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Frankfurt, den 25. Januar 2018

"Vermeiden Sie Kurzstreckenflüge" vor Gericht

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat die Klage gegen den Widerspruchsbescheid der Stadt Frankfurt abgewiesen. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Der Verein Initiative gegen Fluglärm Mainz e.V. muss deshalb eine Sondernutzungsgebühr zahlen , weil – dies war unstrittig – Dritte – und auch dies blieb im Prozess unstreitig - ohne Kenntnis des Vereins und ohne dessen Einverständnis über den Download auf der Website  www.zehn-minuten.info ein Zehn-Minuten-Hohlkammerplakat herstellen ließen und dies ohne Genehmigung der Stadt Frankfurt in der Mörfelder Straße aufgehängt haben.

Das Urteil macht einen sprachlos. Es fügt sich allerdings nahtlos in die Reihe politisch motivierter Urteile der hessischen Verwaltungsgerichte gegen die Flughafenausbaugegner und Fluglärmgeschädigten ein. Es ist ein schwerer Eingriff in die Betätigungsfreiheit des Vereins Fluglärm Mainz e.V. Der kreative Verein stellt regelmäßig Poster, Infomaterial etc. auf seiner Homepage www.fluglaerm-mainz.info zum Download zur Verfügung, damit andere Vereine und Bürgerinitiativen die Möglichkeit haben, diese ebenfalls zu nutzen. Dies ist nach dem Urteil mit dem Risiko verbunden, dass der Verein dafür haftet, wenn Dritte die noch herzustellenden Plakate etc. illegal aufhängen oder sonst in rechtswidriger Weise verwenden.

Dabei ist Voraussetzung für eine Sondernutzung (§13 Nr. 3 Sondernutzungssatzung), dass der Verein diese entweder selbst ausübt – was unstreitig nicht der Fall war – oder in seinem Interesse „ausüben lässt“. Letzteres setzt nach einhelliger Meinung ein willentliches Handeln des Vereins voraus. Die Vereinsmitglieder, bzw. der Vorstand hatte aber keinerlei Kenntnis von der Sondernutzung (Aufhängen der Plakate) und hat das deshalb weder gebilligt noch geduldet.

All diese Argumente sind an der Vorsitzender Richterin Förster in der mündlichen Verhandlung „abgeperlt“. Allein der Download auf der Website www.zehn-minuten.info mit dem Hinweis „A1 Plakat zum Druck“ verwirkliche das Tatbestandsmerkmal „ausüben lassen“. Dass der Verein den Dritten gar nicht kennt und bei der komplizierten Produktion des Hohlkammerplakats nicht unterstütze spiele keine Rolle. Dabei entsteht mit dem Ausdruck natürlich noch kein Hohlkammerplakat sondern lediglich ein Poster, dass sehr aufwendig von einer Druckerei zu einem Hohlkammerplakat verarbeitet werden und auf DIN A1 Format gebracht werden muß. Der Dritte muss also Geld investieren und ein Plakat industriell erst anfertigen lassen und sodann ohne Genehmigung der Stadt aufhängen. Dies soll dann eine Sondernutzung darstellen, die der Verein Fluglärm Mainz e.V. veranlasst habe – Willkommen in Absurdistan. 


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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr