Impressum Home Kontakt
  Worum geht's?  
  Darum geht's
Fakten + Argumente
Rückblick
 
  Aktuell  
  News
Termine
Presse
- BBI
- BUND
- Lesetipps
Links
Archiv
 
  Machen Sie mit!  
  Über Uns
Unsere Ziele
BI vor Ort
BI aktiv
Rechts-Institut
BI-Info
Resolutionen
Infomaterial
 
     
     
     
 


Antwort der hessischen Umweltministerin Priska Hinz an Dirk Treber (IGF)

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80

65189 Wiesbaden
Tel: 0611-815-1000

Wiesbaden, 24.04.2014

Sehr geehrter Herr Treber,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage vom 14. April 2014, in der Sie um Mitteilung bitten, welche Initiativen die Hessische Landesregierung in den ersten 100 Tagen in Sachen Schadstoffmessungen, Umweltmonitoring und Hessisches Waldgesetz auf den Weg gebracht hat.

Für weitere Informationen in Sachen Flughafen Frankfurt erlaube ich mir, Sie an das dafür zuständige Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zu verweisen.

Als erstes Vorhaben in meinem Ressort habe ich mit der Neufassung des § 13 des Hessischen Waldgesetzes eine Gesetzesnovelle für den Schutz des Bannwaldes auf den Weg gebracht. Künftig wird Bannwald nicht mehr einem einfachen wirtschaftlichen Interesse weichen müssen, nachdem eine Änderung des Waldgesetztes im Jahr 2000 bzw. 2002 die formalen Bedingungen für eine Rodung von Bannwald erheblich vereinfacht hatte.

Es gibt zwar trotzdem weiterhin die Möglichkeit, Bannwald zu roden. Allerdings sind die Anforderungen hierfür künftig sehr hoch. Nur noch bei Gefahren für den Schutz der Bevölkerung oder bei Vorhaben von überregionaler Bedeutung, die das Gemeinwohl befördern, soll das möglich sein. In beiden Fällen kommt es aber zu Einzelfallentscheidungen und es muss ein sogenanntes Verordnungsverfahren durchgeführt werden. Bevor Bannwald gerodet wird müssen jetzt auch die Belange der Kommunen und der Umweltverbände angehört werden; das ist eine formal sehr hohe Schwelle. Damit wird ein ausgewogenes Maß an Bannwaldschutz und wirtschaftlicher oder infrastruktureller Weiterentwicklung sichergestellt.

Neben den bisher gültigen Regeln zur Wiederaufforstung ist auch festgeschrieben, dass an anderer Stelle die gleiche Fläche als Bannwald ausgewiesen wird. Dies hat möglichst nah am Standort der gerodeten Waldfläche zu geschehen. Damit erhalten wir nicht nur die Quantität, sondern auch die Qualität des Bannwaldes.

Weiterhin habe ich einen Zertifizierungsprozess in neun hessischen Forstämtern gestartet. Damit soll der Hessische Staatswald schrittweise nach den Kriterien des FSC (Forest Stewardship Council) zertifiziert werden und damit künftig ökologischer, stabiler und risikoärmer gemacht werden. So ist zum Beispiel der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln untersagt. Außerdem muss ein Anteil von 5 Prozent der zertifizierten Fläche permanent aus der Bewirtschaftung genommen werden.

Zudem soll die Zertifizierung den Bürgerinnen und Bürgern sowohl die nachhaltige Bewirtschaftung als auch die Rolle des Waldes für den Naturschutz und die Biodiversität noch besser nahebringen.

Bei den Luftschadstoffmessungen wurden in der Vergangenheit spezielle Messpunkte eingerichtet mit dem Ziel einer systematischen Untersuchung der durch die neue Landebahn verursachten Luftschadstoffbelastung. Dabei wurden sowohl die klassischen Luftschadstoffe wie Feinstaub und Stickoxide als auch krebserregende PAKs und Mineralölkohlenwasserstoffe im Staubniederschlag gemessen. Zur Einschätzung der durch den Flugverkehr verursachten Belastung im Einflussbereich der Einflugschneisen wurden auch an flughafenfernen Standorten entsprechende Vergleichsmessungen durchgeführt.

Die Messungen in „Frankfurt-Lerchesberg“ wurden Ende Mai 2013 abgeschlossen. Im Anschluss daran wurde die Station in den Einflussbereich der Einflugschneise westlich der NW-Landebahn nach Flörsheim verlagert. Die Station ist im Juni 2013 in Betrieb genommen worden und wird ein Jahr lang Daten über die Luftbelastung liefern. Danach wird ein Standort in Mörfelden-Walldorf Ergebnisse im Abflugbereich aufzeichnen.

Eine Zwischenbilanz der Messungen in Flörsheim erfolgte am 15. April 2014 vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie; die abschließenden Ergebnisse werden am 16. Juli 2014 im Umwelthaus präsentiert und veröffentlicht.

Bislang gab es jedoch keine auffällig erhöhte oder ungewöhnliche Immissionsbelastung; im Vergleich zu Messstationen im näheren Umfeld lag die Immissionsbelastung eher niedriger oder höchstens in ähnlicher Größenordnung.

In Sachen Fluglärmmonitoring möchte ich Sie auf die Veröffentlichungen des Umwelt- und Nachbarschaftshauses verweisen; alle einschlägigen Informationen – auch die Daten der Messstellen – werden dort ja sowohl über die Internetseite als auch anschaulich und greifbar im Informationszentrum veröffentlicht.

Zudem wird das Regierungspräsidium Darmstadt am 5. Mai eine Aktualisierung des Lärmaktionsplanes Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt/Main, veröffentlichen. Der Lärmaktionsplan nimmt eine Auswertung der gegenwärtigen und zukünftigen Lärmsituation vor und stellt in Verbindung mit den technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen Minderungsmaßnahmen dar, die bereits eingeführt wurden oder darüber hinaus derzeit geplant oder geprüft werden.

Insgesamt verfolgt die Landesregierung das Ziel, über flexible Regelungen dem geforderten Gesundheitsschutz auf der einen Seite und den rechtlichen Erfordernissen auf der anderen Seite Rechnung zu tragen. Die Landesregierung beabsichtigt daher z. B., über einen abwechselnden Verzicht auf die Nutzung einzelner Start- und Landebahnen regelmäßig zu siebenstündigen Lärmpausen in der Nacht zu gelangen. Weiterhin soll u. a. mittels einer Lärmobergrenze eine deutliche Lärmreduzierung gegenüber den im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Werten für das Jahr 2020 erreicht werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Priska Hinz

Ministerin

 

zurück zur Startseite

 


     


Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr