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14. September 2004

Bürgerinitiativen aus dem Rhein-Main-Gebiet demonstrieren in Bonn für ein wirkungsvolles Fluglärmgesetz

Gestern haben knapp 200 Vertreter von Bürgerinitiativen, Lärmschutz- und Umweltverbänden wie der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) aus Anlass der Experten-Anhörung zum Fluglärmgesetz vor dem Bundesumweltministerium in Bonn demonstriert.

Unter den Teilnehmern aus Köln-Bonn, Düsseldorf, Hannover, Berlin, München und Bremen befanden sich auch ca. 60 Demonstration, die das Bündnis der Bürgerinitiativen (BBI)“ Kein Flughafenausbau – für ein Nachtflugverbot“ – trotz eines normalen Arbeitstages - aus dem Frankfurter Raum mobilisiert hatte.
Von Hofheim am Taunus war am Morgen ein Bus mit BI-Mitgliedern aus Wiesbaden, dem Vordertaunus, aus Frankfurt, Dietzenbach, Heusenstamm, Mörfelden-Walldorf, der Main-Spitze, Rüsselsheim, Raunheim und Hattersheim zur Demonstration nach Bonn gefahren. Weitere Unterstützer aus dem Rhein-Main-Gebiet sind per Bahn und PKW dorthin gekommen.

Die Demonstranten erreichten durch das lautstarke Rufen ihrer Forderungen und einem kurzen Demonstrationszug vor dem Gebäude, dass der für die Anhörung zuständige Abteilungsleiter aus dem Umweltministerium Dr. Uwe Lahl herauskam und mit den Demonstranten sprach. Es kam zu einem gegenseitigen Austausch der Argumente und Dr. Lahl sicherte den Demonstranten zu, dass er ihre Aktion als Unterstützung für ein neues Fluglärmgesetz versteht.

Beim jetzigen Novellierungsverfahren handelt es sich bereits um den dritten Versuch, dass aus dem Jahr 1971 stammende Fluglärmgesetz zu verbessern. Wiederum versucht die Luftfahrtlobby (Flughäfen, Fluggesellschaften, Luftfahrtindustrie und andere) durch Druck auf die Politiker zu verhindern, dass niedrige Lärm-Grenzwerte verbindlich festgeschrieben werden sollen.

Unter großen Beifall der Demonstranten wurde die folgenden Forderungen an die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen verlesen:

· Endlich die grundgesetzlich verankerte Schutzpflicht, die der Gesetzgeber gegenüber seinen Bürger hat, wahrzunehmen.
· Das nicht in Übereinstimmung mit den GG-Artikeln 1, 2, 14 und 20 befindliche Uralt-Fluglärmgesetz so zu ändern, dass die Bürger vor übermäßigem Fluglärm geschützt werden – erholsamer Schlaf ist kein Luxusgut, sondern unabdingbare Voraussetzung für Gesundheit und Leistungsfähigkeit.
· Die ausschließlich auf Grund immenser Steuergeschenke funktionierende, wirtschaftlich nicht zu rechtfertigende und ökologisch höchst schädliche Bevorzugung der Flugwirtschaft schnellstens zu beenden – es darf nicht sein, dass die Politik sich mit der Schaffung von Arbeitsplätzen brüstet, welche durch Steuergeschenke und auf Kosten der Gesundheit weiter Bevölkerungskreise geschaffen werden.

Insbesondere die folgenden Forderungen sind bei dem neuen Fluglärmschutzgesetz von besonderer Bedeutung:

· Gesetzliche Grundlagen für ein Nachtflugverbot, welches der Bevölkerung im Umfeld von Flughäfen acht Stunden Nachtruhe gewährt.
· Verbindliche Festlegung von Lärm-Grenzwerten auf einem Niveau, welches den heutigen Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung Rechnung trägt.
· Bewertung der Lärmbelastung aufgrund von Maximal-Lärm-Kriterien.
· Gleichbehandlung des Fluglärms mit anderen Verkehrsquellen (Bundesimmissionsschutzgesetz).
· Deutlich niedrige Grenzwerte für den passiven Schallschutz.

Die vom Fluglärm des Frankfurter Flughafens besonders betroffenen Städte und Gemeinden, Verbände und Bürgerinitiativen werden in den kommenden Wochen sehr genau mitverfolgen, ob ein neues Gesetz tatsächlich wirkungsvolle Massnahmen zum Schutz vor Fluglärm bringen wird. Gesundheitsschutz und Lebensqualität müssen in Zukunft endlich genau so viel Bedeutung haben wie die Wirtschaftlichkeit und die Sicherheit des Flugverkehrs.

Übersicht Presseinformationen

 


     


Bündnis der Bürgerinitiativen Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot
Verantwortlich: Winfried Heuser, Frankfurt/Main, Sprecher des Bündnisses