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Absender

 

Hessisches Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden


Datum

Flughafenerweiterung Frankfurt/Main, Ankündigung eines “Klarstellungsverfahrens“

 

Sehr geehrter Damen und Herren,

ihr noch Minister Posch hat am 20.04.2012 in einer Pressemitteilung angekündigt, den Planfeststellungsbeschluss zur Nachtflugregelung des Flughafens Frankfurt am Main im Rahmen eines sogenannten „Klarstellungsverfahrens“ ohne Bürgerbeteiligung ergänzen zu wollen.

Ich weise Sie darauf hin, dass diese Vorgehensweise offenkundig gesetzeswidrig ist.

 

Ich erhebe deshalb “WIDERSPRUCH“ gegen dieses Verfahren und begründe diesen wie folgt:

•  Das Verwaltungsverfahrensgesetz kennt den Begriff der “Planklarstellung“ nicht. Diese Vorgehensweise würde deshalb ohne gesetzliche Ermächtigungsgrundlage erfolgen, was bereits per se zur Rechtswidrigkeit führt.

•  Des Weiteren würde das Ministerium hierdurch in eklatanter Weise die Mitwirkungsrechte der Bürger beschneiden. Das Verwaltungsverfahrensgesetz sieht bei jeder Planfeststellung oder Planergänzung eine umfassende Bürgerbeteiligung vor, die Sie ganz offensichtlich zugunsten der Fraport AG vermeiden wollen. Einen derartigen Verstoß gegen das Anhörungsgebot hatte das Bundesverwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung vom 13.03.2012 auch gerügt.

•  Die von Ihnen beabsichtigte Verfahrensweise ist aber auch deshalb rechtswidrig, weil sie gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.04.2012 verstößt. Ihre Behörde wurde laut Urteilstenor verpflichtet, die Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Sie kennen aber die Rechtsauffassung des Gerichts noch gar nicht, da bislang die Urteilsgründe noch nicht vorliegen. Die kurze mündliche Urteilsbegründung ersetzt nicht die schriftlichen Urteilsgründe.

Zudem steht aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse fest, dass Fluglärm, insbesondere in der Nacht, zu schweren Gesundheitsschäden führt. Besonders Kinder leiden unter dem unerträglichen Fluglärm.

Das Umweltbundesamt und zahllose medizinische Studien fordern deshalb ein absolutes Nachtflugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Dieser Forderung können Sie sich nicht mit einem Schnellverfahren, wie nunmehr geplant, entziehen.

In jedem Fall muss sich die Entscheidung Ihrer Behörde mit der Forderung des Bundesverwaltungsgerichts befassen, dass in den Nachtrandstunden für ein langsames Anschwellen/Abschwellen der Flugbewegungen zu sorgen ist und saisonalen Ballungen vorgebeugt werden muss. “Die Nacht darf nicht zum Tag werden“ führt das Bundesverwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung aus. Auch weitere Fragen wie passiver Lärmschutz, Stichtag für einen Übernahmeanspruch und der Schallschutz für Gewerbeimmobilien sind ohne Planergänzungsverfahren nicht regelbar.

Ich darf Sie bitten, mir so bald als möglich zu bestätigen, dass Sie an der beabsichtigten Verfahrensweise eines Klarstellungsverfahrens nicht festhalten sondern eine Planergänzung unter Beteiligung der Bürger durchführen.

Mit freundlichen Grüßen



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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr