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29. Januar 2017, Frankfurter Flughafen, Terminal 1

Zweihundertfünfunddreißigste Montagsdemonstration

Hans Schinke

Anhang zum Redebeitrag Hans Schinke am 29. Januar 2018
"So rechnet das Land Hessen"

"Für das Land rechnet sich der Flughafen jedoch. Die Steuereinnahmen übersteigen die Ausgaben des Landes für den Flughafen, sagt uns ein Gutachter", so Finanzminister Schäfer am 21. Dezember 2017 bei der Vorstellung des Evaluierungsberichts zu Kassel Airport.

Vorbemerkung

Nach dem Gutachten von Prof. Klophaus "Regionalökonomische Bedeutung und Perspektiven des Flughafens Kassel-Calden" vom April 2013 entfielen im Jahre 2012 von den flughafenbezogenen Steuereinnahmen in Höhe von 34,4 Mio. Euro 16,2 Mio. Euro auf den Bund (47,1 %), 13,5 Mio. Euro auf die Länder (39,1%) und 4,7 Mio. Euro auf die Gemeinden (13,8%).

Obwohl Prof. Klophaus in seinem Gutachten auf S. 55 selbst schreibt: "Wie hoch der Anteil des Landes Hessen bzw. der kommunalen Gesellschafter der FGK an den Steuereinnahmen ist, lässt sich nicht genau berechnen.", führt er auf der folgenden S. 56 aus: "Damit der öffentliche Haushalt des Landes Hessen einen Einnahmenüberschuss erzielt, muss von dem gesamten aus der Leistungserstellung am Flughafen Kassel-Calden resultierenden Steueraufkommen der Länder in Höhe von 13,5 Mio. € zumindest ein Drittel auf Hessen entfallen. Dieser Mindestanteil wird erreicht. Selbst wenn nur der Länderanteil an der Lohn- und Einkommenssteuer sowie der Umsatzsteuer an den direkten Effekten sowie 50% der indirekten Effekte dem Land Hessen zugeordnet wird –das Aufkommen bei diesen beiden Steuerarten für die restlichen 50% der indirekten Effekte sowie der induzierten Effekte also außerhalb der Landesgrenzen Hessen erzeugt wird und zudem alle anderen Steuerarten außer Betracht bleiben – ergeben sich Steuereinnahmen für den Landeshaushalt von etwa 5 Mio. €, die den von Hessen zu tragenden Verlustausgleich übersteigen."

Wichtig für seine "Fiskalische Überschussrechnung" ist zudem seine Bemerkung auf S. 56 oben "Die Ausgaben der Gebietskörperschaften und dabei vor allem des Landes Hessen für den Flughafenausbau, also die öffentlichen Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, sind nicht Gegenstand der folgenden Berechnungen. Betrachtet wird, ob die Steuereinnahmen aus dem Flughafen Kassel-Calden im Jahr 2012 den aus öffentlichen Haushalten zu finanzierenden Verlustausgleich der FGK übersteigen."

D. h. die Investitionskosten von am Ende 282 Mio. Euro, von denen lt. Prof. Klophaus auf Seite 50 Mitte 86% auf das Land entfallen, also 242 Mio. Euro, bleiben bei dieser Betrachtung völlig außen vor!!! Das ist gegen alle betriebswirtschaftlichen Regeln.

Danach ergeben sich jetzt folgende Berechnungen:
1. 2005
Angenommener Verlust 1,5 Mio. Euro. Davon vom Land zu tragen 1,0 Mio. Euro (68%). Flughafenbezogene Steuereinnahmen 25,7 Mio. Euro. Davon entfallen nach Prof. Klophaus 39,1% auf die Länder, davon wiederum 37,2 % (5 Mio. Euro von 13,5 Mio. Euro in 2012) auf das Land Hessen. Macht 3,7 Mio. Euro und damit unter dem Strich ein errechneter Überschuss von 2,2 Mio. Euro (sog. "Umwegrentabilität")

2. Infrastrukturinvestition
Am Ende wurden in Kassel-Calden 282 Mio. Euro investiert. Davon entfielen 86% auf das Land Hessen. Macht 242 Mio. Euro. Die bringen bei einem angenommenen Zinssatz von 2% jährliche Zinseinnahmen von 4,84 Mio. Euro
.
3. 2012
Hier die Berechnung von Prof. Klophaus:
6,6 Mio. Euro Defizit, davon 68% vom Land zu tragen. Macht 4,5 Mio. Euro.
Errechnete flughafenbezogene Steuereinnahmen in 2012 34,4 Mio. Euro. Davon entfallen lt. Berechnung/Annahme/Behauptung von Prof. Klophaus (s. o.) 5 Mio. Euro auf das Land Hessen.
Überschuss 2012: 0,5 Mio. Euro.
Überschuss 2005: 2,2 Mio. Euro.
Zinsverlust auf Basis von 242 Mio. Euro bei 2%: 4,84 Mio. Euro.

4. 2015
Analoge Berechnung wie 2012.
6,1 Mio. Euro Defizit, davon 68% vom Land zu tragen. Macht 4,2 Mio. Euro.
Errechnete flughafenbezogene Steuereinnahmen in 2015 45,3 Mio. Euro. Davon entfallen auf das Land Hessen 6,59 Mio. Euro.
Überschuss 2015: 2,36 Mio. Euro.
Überschuss 2005: 2,2, Mio. Euro.
Zinsverlust auf Basis von 242 Mio. Euro bei 2%: 4,84 Mio. Euro.

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Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr