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Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärm (IGF) Rhein-Main e. V.

Pressemitteilung vom 13. Februar 2018:

Vereinbarungen im Koalitionsvertrag von CDU/CSU/SPD zum Flugverkehr bedeuten Rückschritt statt Fortschritt

Beim Schutz vor Fluglärm- und Schadstoffbelastungen bleibt es bei unverbindlichen Absichtserklärungen – es fehlen Perspektiven für eine neue Mobilitätspolitik

Der Vorsitzende der Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärm (IGF) Rhein-Main e. V., Dirk Treber, sieht in den vorgesehene Regelungen zum Luftverkehr im Entwurf für einen Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD nur unverbindliche Absichtserklärungen.

Die angekündigte Umsetzung des Luftverkehrskonzeptes, das einseitig vom Bundesverkehrsministerium, ohne Berücksichtigung der Umweltbelange und ohne Beteiligung des Bundesumweltministeriums, erstellt wurde, lehnen wir ausdrücklich ab. Es handelt sich um ein reines Förder- und Jubelprogramm für die Luftverkehrsindustrie. Dringend muss es durch ein echtes Luftverkehrskonzept unter Berücksichtigung der Lärm- und Klimaschutzanforderungen ersetzt werden.

Rückschritt statt Fortschritt kennzeichnen insgesamt die jetzt bekanntgewordenen Koalitionsvereinbarungen, so Dirk Treber.

Die Regierungszeit der letzten großen Koalition waren verlorene Jahre für den Fluglärmschutz. Der Koalitionsvertrag gibt keinen Anlass zur Hoffnung, dass sich hier in den nächsten Jahren etwas ändern wird. Anders als beim Schutz vor Schienenlärm enthält der Vertrag keine klaren Lärmminderungsziele oder konkrete Maßnahmen zur Reduktion von Fluglärm.

Notwendig sind eine Gesamtlärmbetrachtung und wirksame Lärmminderungen insgesamt.

Offenbar haben SPD und CDU jedoch vergessen, was sie bereits im alten Koalitionsvertrag zum Fluglärmschutz vereinbart, bislang aber nicht umgesetzt hatten.

So verweigern sie die Umsetzung der aktuellen Erkenntnisse und Empfehlungen der Fachwelt, insbesondere die des Umweltbundesamtes zur Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes.

Zwar sollen bestehende Nachtflugverbote unangetastet bleiben, dies ergibt sich aber bereits aus den rechtlichen Verankerungen, z. B. aus der 2016 verabschiedeten EU-Betriebsbeschränkungsverordnung, für die wenigen Ruhezeiten an deutschen Flughäfen z. B. für die Zeit von 23.00 bis 05.00 Uhr am Frankfurter Flughafen.

Dagegen werden unverständlicherweise alle fachlichen Hinweise und Vorschläge zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm ignoriert. Neben dem Fluglärmbericht des Umweltbundesamtes finden auch die dringenden Empfehlungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen überhaupt keine Berücksichtigung.

Dies betrifft auch die in der NORAH-Studie und anderen Studien zur Lärmwirkungsforschung erzielten Erkenntnisse zu den gesundheitlich negativen Auswirkungen auf die Anwohner von Flughäfen.

Lediglich im Bereich des baulichen Schallschutzes hält man sich eine Prüfung offen, wohlwissend, dass damit die Lärmeinwirkungen in die Wohngebiete hinein nicht reduziert werden. Maßnahmen des "aktiven Schallschutzes" sollten immer Vorrang vor "passiven Schutzmaßnahmen" haben, so Dirk Treber weiter.

Als neue Initiative findet sich im Koalitionsvertrag zwar das Eintreten für die Verschärfung der ICAO- Lärmzulassungsgrenzwerte. Diese Maßnahme erscheint jedoch aufgrund des internationalen Abstimmungsbedarfs weder erreichbar, noch würde sie die Lärmsituation am Flughafen Frankfurt und an anderen deutschen Flughäfen relevant verbessern.

Positiv bleibt lediglich ein Punkt, der bereits seit vielen Jahren eingefordert werde, nämlich die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für die Forschung und Entwicklung neuer lärmarmer Technologien. Die Umsetzung kommt den Menschen aber erst in 20 bis 30 Jahren zu Gute. Dennoch, ohne die Reduzierung des Lärms an der Quelle über technischen Fortschritt sind die Menschen wohl noch für lange Zeit einer unerträglichen Lärmbelastung ausgeliefert. Hier muss es jedoch ein schnelles Vorankommen geben.

Es ist mehr als enttäuschend, dass sich CDU/CSU/SPD fast vollständig den Wünschen der Luftverkehrswirtschaft hingegeben haben, anstatt nun endlich an wirksamen Regelungen zur Verbesserung der Situation der Fluglärmbetroffenen zu arbeiten.

Wenn die Luftverkehrswirtschaft nach Änderungen in ihrem Sinne am Luftverkehrs- oder dem Fluglärmschutzgesetz schreit, ändert der Bundesgesetzgeber gerne bestehende Gesetze, auch wenn es im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen war.

Die Vereinbarungen zeigen eine deutliche Schieflage zugunsten der Interessen der Luftverkehrswirtschaft, die auch schon fröhlich verlautbart, dass man auf dieser Grundlage arbeiten könne.

So sollen weitere Subventionstatbestände in den Bereichen der Flugsicherung und Flughafensicherheit aufgebaut werden, damit der Luftverkehr immer weiter ungehindert wachsen kann. Schon die bisher bestehenden Subventionen der Luftverkehrsindustrie in zweitstelliger Milliardenhöhe durch Kerosinsteuerbefreiung und Mehrwertsteuerbefreiung bei internationalen Tickets stehen diametral den international vereinbarten Klimaschutzzielen gegenüber.

Eine Studie des EU-Parlaments weist nach, dass der Anteil des Luftverkehrs am Klimawandel im Jahr 2050 22 Prozent betragen wird. Die Eisberge schmelzen, der Klimawandel schreitet mit großen Schritten voran, die künftige Bundesregierung verschließt davor jedoch die Augen und fördert weiter und künftig noch großzügiger das klimaschädlichste Verkehrsmittel.

Die von den negativen Auswirkungen des Flugverkehrs betroffenen Bürger, Verbände und Kommunen an den Flughafenstandorten in Frankfurt, München, Düsseldorf, Köln, Hamburg, Leipzig und Berlin und anderswo müssen auch in den kommenden Jahren durch öffentlichen Druck auf die Regierenden in Berlin und den Bundesländern mehr Schutzmaßnahmen vor Fluglärm- Schadstoff- und anderen Umweltbelastungen. durchsetzen. Wirkungsvolle Vorsorgemaßnahmen wären jedoch noch besser für Mensch und Umwelt. Schutzrechte für die von Fluglärm auf Schadstoffen betroffene Bevölkerung müssen in einem Gesamtmobilitätskonzept und einem neuen Luftverkehrsrecht verankert werden. Alles andere ist Lobbypolitik für die Luftverkehrswirtschaft und Flickwerk für die betroffene Bevölkerung und die Umwelt. Es gilt vorrangig Lebens- und Umweltqualität zu erhalten und zu verbessern, so Dirk Treber abschließend.

Für Rückfragen:

Dirk Treber, 0171 – 86 97 831

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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr