst nach Ablauf von sechs Jahren einen Antrag auf Erstattung von Kosten stellen können. Sie bleiben jetzt über noch längere Zeit schutzlos dem krank machenden Fluglärm ausgesetzt.

Allerdings muss trotz der Eilbedürftigkeit einer Festsetzung eine sorgfältige Prüfung der in der Anhörung vorgebrachten Argumente erfolgen; wir erwarten als Prüfungsergebnis die Notwendigkeit erheblicher Nachbesserungen. Durch diese vom Ministerium zu vertretende Verzögerung dürfen den Betroffenen keine weiteren Nachteile in Bezug auf den Zeitpunkt des Entstehens eines Anspruchs entstehen

Die gewählten Sprecher des Bündnisses:

Ingrid Kopp - Helmut Hahn - Dr. Berthold Fuld

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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr