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[07. Januar 2006]
Bürgerinitiativen
kritisieren die Einschränkung des Akteneinsichtrechtes
Das Regierungspräsidium will die den Bürgern vom Hessischen
Verwaltungsgerichtshof gewährte Einsicht in Akten mit umwelt-relevanten
Daten faktisch unmöglich machen. Es genüge wenn ihnen
die Möglichkeit eingeräumt werde, die 150 Aktenordner
in einem Nebenraum durchzusehen während im Saal die Erörterung
ohne Unterbrechung weitergeführt werde.
Das Regierungspräsidium wurde von der am Donnerstag ver- öffentlichten
Entscheidung des Kasseler Flughafensenats, der erstaunlicherweise
einmal zu Gunsten der Bürger gesprochen hat, völlig überrascht.
Wie die Akteneinsicht praktiziert werden soll, wurde am Freitag
von der Versammlungsleitung in Offenbach verkündet, nach Abstimmung
mit den „vorgesetzten Stellen“ wie betont wurde. Die
Regelung schränkt die gewährten Rechte stark ein. Wer
einsehen will, muss diesen Wunsch schriftlich anzeigen und begründen
obwohl es sich bei der Erörterung ausdrücklich um ein
mündliches Verfahren handelt. Antragsteller müssen angeben,
zu welchen Punkten ihrer Einwendung sie weitere Umweltinfor-mationen
erwarten und welche „Konkretisierungen“ sie daraus ableiten
wollen. Im Gegensatz dazu hat Kassel festgestellt, dass die Akteneinsicht
uneingeschränkt möglich ist und nicht begründet werden
muss. Die Versammlungsleitung will die Anträge prüfen
und dann entscheiden, auf welche Art und Weise und bei welcher Gelegenheit
die Bürger ihre Konkretisierungen vorbringen dürfen.
Unklar ist der Umfang des Aktenmaterials. Anfangs war von 1.300
Ordnern die Rede, später wurde die Zahl der Ordner, die umwelt-relevante
Informationen enthielten, mit 150 angegeben.
Hingewiesen wurde aber auch darauf, dass es weitere umfang-reiche
Akten gebe, die nicht zur Verfügung gestellt würden weil
sie nicht „offiziell“ seien. Bei 150 Ordnern mit je
500 Blatt, ergeben sich etwa 75.000 Seiten, die durchzusehen wären.
Die Anfang 2005 ausgelegten Planunterlagen umfassten „nur“
60 Ordner. Die bisher nur den Behörden und wahrscheinlich der
Fraport bekannte zusätzliche Datenmenge ist also zweieinhalb
mal so groß. „Da die für die Bürger interessanten
kritischen Informationen ja nicht fett gedruckt ins Auge springen,
sondern oft in Halbsätzen versteckt sind oder erst im Vergleich
mit anderen Aussagen und Zahlen erkannt werden können, muss
man sich gründlich Blatt für Blatt durcharbeiten.“
So der Sprecher der Bürgerinitiativen. „Bei 2,5 Stunden
je Ordner kommt man auf knapp 50 Arbeitstage.“ Die Anhörungsbehörde
lehnt jede Unterbrechung der Erörterung ab und meint es sei
durchaus zumutbar die Akten während der Erörterungszeiten
einzusehen. „Den Bürgern wird mit der ver-ordneten Regelung
eines ihrer Rechte genommen, sie können entweder im Saal erörtern
oder im Nebenraum Akten wälzen.“ Er forderte, dass die
zusätzlichen Akten in allen 57 Kommunen öffentlich ausgelegt
werden, wo auch die erstes Auslage erfolgte und dass der Erörterungstermin
für mindestens drei Monate unterbrochen wird.
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