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02. Mai 2016, Frankfurter Flughafen, Terminal 1

Einhundertdreiundsiebzigste Montagsdemonstration

Lüge, Irrtum oder Täuschung? – Rätsel Flughafen

Hans Schinke, Offenbach

Rätsel Nr. 1: Warum müssen Protestkundgebungen leiser sein als der Fluglärm?
Die Genehmigung des Autokorsos am 27. Februar 2016 in Rumpenheim, einem Ortsteil von Offenbach, vor dem Wohnhaus von Verkehrsminister Al-Wazir hat drastisch den völligen Irrsinn der Lärmschutzregelungen in Deutschland vor Augen geführt. Nach den erteilten Auflagen durfte der Protest der Bürger unmittelbar vor dem Wohnhaus des Ministers nicht lauter sein als 80 dB(A), bei der anschließenden Fahrt durchs Neubaugebiet nicht lauter als 60 dB(A). Hier geht es wohlgemerkt um Einzelschallereignisse. Würden die Ordnungsämter in Offenbach und Frankfurt der Fraport AG die gleichen Schallschutzauflagen erteilen, müsste der Frankfurter Flughafen unverzüglich geschlossen werden. Der Flughafen wird aber nicht geschlossen, weil der Krach am Himmel mit Einzelschallereignissen von weit über 80 dB(A) nach dem Fluglärmschutzgesetz auf einen harmlosen Durchschnittswert, den sog. Äquivalenten Dauerschallpegel, heruntergerechnet wird. Dieser Irrsinn mit den unterschiedlichen Schallschutzregelungen hat aber System, weil nicht etwa der Krach am Himmel ruhig gestellt wird, sondern der Bürger, der dagegen die Klappe aufmacht!!!

Dass unsere Stimmen leiser sein müssen als der Dauerkrach am Himmel, gegen den wir uns mit unserem Protest zur Wehr setzen, das ist der eigentliche politische Skandal!!!

Und warum ist das so? Warum wird der Krach der protestierenden Bürger anders behandelt als der Krach am Himmel? Um dieses Rätsel zu lösen, dazu gibt es vier mögliche Antworten:

  1. Für den Protest der Bürger müssen nun einmal die Schallschutzauflagen des Versammlungsrechts gelten, damit auch Minister in ihrer Privatsphäre vor zu lautem Protest geschützt werden.

  2. Für den Luftverkehr dagegen müssen die Schallschutzauflagen des Fluglärmschutzgesetzes gelten, damit auch die einfachen Bürger in ihrer Privatsphäre vor dem Krach am Himmel geschützt werden.

  3. Nicht für den Schutz der Bürger, sondern für das Geschäftsmodell der Luftverkehrswirtschaft gilt das Fluglärmschutzgesetz, damit der Krach am Himmel vor den Bürgern geschützt wird und sich ungestört frei entfalten kann.

  4. Für den Luftverkehr müssen nun einmal andere Schallschutzauflagen gelten als für Kundgebungen, weil wirtschaftliche Interessen schließlich Vorrang vor dem Protest der Bürger haben.

Sie können alle Fragen bereits morgen noch einmal in Ruhe auf der BBI-Homepage nachlesen. Petra Schmidt wird sie einstellen. Petra, ich danke Dir.


Rätsel Nr. 2: Fraports Jobprognosen – Der Blick in die Kristallkugel

Fünf Monate nach Eröffnung der neuen Nordwest-Landebahn gibt Dr. Stefan Schulte in der Märzausgabe 2011 der Fraport-Kundenzeitschrift STARTfrei folgende Jobprognose ab:

„Anno 2015 werden dank der dann vorhandenen Kapazität rund 95.000 Beschäftigte am Flughafen arbeiten.“

Schulte sagt nicht etwa „würden arbeiten, könnten arbeiten, werden vielleicht arbeiten“. Nein, er sagt ohne jede Einschränkung „werden arbeiten“. Er ist sich also absolut sicher, dass der Frankfurter Flughafen Ende 2015 95.000 Beschäftigte zählen wird. Ich war jahrlang Leiter der Personalplanung bei den Stadtwerken in Mainz und weiß aus eigener Erfahrung, wie unsicher eine Prognose über vier Jahre bereits ist. Bei Schulte kommt erschwerend hinzu, dass er eine Prognose ja nicht nur für die Fraport AG selbst abgibt, sondern auch für die all die anderen Unternehmen am Flughafen, über deren Personalentwicklung die Fraport AG selbst überhaupt nicht entscheiden kann.

In der Fraport-Hauptversammlung im Mai 2015, also 6 Monate vor Prognoseende, habe ich den Vorstandsvorsitzenden der Fraport AG deshalb gefragt:

„Gehen Sie, Herr Dr. Schulte, weiterhin davon aus, dass das von Ihnen verkündete Prognoseziel erreicht wird und Ende 2015 am Flughafen Frankfurt 95.000 Beschäftigte arbeiten werden?“

Wissen Sie, was er mir geantwortet hat? Seine Prognose habe sich auf den Endausbau bezogen. Der Endausbau aber war, werte Mitstreiterinnen und Mitstreiter, für das Jahr 2015 in keinem einzigen Prognosefall vorgesehen!!! Bei der „dann vorhandenen Kapazität“ war Schulte zudem völlig unzweifelhaft von der gerade fünf Monate zuvor neu eröffneten Landebahn ausgegangen und nicht etwa vom Zustand nach Eröffnung von Terminal 3!!! Übrigens hat sich Schulte bei seiner Prognose am Ende um 15.000 verschätzt. Qualifizierter kann man sich eigentlich nicht blamieren.

Um dieses rätselhafte Verhalten von Schulte zu erklären, sind mir vier mögliche Antworten eingefallen:

  1. Dr. Stefan Schulte hat schlichtweg gelogen. Das ist allerdings völlig ausgeschlossen, denn ein Vorstandsvorsitzender im Dienst lügt eigentlich so gut wie nie.

  2. Dr. Stefan Schulte hat sich tatsächlich geirrt. Das kann auch schon mal vorkommen. Allerdings hat er seinen Irrtum öffentlich nie korrigiert.

  3. Seine Einflüsterer hinter der Bühne haben ihm unbemerkt die falsche Antwortvorgabe einfach untergeschoben.

  4. Dr. Stefan Schulte hat die falsche Antwortvorgabe zwar bemerkt, die falsche Antwort aber trotzdem gegeben, um sich nicht öffentlich bloß zu stellen, was menschlich ja verständlich ist.

 

Entscheiden Sie bitte selbst. Sie haben auch hier noch Zeit bis zur nächsten Demo.

Rätsel Nr. 3: Bereinigung der CDU-Homepage – eine Säuberungsaktion?
Bei der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag weiß ich schlichtweg einfach nicht mehr, ob die Wahrheit hier noch einen Platz hat. Die Landtagsabgeordneten Dr. Walter Arnold, CDU, und Jürgen Lenders, FDP, hatten nach einer Landtagssitzung zum Flughafenausbau am 04. März 2009 eine Pressekonferenz gegeben. Auf der aktuellen Homepage der CDU-Fraktion werden die beiden Landtagsabgeordneten zu ihrer Pressekonferenz wie folgt zitiert: „Im Ausbauszenario für das Jahr 2020 werden etwa 40.000 Arbeitsplätze zusätzlich im Rhein-Main-Gebiet prognostiziert.“ Ich habe mich aber daran erinnert, dass die beiden Abgeordneten in einer früheren Version auf der Homepage zu ihrer Pressekonferenz ganz anders zitiert wurden, nämlich wie folgt: „Im Ausbauszenario für das Jahr 2015 werden etwa 40.000 direkte und rund 100.000 mittelbare Arbeitsplätze prognostiziert.“

Darauf hin habe ich den CDU-Fraktionsvorsitzenden Michael Boddenberg angeschrieben. Er hat mir unter anderem Folgendes geantwortet. Und jetzt hören Sie bitte genau hin:

„Die Korrektur der Meldung war insoweit geboten, da der Bezugspunkt der Prognose im Planfeststellungsbeschluss immer das Jahr 2020 und nicht das Jahr 2015 war.“

Der ganze Vorgang ist für mich rätselhaft. Wie kann die CDU etwas, von dem in der 1. Version gesagt wurde, dass es so und nicht anders gesagt wurde, später in der 2. Version so anders sagen, dass das, was angeblich gesagt wurde, nicht mehr das ist, was tatsächlich gesagt wurde? Wie geht das denn?

Versuchen wir gemeinsam, auch dieses Rätsel zu lösen:

  1. Der CDU-Administrator ist aus Versehen von seiner Maus abgerutscht.

  2. Es gab einen illegalen Hackerangriff auf die CDU-Homepage, um die CDU-Landtagsfraktion in Misskredit zu bringen.

  3. Es könnte auch eine Fälschung sein, die aber wegen der christlich-abendländischen Wurzeln der CDU kategorisch auszuschließen ist.

  4. Es liegt ein typischer Boddenberger vor.
    Ich wiederhole deshalb aus seinem Antwortschreiben: „Die Korrektur der Meldung war insoweit geboten, als der Zeitpunkt der Prognose im Planfeststellungsbeschluss immer das Jahr 2020 und nicht das Jahr 2015 war. Eine sinnentstellende Verkürzung oder gar einen ‚Vorfall’ – wie Sie es bezeichnen – kann ich in dieser Änderung nicht erkennen.“

Auch hier haben Sie bis zur nächsten Demo Zeit, sich eine Antwort zu überlegen.

Werte Mitstreiterinnen und Mitstreiter, ich habe kein Problem mit einer Korrektur der Meldung. Ich habe aber sehr wohl ein Problem damit, dass der Leser diese Korrektur überhaupt nicht erkennen kann und bei ihm folglich der (falsche) Eindruck erweckt wird, die beiden Landtagsabgeordneten hätten immer schon das gesagt, was jetzt auf der Homepage der CDU-Fraktion steht!!!

Es liegt ja auf der Hand, dass die Korrektur der Meldung für die CDU geboten war, nachdem sich die Prognose der beiden Abgeordneten 2015, also sechs Jahre später, als völlig falsch herausgestellt hat. Dass aber die moralische Hemmschwelle in einer christlich-abendländischen Partei inzwischen so tief gesunken ist, dass die verantwortlichen Funktionsträger in dieser sog. „Korrektur“ überhaupt nichts Anstößiges mehr erkennen können, das ist für mich der eigentliche Skandal!!!

Schließen möchte ich mit einem Zitat von Ferdi Breidbach, einem langjährigen Streiter gegen den Fluglärm:

„Das Recht ist also kein Partner der Bürger. Ihre eigentliche Macht ist nur noch der politische Protest. Dieser Protest ist aber auch nur dann wirksam, wenn seine Stärke politischen Parteien oder amtierenden Regierungen Nachteile, sprich Stimmenverluste, bringt. Proteste, die diese Kraft nicht haben, werden von der Politik ignoriert.“

Unserem Protest diese Kraft zu geben und zu erhalten, das ist weiterhin unser Auftrag.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!!!


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Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr