Impressum Home Kontakt
  Worum geht's?  
  Darum geht's
Fakten + Argumente
Rückblick
 
  Aktuell  
  News
Termine
Presse
- BBI
- BUND
- Lesetipps
Links
Archiv
 
  Machen Sie mit!  
  Über Uns
Unsere Ziele
BI vor Ort
BI aktiv
Rechts-Institut
BI-Info
Resolutionen
Infomaterial
 
     
     
     
 


22. Februar 2016, Frankfurter Flughafen, Terminal 1

Einhundertsiebenundsechzigste Montagsdemonstration

Dr. Ursula Fechter, BI Sachsenhausen

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

Ende letzten Jahres kam das Buch 50 Jahre Protest von Wilma und Dirk Treber und Walter Keber heraus. Ein ausgezeichnetes Buch, quasi eine Pflichtlektüre für uns alle. Bei allen positiven Reaktionen dazu, kamen allerdings auch kritische Stimmen, die sagten: 50 Jahre Kampf gegen diesen unmenschlichen Ausbau und es hat nichts gebracht. Dieses Argument höre ich öfters, und ich persönlich werde dann immer ziemlich sauer.

Was hat es uns gebracht? Ich denke eine ganze Menge, auch und gerade für die, die sich immer mal wieder die Sinnfrage stellen. Sowohl der Bau der 18 West als auch der Bau der Nordwestlandebahn, wurden durch die Proteste um Jahre hinausgeschoben, das sind doch geschenkte Jahre, Jahre die uns den Lärm erspart haben. Die Forderung nach einem Nachtflugverbot kann man sehr schön auf einem Banner auf einem Foto Seite 24 des Buches lesen. Das war im Jahr 1980, d.h. vor 36 Jahren. Wenn man mit den Aktiven aus der damaligen Zeit spricht, so hat damals niemand tatsächlich geglaubt, dass es eines Tages ein Nachtflugverbot geben würde. Heute haben wir eines, wenn auch nur von 23 bis 5 Uhr und durchlöchert mit Ausnahmen. Aber es ist ein Anfang. Die Forderung nach 22 bis 6 Uhr wird inzwischen z.B. in Frankfurt von vielen Parteien geteilt und wir werden da dran bleiben.

Inzwischen hat sich auch in allen Parteien und auf allen politischen Ebenen – auch durch die vielen Gutachten, die die Gesundheitsschädlichkeit durch Fluglärm nachweisen - die Erkenntnis durchgesetzt, dass der Lärm reduziert werden muss. Ohne unseren Protest, ohne unsere Montagsdemos wäre das doch überhaupt kein Thema. Ich bin häufig mit Ina an der Spitze des Demozuges und kann ganz genau verfolgen, wie viele Handyfotos jedes Mal gemacht werden. Die gehen doch um die Welt, die zeigen doch allen, dass diese Region nicht zur Ruhe kommt, dass sich die Menschen empören, dass der Lärm begrenzt werden muss und setzen doch Fraport und die Politiker unter Druck. Also dran bleiben und weiter demonstrieren.

Ja, der Lärm muss begrenzt werden. Aber reicht dazu eine Lärmobergrenze? Dazu möchte ich heute noch ein paar Worte sagen:

Der Begriff Lärmobergrenzen deutet darauf hin, dass es noch lauter werden kann und Grenzen für die Zukunft gesetzt werden. NEIN: die Grenzen der Belastung für die Menschen, die hier leben sind heute nicht nur bereits erreicht, sondern überschritten. Daher müssen wir Lärmminderungsziele definieren.

Schon im Mediationspaket war es vorgesehen, Fluglärm zu kontingentieren und lokale Lärmobergrenzen zu schaffen.

Der Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün im Land beinhaltet dieses Ziel auch, aber passiert ist bis jetzt nichts. Die Landesregierung ergeht sich in allgemeinen Aussagen zum sog. Balanced approach ( Ausgewogener Ansatz für den Umgang mit Fluglärm laut ICAO – Internationale Zivile Flughafenorganisation – International Civil Aviation Organization). Konkretes hört man nicht.

In welcher Form das passieren kann, dazu haben sowohl die KAG ( Kommunale Arbeitsgemeinschaft Flughafen Frankfurt Rhein/Main), als auch die ZRM (Initiative Zukunft Rhein-Main) Stellung genommen und Vorschläge gemacht.

Ich persönlich halte es für einen Skandal, dass FFM als Stadt ( Vorsicht Regionalverband FrankfurtRheinMain) in keiner dieser Zusammenschlüsse ist, im Gegensatz zu Offenbach, Neu-Isenburg, Mainz, Wiesbaden und vielen vielen Anrainergemeinden um den Flughafen. Ich hoffe, das wird sich noch ändern.

Beide Vereinigungen fordern im Übrigen ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr.

Warum ist es von entscheidender Bedeutung, so schnell wie möglich konkrete lokale Lärmminderungsziele zu definieren, warum drängt die Zeit so ? Das hängt zusammen mit der EU-Betriebsbeschränkungsverordnung, die ab 13.06. dieses Jahres in Kraft tritt. Es ist also 5 vor 12. In der Verordnung wird festgelegt, dass die EU-Mitgliedstaaten Betriebsbeschränkungen erlassen dürfen. Von der Ausgestaltung der Lärmminderungsziele wird es abhängen, ob sie dann tatsächlich eine betriebsbeschränkende Wirkung haben. Wir, die Bürgerinitiativen fordern daher zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit eine sofortige Definition der Lärmminderungsziele. Lärmbegrenzungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der VO gelten, genießen Bestandsschutz.

Sowohl die FLK als auch die hessische Landesregierung ( an die die FLK den schwarzen Peter weitergegeben hat) eiern komplett herum, ergehen sich in allgemeinen Forderungen und drücken sich um eine konkret zu benennende Lärmobergrenze. Sie scheinen den Lärm lediglich verteilen zu wollen, ohne ihn an der Quelle zu minimieren. ( Lärmpausen)

Es müssen endlich konkrete Ziele und konkrete Zahlen auf den Tisch

Wie können diese Lärmminderungsziele tatsächlich konkret aussehen? Laut UBA zeigen Untersuchungen schon einen Anstieg des Erkrankungsrisikos von Herz- und Kreislauferkrankungen mit steigendem Fluglärm schon ab (40 dB(A) an.

Und oberhalb eines Dauerschallpegels von 50 dB(A) ist im Freien mit Störungen der Kommunikation zu rechnen. Und laut WHO sollten tagsüber im Aufenthaltsbereich im Freien 55 dB(A) nicht überschritten werden, um erhebliche Belästigungen zu vermeiden. Auch für eine unbeeinträchtigte Entwicklung der Kinder empfiehlt die WHO einen Immissionshöchstwert von 55 dB(A) für das Spielen im Freien.

Und wie sieht es bei uns tatsächlich aus ?

Im Frankfurter Süden lag z:B. der Dauerschallpegel für das Jahr 2015 in der Zeit von 6 bis bis 18 Uhr durchschnittlich bei 60,3 dB(A) und in der gesetzlichen Nacht von 22 bis 6 Uhr immer noch bei fast 50 dB(A), genau 49,5 dB(A). Dies sind die Werte bei mir um die Ecke von der Messstation Sachsenhausen 2. Das ist ein Skandal. Zudem werden in dem Dauerschallpegel die Einzelschallereignisse, die uns mit Herzrasen aus dem Bett werfen nicht berücksichtigt. Daher auch die Forderung der BBI, die Einzelschallereignisse in ihrer Anzahl, Dauer und Höhe deutlicher zu berücksichtigen. Einzelschallereignisse mit über 80 dB(A) , gerade auch in der Nachtrandstunde von 5 bis 6 Uhr sind keine Seltenheit.

Welche Maßnahmen muss man also fordern und welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für die Politik?

 

Im folgenden nenne ich zunächst die Maßnahmen:

  • Jährliche Senkung der aktuellen Lärmbelastung und nicht ausgehend vom Status quo aus dem Planfeststellungsbeschluss mit der damaligen Prognose von 701.000 Flugbewegungen bis der Wert von 55 dB(A) am Tag erreicht ist. (KAG fordert sogar 50, 55 wäre aber ein erster Schritt)

  • Um das zu erreichen eine Lärmreduzierung um mindestens 0,4 dB(A) pro Jahr (ZRM). Ich sage bewusst mindestens, denn bei diesem Wert würde es 25 Jahre dauern bis die Grenze erreicht ist. D.h. die Bürgerinitiativen fordern zu Recht eine schnellere Reduzierung.

  • Ausdehnung des sog. Nachtflugverbots ( nur Nachtflugbeschränkung aufgrund der vielen Ausnahmen und Sonderregelungen) auf 22 bis 6 Uhr

  • Reduzierung der Flugbewegungen durch Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Schiene

  • Für mich persönlich für den Frankfurter Süden weiter die Schließung der NW-Bahn.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir nun, diese Forderungen auch tatsächlich umzusetzen ?

Zunächst einmal muss man feststellen, dass die Einführung einer Lärmobergrenze bzw von Lärmminderungsmaßnahmen rechtlich möglich ist. Der Planfeststellungsbeschluß, z.B. der im übrigen noch nicht rechtskräftig ist ( über meine Klage wurde noch nicht verhandelt ) beinhaltet Änderungsmöglichkeiten. Insbesondere die Möglichkeit der bereits im Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen nachträglichen Änderungen von betrieblichen Regelungen eröffnet hier für die Genehmigungsbehörde einen Handlungsspielraum, man muss es nur wollen.

Die schwarz-Grüne Landesregierung kann daher sowohl ein Lärmkontingent ( Lärmobergrenze) als auch ein Bewegungskontingent (Festschreibung der Zahl der Flugbewegungen) beschließen.

Eine Reduzierung der Flugbewegungen ist m.E. möglich, da der PFB, das muss man sich immer vor Augen halten, noch nicht rechtskräftig ist. Danach wäre dies nur noch auf Antrag von Fraport möglich. Ev. Ist dies aber gar nicht nötig, da die Flugbewegungen die letzten Jahre nicht gestiegen, sondern zurückgegangen sind.

Im Folgenden will ich mich auf die Möglichkeiten zur Festlegung eines Lärmkontingents beschränken.

Es gibt hier 2 Möglichkeiten: Eine Obergrenze anhand des sog. Frankfurter Fluglärmindex oder eine Festschreibung, dass bestimmt Dauerschallpegel an Orten d.h. lokal nicht überschritten werden dürfen. Den FFM-Fluglärmindex lehnen die Bürgerinitiativen ab. Er ist laut NORAH nicht nur veraltet, sondern führt auch zu einer rechnerischen Verteilung, ohne den Lärm zu senken. Ich will mich mit der 2. Möglichkeit beschäftigen:

Inhalt des Lärmkontingents muss, wie schon gesagt eine Lärmreduzierung ausgehend von der aktuellen Belastung i.Zh. mit einer jährlichen Reduktion auf 55 dB(A) Dauerschallpegel tagsüber unter Berücksichtigung von Einzelschallereignissen sein. D.h. wir hätten hier eine regionale Lärmobergrenze mit Absenkungsmechanismus.

Grundsätzlich kann die Änderung betrieblicher Regelungen, die Gegenstand eines Planfeststellungsbeschlusses sind von Amts wegen erfolgen. Wegen eventueller Schadensersatzforderungen ist hier wichtig, dass das Vorhaben noch nicht fertiggestellt ist.

Im Übrigen kann die Festlegung des Lärmkontingents auch aufgrund des im PFB vorgesehenen Auflagenvorbehalts erfolgen. „ Im Übrigen bleibt die nachträgliche Festsetzung, Änderung oder Ergänzung von Auflagen und betrieblichen Regelungen vorbehalten“.

Die zahlreichen Gutachten bis hin zur NORAH-Studie, die eindeutig nachweisen, dass Fluglärm gesundheitsschädlich ist könnten zum Anlass genommen werden im Rahmen des Auflagenvorbehalts zu einer Festlegung des Lärmkontingents am Tag zu kommen. Für den Nachtzeitraum gibt es ja dieses Kontingentierung, auch wenn sie unzureichend ist.

Eine weitere Möglichkeit: eine Lärmobergrenze ist grundsätzlich durch eine nachträgliche Änderung der Betriebs Genehmigung § 8 Abs.4 S.2 LuftVG i.V. mit § 6 Abs.4 S.2 möglich.

Ein weiterer Ansatzpunkt ist die Änderung der betrieblichen Regelung nach § 6 Luftverkehrsgesetz.

Abschließend bleibt zu sagen: ja, die Hessische Landesregierung hat die Möglichkeit Lärmminderungsmaßnahmen festzulegen. Dies muss man aber wollen und bis jetzt kann man diesen Willen nicht erkennen. Mit schönen Sonntagsreden und allgemeinen Absichtserklärungen ist es nicht getan, vor allem im Hinblick auf den anfangs erwähnten Stichtag vom 13. Juni in diesem Jahr.

Bleiben wir also dran mit unserem Protest, fordern wir immer wieder unser Recht auf Ruhe. Es geht nicht von heute auf morgen, aber es geht.

zurück zur Startseite

 


     


Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr