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19. März 2012, Frankfurter Flughafen, Terminal 1

Sechzehnte Montagsdemonstration im Terminal
Gegenhalten - Zusammenhalten - Durchhalten


Ingrid Kopp (BBI) - eine Bewertung der Verhandlung zum Planfeststellungsbeschluß vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig


Eine juristische Bewertung der Verhandlung in Leipzig haben Sie alle den
Medien entnehmen können und ich nehme an, sie haben das mit Genugtuung
getan.

„Die Nacht darf nicht zum Tag gemacht werden“
„Für die hess. Landesregierung wird Leipzig zum Fiasko“
„Formfehler beim Ausbau des Flughafens“

Das waren die Meldungen, die durch die Presse gingen.

Das Land und besonders Fraport machten keine sonderlich gute Figur.
Das Land musste sich entscheidende Formfehler vorhalten lassen und
Fraport - erst kürzlich auch der Revision gegen das Nachtflugverbot
beigetreten - musste sich sagen lassen, dass die Nachtruhe der
Bevölkerung Vorrang vor den Entfaltungs-möglichkeiten der Airlines hat.
Endlich, so klare Worte waren schon lange fällig.

Der VGH wird wahrscheinlich das Nachtflugverbot von 23 – 5 Uhr in seinem
Urteil bestätigen und lies durchblicken, dass auch die Tagesrandstunden
besonders schutzbedürftig seien.

Sollte das Urteil von Kassel bestätigt werden, ist das keine Gnade, die
man uns gewährt, sondern eine Forderung, auf die wir seit der
Inbetriebnahme der Landebahn ein Anrecht haben.

Die angebliche Rechtssicherung, die die Landesregierung durch ihre
Revision erreichen wollte, sieht für sie anders aus als erwartet.

Vehement hat der Anwalt der Landesregierung, Gronefeld, die 17
Nachtflüge vor Gericht verteidigt und drohte mit unabsehbaren
wirtschaftlichen Folgen.

Damit wurde deutlich, dass die Landesregierung ein Handlungsgehilfen der
Luftverkehrswirtschaft ist und die Rechtssicherheit als Grund für die
Revision nur vorgeschoben war.

Posch und Bouffier haben immer wieder betont, dass sie sich einem Urteil
aus Leipzig beugen werden, der vorsitzende Richter wies sie darauf hin,
dass sie das nicht nur dürften, sondern rechtlich dazu verpflichtet seien.

Je nachdem, welche Konsequenzen das Gericht aus den
Anhörungs-Formfehlern ziehen wird, kann die Revision zum Bumerang für
die Landesregierung werden.
Evtl. wird ein aufwendiges Planergänzungsverfahren notwendig sein.

Wie es aussieht, wird sich an der momentanen Situation nichts ändern,
das Mediations-Nachtflugverbot bleibt bestehen, nach fast vier Monaten
liegt die Wirtschaft nicht am Boden und Fraport hat bisher keinen
Nachweis für besonders eilbedürfte Expressfracht nachwiesen.

Zufriedengeben werden wir uns nicht mit dieses Nachtflugverbot von 23 –
5 Uhr, wir fordern weiter unser Recht auf ungestörte Nachtruhe in der
gesetzlichen Nacht.
Dafür ist es unbedingt erforderlich, dass wir den Druck durch unsere
Demonstra-tionen weiter unvermindert fortsetzen.

Nicht nur ein Nachtflugverbot von 22 - 6 Uhr wollen wir haben sondern
auch eine hörbare Reduzierung des Lärms, die nur durch Deckelung der
Flugbewegungen erreicht werden kann.
Solange wird es keine Akzeptanz in der Bevölkerung für die
Flughafenerweiterung geben.

Dafür werden wir immer wieder hier erscheinen und ich bin sicher, dass
in der beginnenden warmen Jahreszeit, wenn die Menschen feststellen,
dass ihre Terrassen und Balkone nicht mehr benutzt werden können und die
Freizeit hinter verschlossenen Fenstern stattfinden muss, es eine
Ausweitung der Proteste geben wird.

Machen wir also weiter nach unserem Motto: gegenhalten - zusammenhalten
– durchhalten.

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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr