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04. September 2017, Frankfurter Flughafen, Terminal 1

Zweihundertzwanzigste Montagsdemonstration
Solidarität mit Flörsheimer Klägern

Bettina Appelt (Mainz)

Fluglärm macht krank, vertreibt die Menschen aus ihrer Heimat, vernichtet Immobilienwerte und bedroht die regionale Wirtschaft.

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

mein Name ist Bettina Appelt.

heute spreche ich zu Ihnen im Namen des Vereins „Für ein lebenswertes Mainz und Rheinhessen – gegen Fluglärm und den Ausbau des Frankfurter Flughafens – eingetragen mit dem Zusatz e.V. (eingetragener Verein).

Wofür wir kämpfen - Lebensqualität verbessern - Fluglärm mindern -  Ausbau verhindern

Die Anfänge des Vereins liegen in einer 1999 gegründeten BI gegen Fluglärm in Mainz. Als das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Frankfurter Flughafens am 18.12.2007 beschlossen war, wurde aus der BI ein eingetragener Verein, um mit Hilfe von 7 Musterklägern gegen den Planfeststellungs-beschluss zu klagen. Zur gleichen Zeit, in enger Zusammenarbeit wurde die Klage der Stadt Mainz eingereicht.

Der derzeitige Stand der Klagen stellt sich inzwischen folgendermaßen dar:

  • 19.03 2015: Mit Teilbeschluss des Hess.VGH im Verfahren der Stadt Flörsheim

  • Und 30.04.2015: Schlussurteil Hess. VGH im Verfahren der Stadt Flörsheim
    sowie 29.03./31.03.2015: klageabweisender Teilbeschluss des Hess. VGH im Verfahren der Mainzer Privatkläger:

  • Begründung des Gerichts: Der Antrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vom 18.12.2007 sowie Hilfsanträge auf aktiven und passiven Schallschutz sowie Entschädigungsansprüche in Geld, soweit passiver Schallschutz ist „untunlich“.

  • Auf juristischer Empfehlung wurde letztes Jahr entschieden, die Mainzer Verfahren nicht weiter zu betreiben und mit keinen weiteren Rechtsmitteln mehr anzugreifen. Die vom Verein unterstützten Kläger aus Mainz und Rheinhessen waren mit diesem Vorgehen einverstanden.

  • In der Mitgliederversammlung Mai 2016 wurde beschlossen, den „Verein für Flörsheim“ finanziell zu unterstützen, der die Flörsheimer Privatkläger unterstützt.


Folgende weiteren Urteile sind inzwischen ergangen:

  • 23.01.2017 Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt Flörsheim vor dem Bundesverwaltungsgericht und

  • Einstellung des Verfahren der Stadt Flörsheim

  • 11. Juli 2017 Klageabweisung der Stadt Mainz gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens

  • Auf juristischen Rat erfolgt durch Beschluss des Mainzer Stadtrates die Einstellung des Verfahrens im August 2017

Große Hoffnung setzen nun alle Beteiligten und ehemaligen Kläger auf die Privatklagen der Flörsheimer Bürger.

  • Die Flörsheimer Privatkläger haben die höchsten aus dem Ausbau herrührenden Lärmbelastungen. Außerdem sind sie dem Wirbelschleppenrisiko ausgesetzt.  

  • Es ist unrealistisch anzunehmen, dass Privatkläger aus Mainz, Hattersheim oder Hochheim größere Erfolgsaussichten haben als Flörsheimer Privatkläger.

  •  Jeder Erfolg der Flörsheimer Kläger kommt direkt Mainz und seinen Bürgern zugute. Das ergibt sich aus der geografischen Lage.

  • Wie ist der Sachstand der Flörsheimer Kläger derzeit:

  • Klageabweisung 1. Teilbeschluss vom 12.04.16 vor dem Hessischen Verwaltungsgericht :

  1. Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses

  2. Hilfsanträge auf aktiven Schallschutz (Betriebsbeschränkungen für den Tag sowie weitere Hilfsanträge) und weitere Anträge

Durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht vom 14.06.17 ist dieses Urteil rechtskräftig.

Klageabweisung 2. Teilbeschlusses des HessVGH vom 25.07.2017

Anträge auf weitergehende Betriebsbeschränkungen in den Nachtrandstunden

Noch zur Verhandlung stehen:

  1. Mündliche Verhandlung am 12.09.2017 in Kassel und Schlussurteil

In Sachen Schutz vor der Wirbelschleppengefahr und weitere dazugehörigen Hilfsanträge.

Über diese Anträge will der HessVGH am 12.09.2017 in Kassel mündlich verhandeln. Mit dem Urteil, das auf der Grundlage dieser mündlichen Verhandlung ergeht, wird der HessVGH über den letzten Teil des Streitgegenstandes und über die Kosten entscheiden und damit das Verfahren der Flörsheimer Privatkläger 9 C 1498/12.T abschließen. Der VGH wird diese Entscheidung deshalb als „Schluss-Urteil“ bezeichnen.

Beschlossen wurde:

Vorgehen gegen den zweiten Teilbeschluss des HessVGH vom 25.07.2017

 a)      Nichtzulassungsbeschwerde als statthafter Rechtebehelf, Einlegung und Begründung der Revisions-Nichtzulassungs-beschwerde gegen den zweiten Teilbeschluss des HessVGH,

= Voraussetzung auch für die Geltendmachung von Grund- und Menschenrechten vor dem BVerfG und dem EGMR ist, dass alle Rechtsmittel ausgeschöpft worden sind. Zu diesen Rechtsmitteln gehört die Revisions-Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Teilbeschluss vom 25.07.2017.

 Bereits Anhängige Klagen:

Gegen diesen Beschluss des BVerwG wurde mit am 18.07.2017 Anhörungsrüge vor dem BVerwG und

Am 04.08.2017 Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG erhoben (AR 5279/17). Über die Anhörungsrüge hat das BVerwG noch nicht entschieden.

  • Die Verfassungsbeschwerde ist deshalb möglich, da alle möglichen Rechtswege ausgeschöpft sind.

  • Anders als die Stadt Flörsheim sind die privaten Klägerinnen und Kläger uneingeschränkte Grundrechtsträger. Sie können ihre Grundrechte und insbesondere ihr Justizgrundrecht auf rechtliches Gehör im Wege der Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verteidigen.

  • Die Anhörungsrüge hemmt grundsätzlich die Verfassungsbeschwerdefrist. Diese Hemmung tritt aber nur ein, wenn die Anhörungsrüge nicht offensichtlich aussichtlos ist. Da niemand sicher vorher sehen kann, ob das Bundesverfassungsgericht eine Anhörungsrüge als offensichtlich aussichtlos einstuft, ist die juristische Empfehlung beide Klagen parallel einzureichen, um den Verlust des Verfassungsbeschwerderechts zu vermeiden.

Die Kosten für diese beiden Klagen belaufen sich im 6 stelligen Bereich. Der enorme Aufwand ist der Genauigkeit der Klagestellung geschuldet.

Fazit: Die Verfassungsbeschwerde ist eine letztinstanzliche Gerichtsentscheidung, die schwer zu gewinnen ist, weil die bloße unrichtige Anwendung des Gesetzes durch das Fachgericht ihr nicht zum Erfolg verhilft. Notwendig ist vielmehr, dass das Fachgericht spezifisches Verfassungsrecht in entscheidungserheblicher Weise grundlegend verkannt hat. Die Erfolgsquote in 2015 lag bei 1.46 %.

Trotzdem bitte ich Sie liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter um finanzielle Unterstützung zur Finanzierung dieser Klagen.

Der Flughafenausbau steht in krassem Widerspruch zum Grundgesetz

Helfen Sie mit unsere Grundrechte einzuklagen:

Art. 2 Pflicht des Staates zum Schutz der Gesundheit

Art. 4 Recht auf ungestörte Religionsausübung (auch im Freien)

Art. 13 Unverletzlichkeit der Wohnung / Privatsphäre

Art. 14 Schutz des Eigentums

Art. 20 Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen / Umweltschutz

Art. 28 Kommunale Planungshoheit für Siedlungsplanung, Krankenhäuser etc.)

Wir wollen gemeinsam mit den Flörsheimer Klägern alle juristischen Mittel bis zum Europäischen Gerichtshof ausschöpfen, um den Ausbau des Flughafens zu stoppen und die schädlichen Folgen des Flugverkehrs zu minimieren.

Helfen Sie mit durch Ihr Engagement, Ihre Mitgliedschaft oder Ihre Spenden die notwendigen Mittel für die Fortführung des Gerichtsverfahren aufzubringen. Unser Verein finanziert und unterstützt die Klagen der Flörsheimer gegen den Ausbau, aber unsere Mittel sind begrenzt.

Es ist notwendig, alle juristischen Mittel zu nutzen, um den Ausbau des Flughafens zu verhindern und die schädlichen Folgen des Flugverkehrs zu minimieren. Diese Ziele sind erreichbar, da die Diskussion um die Gesundheitsschädlichkeit von Fluglärm durch neue Studien in Bewegung geraten ist und dies auch zu einem Umdenken der Gerichte führen muss. Es müssen Grenzen für die Einhaltung von Mindeststandards zum Schutz vor Lärm, Absturzgefahr und weiteren Umweltschäden erkämpft werden.

Helfen Sie mit! Unterstützen Sie die Flörsheimer mit Ihrer Spende.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr