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Petition: Besserer Schutz der Bevölkerung des Rhein-Main-Gebietes vor Fluglärmbelastung

Fast 40.000 Unterschriften wurden für die Petition Besserer Schutz der Bevölkerung des Rhein-Main-Gebietes vor Fluglärmbelastung in wenigen Woche gesammelt.

33164 Zeichnungen liefen über die online Petition (namentlich und auf Sammelbögen), 6469   Unterschriften gab es in Papierform
Das sind zusammen 39633 Unterstützer.

Von: Gabriele Franz aus Kelkheim

An:   Landtag in Hessen

Mit dem neuerlichen Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main und den damit verbundenen Änderungen der Flugrouten, sowie der geplanten Erhöhung der Anzahl der Flugbewegungen ist für die Bevölkerung des Ballungsraumes Rhein-Main die Grenze des Zumutbaren überschritten worden.

In den bereits von Fluglärm betroffenen Siedlungsgebieten wird die Lärmbelastung stark zunehmen, weitere große Siedlungsgebiete sind von Fluglärm neu betroffen.

Wir fordern den Hessischen Landtag deshalb auf, bei den folgenden Punkten tätig zu werden:

1. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die Deutsche Flugsicherung sollen zu einer Neubewertung der Flugrouten für den Flughafen Frankfurt/Main aufgefordert werden.
Nach vorrangiger Berücksichtigung der Flugsicherheit gilt es die Routen gemäß §29b des Luftverkehrsgesetzes nach der geringst möglichen Lärmbelastung der Bevölkerung zu erstellen.
Nachrangig sind Kriterien wie z.B. Flüssigkeit des Verkehrs, Wirtschaftlichkeit etc.
Falls nötig müssen für lärmmindernde An- und Abflugverfahren mehr Fluglotsen zur Verfügung gestellt oder Abstriche bei der Anzahl der Flugbewegungen gemacht werden.

2. Festgesetzte Routen dürfen nur aus Sicherheitsgründen verlassen werden, damit der Lärmschutz der Bevölkerung gewährleistet bleibt (Zitat Umweltbundesamt vom 07.07.2011: „Nach unseren Informationen hat sich die Flugsicherung intern darauf festgelegt, dass sie ab einer Höhe von 5000ft den wirtschaftlichen Aspekten den Vorrang einräumt“)

3. Beschließung und sofortige Umsetzung eines Nachtflugverbotes von 22.00 bis 6.00Uhr.

4. Schaffung eines nichtverfallbaren Rechtsanspruchs auf passiven Schallschutz in den dafür ausgewiesenen Gebieten und dessen sofortige Umsetzung.

5. Festlegung zulässiger Pegel für Fluglärm. Bei der Abwägung zwischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Bevölkerung in Folge von Stress und Schlafentzug durch Fluglärm und den wirtschaftlichen Notwendigkeiten müssen die Belange der betroffenen Menschen vorrangig berücksichtigt werden.

Begründung: Petition an den Hessischen Landtag vom 01. August 2011 um einen besseren Schutz der Bevölkerung des Rhein-Main-Gebietes vor Fluglärmbelastung zu erreichen.

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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr