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13. Januar 2020, Frankfurter Flughafen, Terminal 1


Dreihundertsechste Montagsdemonstration

Hans Schinke
Das Sündenregister 2019 – Eine Region klagt an


Werte Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

auch ich wünsche uns, dass wir vor allem gesund durch das neue Jahr hindurch kommen. Lasst uns die Kraft, den Mut und die Hoffnung nicht verlieren. Unsere MontagsDemos haben für mich drei wichtige Funktionen: 1. Information (etwas dazu lernen) – 2. Motivation (aufgerichtet, ermuntert und bestärkt werden) und 3. Sozialisation (den Zusammenhalt, die Gemeinsamkeit stärken.). Wir sind keine Pegida-Wutbürger. Wir sind vielmehr Bürger, die sich gegen ungerechte Verhältnisse empören. Darin steckt die Aufforderung, das Haupt empor zu heben, vom Sofa aufzustehen, sich auf den Weg hierher zu machen und lautstark die Stimme zu erheben.

Das neue Jahr beginnt stets mit Prognosen. In seinem Vorwort zur Flughafenstiftung schreibt Volker Bouffier, dass der Frankfurter Flughafen sowohl für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit Hessens als auch für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland von zentraler Bedeutung sei. Dumm nur, dass bei den mir vorliegenden Prognosen für die neuen Zwanziger Jahre der Frankfurter Flughafen als systemrelevant für die industrielle Zukunft Deutschlands überhaupt nicht vorkommt

In Australien verbrennen Flächen von der Größe Belgiens. Das ist ein Menetekel, eine nicht zu übersehende Warnung an die Menschheit, endlich ein- und innezuhalten und mit dem Wachstumswahn aufzuhören. Ich persönlich allerdings habe keine große Hoffnung, dass die Menschheit noch rechtzeitig zur Besinnung kommt, wenn in Sydney beim großen Neujahrsfeuerwerk lediglich die Flaggen auf halbmast gesetzt werden. Das ist, als ob die Gäste auf dem Oberdeck der Titanic beim Tanz auf dem Vulkan Trauerflor tragen, während unten bereits die ersten Heizer ersaufen. Der Kapitalismus hat die Menschen zu dem erzogen, was er selbst ist, nämlich zu asozialen Wesen, die rücksichtslos ohne schlechtes Gewissen ihren persönlichen Profit realisieren sollen, „weil ich es mir wert bin.“. Der Werbeslogan „Geiz ist geil“ ist ja nichts anderes als die Aufforderung, seinen Nachbarn auszubeuten ehe er es tut. Was kümmert es mich, wenn im Pazifik die Inseln absaufen? Hauptsache, ich kann noch fliegen. Nach einer aktuellen Prognose soll sich die Zahl der Fluggäste in den kommenden 20 Jahren bis 2040 auf 9 Mrd. verdoppeln. Das lässt nichts Gutes ahnen.

Doch jetzt zum Sündenregister 2019. Nicht die „Respektrente“, sondern „Nachhaltigkeit“ ist für uns das Unwort des Jahres 2019. Das Prinzip der Nachhaltigkeit soll eigentlich sicherstellen, dass ein regeneratives, natürliches System in seinen wesentlichen Eigenschaften dauerhaft erhalten bleibt und nicht bis zur Erschöpfung ausgebeutet wird. Fraport aber definiert den Begriff „Nachhaltigkeit“ für seine eigenen unternehmerischen Zwecke völlig neu. Zitat: „Der weltweite Luftverkehr gehört zu den Wachstumsmotoren der Globalisierung. Dieses Wachstum im Luftverkehr, von dem auch Umweltbelastungen ausgehen, wollen wir nachhaltig (dauerhaft, stabil) gestalten. Als führender Flughafenbetreiber sind wir uns unserer besonderen gesellschaftlichen Verantwortung bewusst, verstehen Nachhaltigkeit als die schöpferische Verknüpfung ökonomischer, ökologischer und sozialer Ziele mit unseren langfristigen Unternehmensinteressen.“ „Wir wollen uns nachhaltig (nachdrücklich) für einen angemessenen Lärmschutz und eine gute Nachbarschaft einsetzen.“ Und zum Schluss verkündet Fraportchef Schulte: "Die Flughäfen wissen, dass sie nur verantwortungsvoll und nachhaltig wachsen können.“ Dasselbe Unternehmen frisst sich ungebremst immer weiter in die Region hinein. Dasselbe Unternehmen vernichtet auch noch die letzten schützenswerten und kostbaren Waldreservate. Dasselbe Unternehmen greift tief in den Wasserhaushalt ein. Dasselbe Unternehmen ist signifikanter Verursacher von Besorgnis erregenden Ultrafeinstaubemissionen in der Region. Und dasselbe Unternehmen trägt mit dazu bei, dass die startenden und landenden Maschinen jährlich weiterhin Millionen Tonnen klimaschädliches CO2 in die Luft blasen!!! Die Anklage gegen die Fraport AG lautet daher auf vorsätzlichen, schweren Missbrauch und Vergewaltigung der deutschen Sprache zum Zwecke der gezielten Irreführung und Täuschung der Öffentlichkeit. Strafverschärfend wirkt sich dabei aus, dass die Fraport AG versucht, unter dem Tarnbegriff der Nachhaltigkeit ihre egoistischen und individualwirtschaftlichen Unternehmensziele rücksichtslos gegen Gemeinwohlinteressen durchzusetzen!!!

In seiner Regierungserklärung vom 29. Februar 2012 hatte Ministerpräsident Volker Bouffier den Menschen versprochen „Es soll leiser werden – und: Es wird leiser!“. Der Monitoringbericht 2018 zur Lärmobergrenze des Hessischen Verkehrsministeriums belegt allerdings eindeutig, dass es am Himmel im Gegenteil immer lauter und damit die gesundheitliche Belastung der Bevölkerung immer größer wird. Die Klage gegen den Herrn Ministerpräsidenten wegen unzulässig falscher Tatsachenbehauptungen wurde allerdings vom Gericht nicht zugelassen, nachdem das Berliner Verwaltungsgericht Ende Oktober 2019 die Klage von Greenpeace gemeinsam mit Ökobauern mit der Begründung abgewiesen hatte, bei dem Klimabeschluss des Bundeskabinetts vom Dezember 2014, auf den sich die Kläger bezogen, handle es sich um eine bloße "politische Absichtserklärung" und nicht um eine rechtsverbindliche Regelung mit Außenwirkung. Damit wird den Parteien ein Freifahrtschein ausgestellt, den Bürgern das Blaue vom Himmel herunter zu versprechen, ohne darauf rechtsverbindlich festgelegt oder gar verklagt werden zu können.

In der Ausgabe 3/19 meldet das Magazin STARTfrei der Fraport AG, dass die CO2-Last des Flughafens in 2018 bei 190.000 Tonnen gelegen habe und der Flughafen durch weitere Reduzierung dieser CO2-Last bis 2050 sogar CO2-neutral betrieben werden könne. Nach dem Nachhaltigkeitsbericht 2018 der Fraport AG handelt es sich bei dieser Zahl allerdings nur um die CO2-Bilanz der Fraport-Muttergesellschaft. Der CO2-Fußabdruck des Flughafens insgesamt hingegen, insbesondere der CO2-Fußabdruck der startenden und landenden Flugzeuge, liegt bei dem 9-Fachen, nämlich in 2018 bei 1,69 Mio. Tonnen. Allerdings unterschlägt Fraport dabei komplett die indirekte CO2-Last aus dem Luftverkehr selbst, der über den Flughafen abgewickelt wird. Der reale CO2-Fußabdruck wird also gezielt klein gerechnet. Die Anklage gegen die Redaktion von STARTfrei lautet deshalb auf bewusste Täuschung der Leserschaft, auf gezielte Verschleierung des tatsächlichen CO2-Fußabdrucks des Flughafens und auf systematischen und vorsätzlichen Verstoß gegen das Gebot der Vollständigkeit, Richtigkeit, Klarheit und Wahrheit.

Am 31.Oktober 2019 meldet die Pressestelle des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen „Wirksamer Deckel für Fluglärm - Die Lärmobergrenze am Frankfurter Flughafen ist auch im vergangenen Jahr deutlich unterschritten worden“. Von dieser Meldung ist jedoch nur der zweite Teil „Die Lärmobergrenze am Frankfurter Flughafen ist auch im vergangenen Jahr deutlich unterschritten worden“ richtig. Diese Unterschreitung der LOG war allerdings auch kein Kunststück, weil die Werte in Fläche Hektar viel zu hoch angesetzt sind und von daher keinerlei Steuerungswirkung erzielen. Der erste Teil der Meldung „Wirksamer Deckel für Fluglärm“ hingegen ist eindeutig falsch, weil das Ministerium in dem gemeinsamen Monitoring-Bericht zur Lärmobergrenze im Betriebsjahr 2018 vom 16. Oktober 2019 zugeben muss, dass gegenüber 2017 die jeweiligen Werte wieder angestiegen seien. Das heißt ganz klar, dass es erneut lauter geworden ist. Daraus den Schluss zu ziehen, dass es in der Region leiser geworden sei, kann man nur, wenn man sich die Relativitätstheorie des Lärms der Fraport AG zu eigen macht. Danach ist es bereits dann leiser geworden, wenn es nicht so laut geworden ist wie prognostiziert. In der Klageschrift wegen unzulässig falscher Tatsachenbehauptungen werden Minister Al-Wazir und der Grünen Landtagsabgeordnete Frank Kaufmann daher aufgefordert, nicht länger zu behaupten, dass „Die Lärmobergrenze wirkt.“ und dass der Anstieg der Flugbewegungen von der Lärmentwicklung bereits abgekoppelt sei. Ansonsten droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro, im Wiederholungsfall von 500.000 Euro.

Am 25. Oktober 2019 meldet die Pressestelle des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen unter der Überschrift „Mühlheim erhält Ausgleich für Fluglärm“, dass die Stadt nach dem Regionallastenausgleichsgesetz für besonders stark von Fluglärm belastete Kommunen 157.000 Euro erhält. Das Land Hessen stellt in den Jahren 2017 – 2021 jährlich 4,5 Millionen Euro bereit für Städte und Gemeinden im Umfeld des Frankfurter Flughafens, also insgesamt 22,5 Mio. Euro. Das Geld stammt allerdings aus den Fraport-Dividendeneinnahmen des Landes. Auf der Anklagebank sitzt zunächst einmal der Frankfurter Magistgrat, weil er von der Dividende überhaupt nichts an die fluglärmgeschädigten Bürger im Süden der Stadt herausrückt. Außerdem das Land Hessen, weil es wahrheitswidrig im Gesetzestext behauptet, die gezahlten Entschädigungen seien ein Lastenausgleich für die besonders von Fluglärm betroffenen Kommunen. Tatsächlich aber handelt es sich um eine Form des mittelalterlichen Ablasshandels, um ein Trostpflaster, um Blutgeld, damit der Ausbau des Flughafens kommunalpolitisch flankiert wird und weiter möglichst störungsfrei vorangetrieben werden kann. Als Dritte auf der Anklagebank sitzt die Fraport AG wegen ihres umweltzerstörenden und gesundheitsschädigenden Geschäftsmodells, das auf der systematischen, fortgesetzten, formal legalen und daher völlig straffreien Körperverletzung der Flughafenanwohner basiert. Das heißt Fliegen auf Kosten der Region. Nur weil diese Körperverletzung entschädigungslos erfolgt, kann überhaupt eine Dividende erwirtschaftet und an die Anteilseigner ausgeschüttet werden.

Die Bagger am Flughafen müssen für das Terminal 3 eine 6,6 Hektar große Baugrube ausheben, die 14 Meter tief wird. Macht rund 600 000 Kubikmeter Erde, in der polyfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) stecken. Beseitigen kann man die Altlast durch eine Hochtemperatur-Verbrennung mit Rauchgasreinigung. Das ist teuer. In der Regel wird belastetes Bodenmaterial in speziellen Deponien eingelagert, so ein Fraport-Sprecher. Weil Ablage-Möglichkeiten fehlen, richtet Fraport einfach eine eigene Deponie für die giftige Erde auf dem Flughafengelände ein. Der Kreis Groß-Gerau hat erhebliche Bedenken angemeldet. Die Erforderlichkeit der Maßnahme, alternative Standorte und technische Varianten für die Erddeponie seien nicht ausreichend dargelegt. Zudem wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert. Das weitere Verfahren wird zeigen, ob gegen die Fraport AG Anklage wegen illegaler Ablagerung von PFC-belastetem Erdreich erhoben werden kann und gegen die Genehmigungsbehörde, das Regierungspräsidium Darmstadt, Anklage wegen tätiger Beihilfe zur illegalen Ablagerung von Giftmüll.

Am 18, November meldet das Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass die GroKo beschlossen habe, den chronisch defizitären Regionalflughäfen mit weiteren Subventionen in Höhe von zunächst 20 Mio. Euro, mittelfristig von bis zu 50 Mio. Euro unter die Arme zu greifen. Konkret ist vorgesehen, dass die bundeseigene Deutsche Flugsicherung (DFS) die An- und Abflugkontrollen an den Regionalflughäfen übernimmt. Die dafür fälligen Gebühren sollen den Betreibern teilweise erstattet werden. Finanziert wird das Vorhaben aus der Erhöhung der Luftverkehrssteuer. Mit dieser Maßnahme wollte die Bundesregierung Fliegen eigentlich unattraktiver machen und so zur Erreichung der eigenen Klimaziele beitragen. Die Anklage gegen die Bundesregierung lautet daher auf Verschwendung von Steuergeldern, die eigentlich den Bürgern zugute kommen müssten, sowie auf Nichtanwendung der gesetzlichen Sterbehilfe für die eigentlich bereits todkranken Regionalflughäfen.

Verkehrsminister Tarek Al-Wazir hat sich nach der 300. MontagsDemo beeindruckt gezeigt von dem hartnäckigen Engagement der Aktivisten. "Wir verfolgen letztlich dasselbe Ziel", sagte er. Hessen habe im Rahmen seiner Möglichkeiten viel bewegen können - etwa mit der siebenstündigen Lärmpause, bei der einzelne Bahnen zeitweise nicht genutzt werden und so benachbarte Kommunen zeitweise vom Lärm entlastet werden, oder mit der Lärmobergrenze. Komisch nur, dass wir Anwohner seit der Einführung gar nicht merken, dass der Lärm ab und zu eine Pause macht. Deshalb wird in diesem Fall von einer Anklage abgesehen, weil hier ein für den Bürger spürbares Regierungshandeln ganz offensichtlich nicht vorliegt.

Nach Beendigung des Konsultationsverfahrens zur Verlegung der Flugroute „Amtix kurz“ auf die vom Forum Flughafen und Region (FFR) vorgeschlagene Variante 3 zeigte man sich in Darmstadt zufrieden: Die Variante „hat für die Gesamtregion und für den Darmstädter Norden insgesamt eine eindeutig positive Wirkung und kann auch für Wixhausen Verbesserungen bringen“, erläuterte Umweltdezernentin Barbara Akdeniz (Grüne). Kein Wort des Bedauerns darüber, dass die Bürger in dem Konsultationsverfahren sich nur entscheiden konnten zwischen Pest und Cholera oder Tod durch Erschießen bzw. durch Erhängen. Gegen Frau Akdeniz wird eine Klage wegen Dienstpflichtverletzung vorbereitet, weil sie sich als Umweltdezernentin nicht für eine drastische Reduzierung des Fluglärms eingesetzt, Unfrieden in der Region gestiftet und stattdessen nur das Sankt-Florians-Prinzip zur Maxime ihres Handelns gemacht hat „Heiliger Sankt Florian / Verschon’ mein Haus, zünd’ and’re an!“

Bis zum 30. November 2019 starteten und landeten auf dem Flughafen 1.075 Maschinen nach 23 Uhr, teilweise bis kurz vor 24 Uhr. Das sind genau 1.075 Maschinen zuviel. Inakzeptable 31.470 Maschinen starteten und landeten in der gesetzlichen Nacht zwischen 22 und 23 und zwischen 5 und 6 Uhr. Auf Antrag teilte das Ministerium mir mit, dass nicht ein einziges der wegen verspäteter Landungen gegen Piloten eingeleiteten 160 Bußgeldverfahren bislang abgeschlossen wurde, nicht ein einziges. Das kommt dabei heraus, wenn Minister Al-Wazir ernsthafte Gespräche mit den notorischen Zuspätkommern führt, Handlungsdruck aufbaut und den Kontrolldruck verschärft!!! Wir wissen doch inzwischen, durch zahlreiche und vor allem aktuelle Lärmwirkungsstudien gut abgesichert, dass nächtlicher Fluglärm besonders gesundheitsschädlich ist und Herz-Kreislauferkrankungen bis hin zum Herzinfarkt verursacht. Gut, dass wenigstens das Amtsgericht Frankfurt Ryanair jetzt zu einer Entschädigung verdonnert hat, wenn Maschinen nach 23 Uhr zum Hahn umgeleitet werden, mit der entscheidenden Begründung, das Unternehmen kalkuliere bewusst die Risiken des evtl. eintretenden Nachtflugverbots mit ein.

Auf der Anklagebank wegen fortgesetzter Körperverletzung sitzen deshalb Fluggesellschaften, darunter an erster Stelle der Outlaw-Carrier Ryanair, sowie die Fraport AG, die unter dem Tarnbegriff der „Flexibilisierung“ immer wieder eine Aufweichung der Nachtflugbeschränkungen zwischen 23 und 5 Uhr fordert.

Nach Genehmigung durch Verkehrsminister Tarek Al-Wazir wurden u. a. die lärmbezogenen Entgelte pro Landung und pro Start ab 01. Januar 2020 von 200% auf 300% angehoben. Der Flughafen Hamburg erhebt in diesem Zeitfenster bereits Zuschläge von 350 – 500%. Zum Verständnis: Ein Airbus A320 zahlt jetzt in der Kategorie 4 bei der Landung generell ein Lärmentgelt von 142,57 Euro und zusätzlich bei der Landung zwischen 23:00 und 00:00 Uhr einen Aufschlag von 300% in Höhe von 427,71 Euro. 427,71 Euro, das ist ein Schnäppchenpreis für systematische, legale und daher völlig straffreie Körperverletzung. Ein solch geringer Aufschlag ist als Steuerungsgröße eindeutig viel zu gering, um die Menschen in der Region mit Nachdruck vor den unbestrittenen gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs insbesondere in den Nachtstunden zu schützen.

Die Anklage gegen die Fraport AG lautet deshalb auf systematische, formal legale und daher völlig straffreie Körperverletzung und auf permanenten Verstoß gegen Artikel 2, Abs. 2 des Grundgesetzes „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Angeklagt ist zudem die Hessische Landesregierung, vertreten durch Verkehrsminister Tarek Al-Wazir, wegen Genehmigung der neuen Entgeltordnung, die Deutsche Flugsicherung wegen aktiver Beihilfe zur Körperverletzung sowie die Bundesregierung wegen Beihilfe zur Körperverletzung durch Unterlassung. Da die Fraport AG fortgesetzt gegen ihre eigenen Unternehmensleitlinien verstößt, sich nämlich angeblich nachdrücklich für einen angemessenen Lärmschutz und eine gute Nachbarschaft einzusetzen und bei dem, was das Unternehmen tut, die Welt möglichst wenig zu belasten, wird der Vorstand aufgefordert, diese wahrheitswidrigen Behauptungen nicht länger zu verbreiten. Ansonsten droht ein Ordnungsgeld in Millionenhöhe, ersatzweise Haft.

 

Schlusswort:

Ihr seht, das Sündenregister 2019 ist lang, viel zu lang. Deshalb soll es jetzt damit sein Bewenden haben. Schließen wollen wir mit Lukas 15,7: „Ich sage euch: Ebenso wird Freude im Himmel sein über einen Sünder, der Buße tut, mehr als über 99 Gerechte, die die Buße nicht nötig haben“ Da kann Petrus vermutlich noch lange warten, bis die Sünder 2019, an die wir heute Abend erinnert haben, reuevoll bei ihm am Himmelstor anklopfen. Deshalb müssen wir auch in 2020 das personifizierte schlechte Gewissen dieser Sünder sein. Das ist und bleibt weiterhin unser Auftrag.



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Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr