Offener Brief der Interessengemeinschaft gegen Fluglärm im
Taunus - Ortsgruppe Königstein an Herrn Regierungspräsidenten
Gerold Dieke
Skandalöse
Beschneidung der Bürgerrechte im Taunus - Vom
Fluglärm betroffene Menschen werden von Auslegung der Akten
zum Flughafenausbau ausgeschlossen
Königstein, den 12.Januar 2005
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident
Dieke,
wie wir mit großer Verwunderung feststellen
mussten, wurde die Stadt Königstein im Taunus vom Kreis der
beim Planfeststellungsverfahren Flughafenausbau Frankfurt am Main
zu beteiligenden Städte ausgeschlossen.
Dies ist für uns umso unverständlicher
als Königstein im abgelaufenen Raumordnungsverfahren beteiligt
wurde und die Fluglärmbetroffenheit der Stadt durch amtliche
Fluglärm-Messungen vom TÜV dokumentiert wurde. Nach
Ausbau des Flughafens rechnen wir mit einer möglichen Verdoppelung
der Flugbewegungszahlen im Rhein-Main-Gebiet, so auch bei uns.
Wir bitten Sie, den Königsteiner Bürgern
die Einsicht in die Unterlagen im Königsteiner Rathaus zu
ermöglichen und, da dies nur verspätet geschehen kann,
ihnen eine entsprechende Fristverlängerung für ihre
Einwendungen einzuräumen.
Wie bitten Sie ebenso zu der Verbindlichkeit
der in den PFV-Unterlagen dargestellten Flugrouten Stellung zu
beziehen. Da dies nach Auskunft der Deutschen Flugsicherung nur
unverbindliche Flugrouten sind, kann das keine seriöse Grundlage
sein, um den Kreis der betroffenen Kommunen überhaupt zuverlässig
einzugrenzen.
Ohne Flugrouten geht von einem Flughafen,
abgesehen vom Bodenlärm, keine Lärmbeeinträchtigung
aus . Der Unsinn dieser Vorgehensweise drängt sich uns bildhaft
auf, wenn wir uns vorstellen, Sie würden einen Bahnhof ohne
verbindliche Schienentrassen plan feststellen lassen. Zwar hätte
sich Ihre Behörde somit die Prüfung der grundstücksgenauen
Betroffenheit der Trassenanwohner erspart, klar ist jedoch, daß
ein hierauf basierender Bau von Schienenwegen rechtswidrig wäre.
Wir werden parallel zu der hiesigen Forderung
nach umfassender Beteiligung des Taunus im beginnenden Planfeststellungsverfahren
Landebahn Nordwest Petitionen an die Petitionsausschüsse
sowohl des Hessischen Landtages als auch des Deutschen Bundestages
senden, mit der Bitte um Unterstützung in dieser Angelegenheit
und Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Flughafenplanungen
ohne verbindliche Flugrouten.
Wie schließen uns darüber hinaus
den Argumenten der befreundeten Bürgerinitiativen in Eppstein
und Bad Homburg v.d.Höhe vollumfänglich an.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Interessengemeinschaft gegen
Fluglärm im Taunus
Peter Bunse Dr. Claudia Weiand
zurück zur Startseite
|