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31. März 2014, Frankfurter Flughafen, Terminal 1
Fünfundneunzigste Montagsdemonstration

Planfeststellungbeschluss ist veränderbar

Jochen Nagel, Groß-Gerau

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

lasst mich, bevor ich zum eigentlichen Thema dieses Abends komme, zunächst mal meinen ausdrücklichen Dank an die ver.di-Kolleginnen und -Kollegen aussprechen, die mit ihren Streiks im letzten Monat und in der vergangenen Woche gleichzeitig dazu beigetragen haben, dass unsere Region an den Streiktagen deutlich lebenswerter war.

Deshalb wünsche ich auch den Pilotinnen und Piloten in dieser Woche eine ganz hohe Streikbeteiligung!


Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, unser gemeinsamer Widerstand zeigt weiter Wirkung:

So hat die Bezirksdelegiertenkonferenz des DGB Hessen-Thüringen am 25. Januar einen Initiativantrag zum Flughafen beschlossen, der unsere grundlegenden Forderungen unterstützt.

Und, auch wenn das Gutachten der sogenannten Umweltweisen aus meiner Sicht nicht weit genug geht und noch viel zu viele Schlupflöcher enthält, so beweist auch dies in jedem Falle, dass unser gemeinsamer Druck Wirkung zeigt, und dass sie an unserem Widerstand gegen dieses gigantomanische Projekt mitten im Ballungsraum Rhein-Main nicht mehr so leicht vorbei kommen.

Jetzt geht es darum, dafür zu sorgen, dass sich die politisch Verantwortlichen nicht mehr hinter einem Planfeststellungsbeschluss verschanzen, der überhaupt noch nicht bestandskräftig ist, was ja auch noch einmal vom Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Dr. Karl-Hans Rothaug) Anfang des Monats bestätigt wurde.

Sowohl die von den damaligen Oppositionsparteien SPD und Bündnis 90/Grüne eingeholten Gutachten, als auch die Formulierung im schwarz-grünen Koalitionsvertrag über die weitgehende Bestätigung des Planfeststellungsbeschlusses durch das Bundesverwaltungsgericht, sind doch nichts anderes als taktische Ausweichmanöver und brüchige Barrikaden hinter denen sie sich verstecken wollen. Verstecken vor den besseren Argumenten der BIs und den Rechten der Bürgerinnen und Bürger auf Gesundheit und eine lebenswerte Rhein-Main-Region.

Wie brüchig diese Barrikaden sind, machen sie doch sogar in ihrem eigenen Koalitionsvertrag deutlich: „Für den Fall, dass diese Ziel (es geht dabei um die 7 Stunden) nicht erreicht wird, behalten sich die Partner Initiativen für eine entsprechende Planänderung bzw. modifizierte Betriebsgenehmigungen vor.“

Da kann man den schwarz-grünen Partnern doch nur zurufen: Nur Mut, schnürt das Ding auf!!!

Ändert den Plan und verändert die Betriebsgenehmigung im Interesse der Menschen und nicht des Profits der Flughafenaktionärinnen und -aktionäre!

Wie gut das gehen kann, zeigen u.a. das Gutachten von RA Dr. Schröder (München) und ein sich auch darauf beziehender Vortrag der Ruhebeauftragten der Stadt Hattersheim, RAin Joy Hensel auf dem Flughafen-Koordinationstreffen der Partei die Linke am 22. Februar in Rüsselsheim.

Demnach kann sowohl der Planfeststellungsbeschluss selbst als auch die Betriebsgenehmigung durch das Wirtschaftsministerium verändert werden. Die Behörde ist nach anerkanntem Grundsatz des Verfahrensrechts befugt bis zur Bestandskraft ihrer Entscheidung „jederzeit von sich aus einen von ihr erkannten oder auch nur als möglich unterstellten Mangel zu beseitigen“. (OVG Münster 10.12.2004).

Erforderlich hierzu ist mindestens die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens, was das Land zum Beispiel nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Nachtflugverbot unterlassen hat. Die sogenannte Planklarstellung von Wirtschaftsminister Posch ist rechtswidrig, weil sie unter einem vollständigen Abwägungsausfall des Wirtschaftsministeriums leidet. Und wenn ich es recht erinnere, haben das die Grünen damals auch so gesehen?!

Also frisch zur Tat, Herr Wirtschaftsminister, das Vorhaben Flughafengigant ist weder fertig gestellt noch ist die Planfeststellung bestandskräftig. Hurtig ein neues Verfahren einleiten und dabei die ‚rasch wirksame Verringerung der mit dem Betrieb des Flughafens einhergehenden Belastungen für Mensch und Umwelt' (Koalitionsvertrag) zum wesentlichen Kriterium machen, das erwarten wir von einem grünen Wirtschaftsminister. Dabei sollte ihn doch auch der Auflagenvorbehalt im Planfeststellungsbeschluss selbst. „im übrigen bleibt die nachträgliche Änderung oder Ergänzung von Auflagen und betrieblichen Regelungen vorbehalten“, zu konsequentem Handeln ermutigen.

Und noch einmal an alle politisch Verantwortlichen: Kommt endlich hinter euren brüchigen Barrikaden hervor und stellt euch den inhaltlichen Argumenten der Bürger und Bürgerinitiativen. Nehmt § 48 Abs I der Luftverkehrszulassungsordnung endlich ernst:
„Die Genehmigung ist zurückzunehmen, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht vorgelegen haben. Sie ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nachträglich nicht nur vorübergehend entfallen sind.“

Wenn die schwarz-grüne Landesregierung ihrer Aufsichtsverantwortung im Sinne des Lebens-, Gesundheits- und Umweltschutzes endlich nachkommen würde, müsste sie auch offiziell feststellen, dass zahlreiche Prämissen auf denen die Planfeststellung und damit der Ausbau zum Flughafengiganten beruht, absolut nicht zutreffen und müsste die Genehmigung zurücknehmen bzw. widerrufen.

Wir werden jedenfalls nicht zulassen, dass sie weiter nach dem Prinzip ‚Augen zu und durch' agieren. Wir lassen nicht zu, dass sie sich weiter unseren Sachargumenten entziehen wollen, indem sie sich hinter ihren brüchigen Barrikaden verstecken. Deshalb werden wir hier im Flughafen und auch anderswo weiter Druck machen!

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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr