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Pressemitteilung der Bürgerinitiative Frankfurt-Nord gegen Fluglärm   Sonntag, 5. Februar 2012  

Am Samstag, dem 4.2.2012 demonstrierten ca. 20.000 Menschen gegen den Ausbauwahn des Frankfurter Flughafens, für das absolute Nachtflugverbot von 22-6 Uhr, Stilllegung der Nordwest-Landebahn und Deckelung der Flugbewegungen. Wie an allen bisherigen 9 Montagsdemos verlief auch diese Demonstration friedlich.  

Die Äußerungen von Volker Bouffier in der Financial Times Deutschland vom 4.Februar 2012 im Vorfeld dieser Demonstration passten überhaupt nicht dazu.   In diesem Artikel mahnte der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier zu friedlichen Protesten am Frankfurter Flughafen. Wörtlich äußerte er: " Wenn die Sicherheit der Passagiere und Gäste oder die Funktionstüchtigkeit des Flughafens gefährdet werden, dann kann man so etwas nicht mehr machen. " Weiter führte er aus: " Eines ist klar: Eine gewalttätige Auseinandersetzung darf es in einem zivilisierten Staat nicht geben."  

Alle bisherigen Demonstrationen verliefen nach Polizeiangaben friedlich und ohne jede Störung des Betriebsablaufs. Die Demonstranten lassen selbstverständlich Flugreisende durch ihre Reihen durch. Was bezweckt Bouffier mit seinen Äußerungen? Will er suggerieren, dass er gewalttätige Auseinandersetzungen für möglich hält? Dies ist nicht angebracht. War das ein Versuch, Menschen einzuschüchtern und davon abzuhalten, ihre Grundrechte wahrzunehmen? Das gehört sich nicht für einen Ministerpräsidenten!  

Auch zur Samstagsdemo bestätigte die Polizei deren friedlichen Verlauf ohne jede Zwischenfälle.  

Weiterhin äußerte Herr Bouffier, dass er es " begrüße, dass die Lärm-Gegner am Flughafenihr Demonstrationsrecht wahrnehmen dürfen. Dass eine Aktiengesellschaft wie die Fraport auf ihrem eigenen Gelände Demonstrationen erlaubt, dürfte auf der Welt ziemlich einmalig sein. Dies ist eine Form des Umgangs miteinander, die ich ausdrücklich begrüße."   Hierzu ist anzumerken, dass das Bundesverfassungsgericht am 22. Februar 2011 entschieden hat, dass die Versammlungsfreiheit auch im Frankfurter Flughafen gilt. Grund hierfür ist letztlich die Mehrheitsbeteiligung an der Fraport AG durch das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main. Einzelheiten hierzu sind den Urteilsgründen der Entscheidung zu entnehmen. Die Demonstrationen im Frankfurter Flughafen bedürfen deshalb keiner Zustimmung der Fraport AG.  

Bürgerinitiative Frankfurt-Nord gegen Fluglärm
Eberhard Centner, Sprecher
Tel 069 90548822    

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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr