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18. Februar 2019, Flughafen, Terminal 1

Zweihundertfünfundsiebzigste Montagsdemonstration

Hannelore Feicht

Mündliche Verhandlung "Südumfliegung", 14.02.2019

Ihr wisst, dass es am Donnerstag wieder eine mündliche Verhandlung zur "Südumfliegung" gegeben hat. Bei der mündlichen Verhandlung am Donnerstag, wurde die "Südumfliegung" vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel als rechtens erklärt – mit der Begründung: der von den Klägern vorgebrachte ‚Routenvorschlag D' dränge sich nicht besser als die "Südumfliegung" auf.

Doch zurück zum Anfang: 2012 hatte der VGH Kassel den Klägern der Südumfliegung recht gegeben. Deren Vertreter RA Schmitz hatte damals nachgewiesen, dass die Südumfliegung nicht unabhängig von den anderen Start- und Landebahnen betrieben werden kann und somit die prognostizierten 126 Flüge in der Stunde, nicht erreicht werden können. Deshalb werden die Bewohner unter der Südumfliegung zu Unrecht belastet. Das war das erste Urteil zur "Südumfliegung".

Das BVG Leipzig wies 2015 diese Auslegung mit der Begründung zurück: Auch wenn die Südumfliegung nicht 126 Flüge leisten kann, müsse nachgewiesen werden, dass sich bei einem Flugbetrieb von 98 Flugbewegungen in der Stunde, durch eine andere Routenführung eine gesicherte, geordnete und flüssige Abwicklung des Flugverkehrs ergeben könnte. Das war das zweite Urteil zur "Südumfliegung".

Die Kläger bzw. deren Vertreter RA Schmitz hatte damit die Aufgabe nachzuweisen, dass es eine lärmärmere Abflugroute gibt, die die "Südumfliegung" erübrigen würde und er stellte jetzt am Donnerstag seinen ‚Routenvorschlag D' bei der mündlichen Verhandlung in Kassel vor. Diese ‚Route D' ist eine Mischung aus Südumfliegung, Nachtabflugroute und Route 11 (aus dem Abwägungsverfahren).

Bei der ‚Abflugroute D' würde ein Flugzeug genau wie bei der Südumfliegung gleich nach dem Start eine Linkskurve nach Süden fliegen. Die Flugzeuge müssten bei dieser ‚Route D' im Steilstart-Verfahren starten. Dann, um Rüsselheim und Nauheim zu entlasten, würde das Flugzeug in einem leichten Linksbogen von der Südumfliegung auf die Nachtabflugroute wechseln und weiter nach Süden fliegen, um später wieder auf die Südumfliegung zurückzukommen, beziehungsweise auf die Verlängerung davon, die Route 11.

Bei dieser ‚Abflugroute D' würden Flugzeuge, die höher als 3048 Meter sind, südlich von Trebur nach Norden abdrehen: zwischen Lörzweiler und Mommenheim hindurch, rechts an Nieder-Olm, Ober-Olm und Klein-Winternheim vorbei und weiter wie auf der Südumfliegung Richtung Walluf.

Diejenigen Flugzeuge, die südlich von Trebur keine 3048 Meter erreicht haben, müssten weiter südlich Richtung Oppenheim fliegen, dann westlich Richtung Wörrstadt und nördlich weiter in Richtung Bingen. Ab einer gewissen Flughöhe könnten Freigaben erteilt werden.

RA Schmitz Aussage: Durch die ‚Routenführung D' wäre es auf der gesamten Streckenführung lärmärmer, und zu einer besonders deutlichen Lärmreduzierung käme es in Rüsselsheim und Nauheim, ohne das es zu zusätzlichen Lärm in den Kommunen westlich des Flughafens (auch nicht in Flörsheim und Raunheim) kommen würde.

Die Gegenseite, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, argumentierte gegen die ‚Route D': Ein Lotse müsse beim Start, wegen des leichten Linksbogens (von der Südumfliegung auf die Nachtabflugroute) sein Augenmerk für einige Sekunden länger auf das Flugzeug gerichtet halten, weil ‚Route D' etwas näher an der Abflugstrecke der Startbahn West liege. Durch die längere Verweildauer der Aufmerksamkeit auf ein Flugzeug verliere ein Lotse Zeit, um auf andere Flugzeuge zu achten. Das wäre zu kompliziert. Außerdem sei der Steilstart nicht gewährleistet.

So ziemlich alle Argumente der Gegenseite richteten sich gegen den Steilstart und gegen die leichte Linksdrehung auf die Nachtabflugroute bei Rüsselheims und Nauheim. Zu kompliziert.

Der Verwaltungsgerichtshof folgte den Bedenken der Beklagten, dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, welches die steileren Abflüge als heikel ansah und weitere Engpässe befürchtete, wodurch sich Nachteile für den Flugbetrieb ergeben könnten.
‚Abflugroute D', so das Gericht, sei kein Vorschlag für eine gesicherte, geordnete und flüssige Abwicklung des Flugverkehrs; es würde für Lotsen komplizierter.

Meine Meinung dazu:
Fraport & Co. hat durch den Planfeststellungbeschluss die Zusage, 701.000 Flugbewegungen im Jahr abfertigen zu dürfen. Sie fühlen sich sattelfest in ihrer Hoheitsmacht. Es kommt ihnen überhaupt nicht in den Sinn, einen Millimeter den Fluglärmbelasteten entgegenzukommen, auch dann nicht, wenn sie nur einen oder zwei Lotsen mehr einstellen müssten, um zum Beispiel die Rüsselsheimer und Nauheimer zu entlasten.

DANKE, dass ihr mir zugehört habt!



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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr