Impressum Home Kontakt
  Worum geht's?  
  Darum geht's
Fakten + Argumente
Rückblick
 
  Aktuell  
  News
Termine
Presse
- BBI
- BUND
- Lesetipps
Links
Archiv
 
  Machen Sie mit!  
  Über Uns
Unsere Ziele
BI vor Ort
BI aktiv
Rechts-Institut
BI-Info
Resolutionen
Infomaterial
 
     
     
     
 


4. Ordentliche Konferenz des DGB Bezirks Hessen Thüringen am 25. Januar 2014 in Bad Hersfeld, Stadthalle

Beschluss der DGB Bezirkskonferenz: 

Der DGB begrüßt die Absicht der koalierenden Regierungsparteien im neuen hessischen Landtag, „die mit dem Betrieb des Flughafens einhergehenden Belastungen für Mensch und Umwelt in einem höchstmöglichen Maße rasch wirksam zu verringern.“ (S. 67 des Koalitionsvertrages). In diesem Sinne fordern wir die neue Landesregierung konkret auf, folgende Maßnahmen zum aktiven Lärmschutz schnellstmöglich zu ergreifen: 

1. Eine Deckelung der Flugbewegungen auf max 400.000 pro Jahr über den zu erneuernden und zu verändernden Konsortialvertrag (Vertrag der Anteilseigner Land Hessen – Stadt Frankfurt) ist zu erwirken. 


2. Die im Koalitionsvertrag angesprochene Bundesratsinitiative zur Veränderung des Luftverkehrsgesetzes ist zu nutzen, um eine Verhinderung von Nachtflugverboten zu untersagen.

Über eine Bundesratsinitiative soll zudem eine Veränderung des Fluglärmschutzgesetzes dahingehend erwirkt werden, dass als oberer Lärmschutzwert gemäß Forderung der Weltgesundheitsorganisation WHO der Vereinten Nationen (UNO) 40 dB(A) festgesetzt werden (bislang nachts 55, tagsüber 65). 

3. Die Absicht, die Fluglärmkommission zu stärken, ist zügig durch ein Initiativrecht zur Einbringung eigener Lärmreduzierungsvorschläge vor allem von Kommunen zu realisieren, da diese federführend in der Kommission sind.
 

4. Ein konsequentes Nachtflugverbot auch in den Stunden zwischen 22 und 23 Uhr sowie 5 und 6 Uhr ist umzusetzen. Die in der Koalitionsvereinbarung aufgeführten regelmäßigen Lärmpausen von sieben Stunden in der Nacht durch abwechselnden Nutzungsverzicht einzelner Bahnen werden abgelehnt.
 

5. Der angestrebte Lastenausgleich für die vom Fluglärm besonders betroffenen Kommunen und Einrichtungen ist durch entsprechende Entscheidungen bereits 2014 umzusetzen.
 

6. Zur Entlastung der dichtbesiedelten Rhein-Main-Region ist sofort die Errichtung eines Bund-Länder-Kommunen-Arbeitskreises zur Entwicklung und gesetzlichen Umsetzung eines integrierten Verkehrskonzeptes für die Bun-desrepublik einzusetzen, statt nur die Weiterentwicklung des AirRail-Konzeptes (Luft – Schiene) voran zu treiben.

Außerdem brauchen wir ein hessisches Verkehrskonzept, das auch Nord- und Mittelhessen einschließt. 

7. In der Bedarfsprüfung für das Terminal 3 soll nicht die Wettbewerbsfähigkeit mit internationalen Umsteigeflughäfen zur Grundlage gemacht werden. Die Landesregierung muss sicherstellen, dass die Prognosen der Fraport AG realistisch sind und kontrollieren, dass unabhängige Gutachter strategische Manipulationen verhindern. Das Ziel der internationalen Wettbewerbsfähigkeit muss raumverträglich bleiben. Ist dies nicht gewährleistet, ist der Bau des Terminal 3 abzulehnen. Bis zu dieser Entscheidung darf kein Wald im Vorgriff gerodet werden. 


8. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten unverzüglichen Maßnahmen zur Verhinderung von Schadensfällen müssen konkretisiert werden. Die Nutzung der Bahnen durch große Luftfahrzeuge der Typen A 380 und Boeing 747 sind mindestens solange zu unterbinden, bis die auf einen deutlich größeren Bereich auszudehnenden und unbürokratisch abzuwickelnden und durch die Fraport zu finanzierenden Sicherungsmaßnahmen von Dächern gegen Wirbelschleppen abgeschlossen sind. Sollten sich die Sicherungsmaßnahmen als nicht durchführbar oder weiterhin risikobehaftet erweisen, so müssen zum Schutz der Menschen die Bahnen für diese Flugzeugtypen durch eine Betriebsgenehmigungsänderung geschlossen bleiben.


Begründung:
Neben der Bedeutung des Frankfurter Flughafens als Arbeitgeber müssen auch die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner, die zum Teil auch Beschäftigte am Flughafen sind, ausreichend berücksichtigt und in politischen Maßnahmen umgesetzt werden. Gute Arbeit und Gutes Leben muss sicher gestellt werden.

Zur Weiterleitung an: Hessische Landesregierung, Landesregierung Rheinland-Pfalz, DGB Bezirk West / Mainz 

zurück zur Startseite

 

 


     


Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr